Mitteilungsvorlage - VO/0055/26

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ländliche Wege sind Wege in Gemeinden, die sich außerhalb von Ortschaften befinden und dabei keine überörtliche Bedeutung wie beispielsweise Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen besitzen. Auf den ersten Blick scheinen Sie dadurch nur eine untergeordnete Bedeutung zu haben. Bei genauerer Betrachtung sind sie jedoch elementarer Bestandteil des Wegenetzes einer jeder Gemeinde, da sie vielfältige Funktionen erfüllen.

 

Die heute bestehenden Wegenetze wurden zu großen Teilen in den 1950er bis 1970er Jahren angelegt und haben die seinerzeit vorherrschenden Besitzverhältnisse und Bewirtschaftungsmethoden berücksichtigt. Inzwischen haben sich Betriebsgrößen, Besitz, Produktionsweisen und verwendetes landwirtschaftliches Gerät jedoch gravierend verändert. Zusätzlich haben außerlandwirtschaftliche Nutzungen erheblich zugenommen. Dadurch erfüllen die ursprünglichen Wegenetze nicht mehr die heutigen Nutzungsansprüche, während sie jedoch für die Gemeinden von gleichbleibender bis zunehmender Bedeutung sind.

Aus diesem Grund sollen die bestehenden Wegenetze überarbeitet und an die geänderten und zukünftig zu erwartenden Nutzungsbedürfnisse angepasst werden. Um die Anpassung bedarfsgerecht, ganzheitlich und effizient zu gestalten, hat die Stadt Wegberg das Wegenetzkonzept in Auftrag gegeben. Dieses ist Voraussetzung um für angedachte Maßnahmen Fördermittel generieren zu können.

 

Herr Fischer vom Ingenieurbüro Nacken aus Aachen wird die Vorgehensweise und die Ergebnisse aus dem Wegenetzkonzept in der Sitzung vorstellen und steht im Anschluss für Fragen zur Verfügung.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

 

Alternativen:

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wegberg nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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