Mitteilungsvorlage - VO/0050/26

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 02.03.2026 hat die Fraktion Freie Wähler Wegberg die in der Anlage beigefügte Anfrage gemäß § 17 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg zur Sanierung der Bahnhofstrasse eingereicht.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1. Welche Kanäle wurden bereits im Inlinerverfahren durchgeführt?

 

Antwort der Verwaltung:

 Insgesamt wurden 1.190 m Schmutzwasserkanäle und 1.260 m Regenwasserkanäle im Inlinerverfahren saniert. Die Maßnahme umfasste den Bereich zwischen „Am Grenzlandring“ und der „Kreuzherrenstraße“.

Zusätzlich wurden in der „Martin-Luther-Strasse“ jeweils 70 m Schmutz- und Regenwasserkanal saniert

 

Zu 2. Wie hoch waren die Kosten?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Baukosten betrugen bislang rund 700.000 €/brutto.

 

Zu 3. Ist die Maßnahme beendet, falls nein, was muss noch erledigt werden?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Maßnahmen vor Ort sind abgeschlossen. Momentan prüft das beauftragte Ingenieurbüro sämtliche Dokumentationsunterlagen und die Schlussrechnung. Es wird mit einer Restzahlung von ca. 20.000 €/brutto gerechnet.

 

Zu 4. Welche Kanäle müssen im offenen Verfahren saniert werden?

 

Antwort der Verwaltung:

Die offene Sanierung umfasst die hydraulische Vergrößerung des Regenwasserkanals von DN 400 auf DN 800 zwischen der „Jakob-Hoogen-Straße“ und der Straße „Am Petershof“.

 

Zu 5. Wann wird die Detailplanung für die Sanierung der Bahnhofstraße dem Fachausschuss vorgestellt?

 

Antwort der Verwaltung:

Hierzu kann zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden, da zunächst eine Machbarkeitsstudie beauftragt werden soll. Hierin sollen vom Büro mehrere Varianten erarbeitet und geprüft werden. Erst danach kann die Detailplanung erstellt werden.

 

Zu 6. Wie werden die Bürger beteiligt?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Bürger werden bereits im Zuge der Machbarkeitsstudie in die Planung eingebunden. Hierzu sollen mehrere Workshops zusammen mit den Bürgern, dem Ingenieurbüro und der Verwaltung durchgeführt werden. Dabei können die Bürger ihre Ideen und Anregungen einbringen.

Zu 7. Wird eine Planung mit Tempo 30 bevorzugt?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Anordnung von Tempo „30“ oder einer Tempo „30-Zone“ ist primär keine planerische Maßnahme, sondern muss nach StVO von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden.

 

Zu 8. Wird ein Durchfahrtsverbot für LKW angestrebt?

 

Antwort der Verwaltung:

Die straßenverkehrsrechtliche Anordnung eines LKW-Durchgangsverbots ist ein – durch das Verwaltungsgericht überprüfbarer – Verwaltungsakt. Daher muss die Frage losgelöst von der Planung erörtert werden.

 

Zu 9. Werden die Bäume (Flachwurzler) entfernt und ersetzt, in welchem Bereich:

 

Antwort der Verwaltung:

Ja, es ist geplant die vorhandenen und für diesen Standort nicht geeigneten Bäume im kompletten Ausbaubereich (Bahnübergang bis Grenzlandring) durch neue Bäume zu ersetzen.

 

Zu 10. Wann soll die Sanierung beginnen:

 

Antwort der Verwaltung:

Die Verwaltung geht aktuell, in Abhängigkeit von der Bearbeitungsdauer der Machbarkeitsstudie, von einem Baubeginn in 2027 aus.

 

Zu 11. Wie lange soll die Sanierung dauern:

 

Antwort der Verwaltung:

Da bisher noch keine konkrete Planung vorliegt, kann hierzu noch keine Aussage getroffen werden. Ein Bauzeitenplan existiert noch nicht.

 

Zu 12. Wieviele Bauabschnitte sind geplant? Bitte Details.

 

Antwort der Verwaltung:

Auch hierzu kann aktuell noch keine Aussage getroffen werden. Ein Bau in mehreren Abschnitten wird aber seitens der Verwaltung angestrebt, um die Beeinträchtigungen für die Anwohner so gering wie möglich zu halten.

 

Zu 13. Wann soll die Maßnahme beendet sein?

 

Antwort der Verwaltung:

Siehe Antwort zu 11.

 

Zu 14. Welche Gesamtkosten sind kalkuliert?

 

Antwort der Verwaltung:

Da aktuell noch keine endgültige Planung vorliegt, kann hierzu keine verlässliche Aussage getroffen werden. Aufgrund des Umfangs der Maßnahme und anhand einer groben Kostenschätzung, geht die Verwaltung von Kosten in Höhe von ca. 3,1 Mio./€ aus.

Da es sich hier um eine KAG-Maßnahme handelt, übernimmt das Land aktuell noch den Anteil der Bürger, wodurch der Anteil der Stadt Wegberg deutlich reduziert werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wegberg nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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Anlagen

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