Entscheidungsvorlage - VO/0056/26

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

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Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Ausschusses für Bauen, Klima, Stadt­entwicklung, Mobilität & Energetische Infrastruktur am 17.03.2026. Die Verwaltung hatte für die Bauvorhaben der Erich Kästner Grundschule (EKS), der Turnhalle der Schule am Grenzlandring (TAG) und der Umsetzung der OGS-Konzeptionen an drei Wegberger Grundschulen in zwei Vorlagen die Möglichkeiten der finanziellen Förderung mittels der beiden Förderprogramme "REVIER.GESTAL­TEN – Energe­tische Sanierung kommu­na­ler Gebäude“ und „Ausbau ganztägiger Betreuungs­angebote für Kinder in der Primarstufe im Rheinischen Revier“ dargestellt.

Die beiden Vorlagen zum TOP 1.7 (VO/0039/26) und TOP 1.8 (VO/0044/26) finden sich im Anhang dieser Vorlage.

Am Ende der Beratung des P & U zum TOP 1.7 wurde einvernehmlich festgelegt, dass über die reine Kenntnisnahme hinaus in der Sache ein Beschluss gefasst werden muss. Dieser soll aufgrund der Kurzfristigkeit in die Zuständigkeit des Rates der Stadt Wegberg in dessen Sitzung am 24.03.2026 gegeben werden. Hintergrund dieser Entscheidung waren insbesondere die mündlich von der Technischen Beigeordneten Frau Neudek vorgetragenen aktuellen Informa­tionen zum Förder­programm und zum EU-weiten VgV-Verfahren. Nachfol­gend eine Zusam­menfassung dieser Informationen:

 

Förderprogramm "REVIER.GESTALTEN – Energe­tische Sanierung kommunaler Gebäude“ für die Erich Kästner Grundschule und die Turnhalle der Schule am Grenzlandring

  • Im EU-weiten VgV-Verfahren zur Vergabe der Planungsleistungen für die beiden Bauvorhaben hat sich unter 20 Teilnehmern das Büro Gronau plan GbR aus Wegberg durch­gesetzt und konnte am 04.03.2026 den Zuschlag für die General­planerleistungen erhalten.
  • Wie in der Vorlage (zum TOP 1.7) beschrieben, sind laut Aussage des För­dergebers die finanziellen Mittel im Fördertopf mittlerweile nicht mehr unbegrenzt, was die bisher geplante Splittung auf mehrere För­der­anträge in diesem Förderprogramm für die EKS nicht mehr sinnvoll erscheinen lässt. Die Em­pfeh­lung der Verwaltung aus der Vorlage, die Entscheidung über die Förderanträge in einer der folgenden Sitzungen des P & U vorzuneh­men, ist mittlerweile überholt.
  • Die erst am 02.03.2026 wieder eingestellten FAQ zum Förderprogramm legen nun eindeutig abgeschwächte Anforderungen an die Antragstel­lung fest, insbesondere was die einzureichenden Planungsunterlagen (Abschluss der LP 2) und die zugehö­rige Kostenermittlung betrifft.
  • Jedoch ist völlig unklar und konnte auch in den Gesprächen mit der Kommunalagentur (die im Auftrag des Fördergebers die Kommunen berät) nicht in Erfahrung gebracht werden, welcher Modus bei der Prüfung und Antragsbescheidung Anwendung finden wird („Windhund-verfahren“ oder Verteilung der Mittel erst zum Ende der Antragsfrist am 30.06.2026 nach anders gearteten Kriterien). 
  • Daher rät die Kommunalagentur der Stadt Wegberg dringend, den För­der­antrag „Energetische Sanierung kommunaler Gebäude“ schnellst­möglich zu stellen. Aus diesem Grund ist  - anders als in der Vorlage des P & U, TOP 1.7 dargestellt -   eine Entscheidung über die Förderantragstellung in einer Folgesitzung des P & U termin­lich zu riskant. Eine Entscheidung wird vielmehr in der Sitzung des Rates der Stadt Wegberg am 24.03.2026 benötigt.

 

Im Hinblick auf die enge Terminschiene des Gesamtprojekts und die finanziellen Risi­ken bei Nichteinhaltung des Fertigstellungstermins (Fördermittelrückgabe) hatte die Verwaltung verschiedene „Fangnetze“ oder auch „Rückfallebenen“ dargestellt:

  • Die Stellung mehrerer Förderanträge, um bei Bauablaufstörungen mit terminlichem Verzug die Konzentration gegebenenfalls auf einzelne Anträge richten zu können. Dies ist jedoch nicht mehr sinnvoll (siehe Vorlage im P & U zum TOP 1.7).
  • Die stufenweise Beauftragung des Generalplaners (zunächst LP 1-4 gem. HOAI) ist nach wie vor vertraglich vereinbart. Die Stadt Wegberg hat das Recht zum Abrufen der weiteren Leistungsphasen, nicht jedoch die Pflicht. Dies ermöglicht einen „Ausstieg“ aus der Planung, wenn eine finanzielle Förderung nicht erfolgt.
  • Das vertraglich vereinbarte Recht der Stadt Wegberg zum Ausstieg aus der Planung eines der beiden oder auch beider Bauvorhaben bei Nicht-Förderung.

 

Positive Aspekte, über die Frau Neudek weiter mündlich berichten konnte: 

  • Die Beauftragung des Generalplaners erfolgte drei Wochen ( ! ) früher als geplant, insbesondere auch aufgrund der professionellen und pragmatischen Führung und Leitung des Vergabeverfahrens durch die beauftragte Kanzlei Kapellmann aus Düsseldorf.
  • Mit der Beauftragung des Büros Gronau plan GbR aus Wegberg und seinem Team aus regionalen Akteuren (Fachplanern) konnte ein Generalplaner gewonnen werden, der über eine maximale Identifikation mit der Bau­aufgabe verfügt und eindeutig die Bereitschaft geäußert hat, auf die besonderen terminlichen Anforderungen mit Schnelligkeit reagieren zu können.

(In einer Präsentation im P & U am 17.03.2026 hat der Geschäftsführer Herr Benjamin Gronau dies eindrücklich dargestellt)

  • Es gelang sehr kurzfristig, das Team des FB Gebäudewirtschaft durch einen zusätzlichen Mitarbeiter zu verstärken. So konnte ein anderer Mitarbeiter des FB 303 für das VgV-Verfahren und die umfas­sende Sachbearbeitung bereits weitestgehend von anderen Aufgaben frei­gestellt werden. Er wird weiterhin und für die gesamte Projektlaufzeit ausschließ­­lich für die beiden Bau­vor­haben tätig sein können und neben den Bau­herrenaufgaben auch die Aufgaben der Projekt­steue­rung wahr­nehmen.
  • Vorschlag des Generalplaners zur Durchführung der Sanierung der EKS in einem Bauabschnitt, um dadurch Zeitersparnis zu generieren.
  • Risikominimierung durch die Fokussierung auf den geförderten Bereich (energe­ti­sche Maßnahmen) und Abrechnung dieser Maßnahmen ab Mitte 2029, unabhängig davon, ob zugehörige „Umfeldmaßnahmen“ bereits in Gänze fertiggestellt wurden.
  • Geprüft wird von der Verwaltung derzeit noch die Möglichkeit ei­ner Pro­jektversicherung (auch: Bau-Kombi-Versicherung), um bei Scha­dens­fällen Bauablaufstörungen zu vermeiden.

Weiterhin ist die recht­liche Beglei­tung der Baumaßnahme durch die Kanzlei Kapellmann geplant, um bei sich abzeich­nenden Problemen, z.B. mit ausführenden Unter­nehmen, über eine fundierte juristische Unterstützung zu verfügen und möglichen Bauablaufstörungen vorbeugen bzw. begegnen zu können.

  • Schließlich das neue OGS-Förderprogramm, welches für die Förder­antragstellung derjenigen Gebäudeteile der EKS geeignet und vorge­sehen ist, die nicht in das Programm „Energetische Gebäude­sanierung“ passen (Aulatrakt, Erweiterungsbau, Verbindungs­gang, etc.).

Somit kann das Fangnetz der aufgeteilten Antragstellung dennoch er­folgen, nun aber aufgeteilt auf zwei Förderprogramme.

 

Abschließend wies Frau Neudek noch einmal auf die einzigartige Chance des För­der­programms „Energetische Gebäudesanierung“ hin, mit dem sich die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes der Erich Kästner Grundschule realisieren lässt, und dies zudem in Verbindung mit der Umsetzung der OGS-Konzeption für die Schule.

Frau Neudek schloss mit den Worten, dass diese Chance unbedingt genutzt werden solle, was Herr Bürgermeister Pape in einem abschließenden Statement deutlich bekräftigte.

 

 

Empfehlung und Vorschlag der Verwaltung

In Entsprechung der Ausführungen in den Vorlagen des P & U vom 17.03.2026, TOP 1.7 und 1.8 (s. Anlagen) sowie den ergänzenden vorstehenden Informationen schlägt die Verwaltung daher insgesamt die folgende Vorgehensweise bei der Förderantrag­stellung in den beiden verschiedenen Förderprogrammen vor.

Im Förderprogramm "REVIER.GESTALTEN – Ener­ge­tische Sanierung kommunaler Gebäude“  zwei Förderanträge für

  1. Sanierung der Turnhalle am Grenzlandring
  2. Sanierung der denkmalgeschützten Gebäudeteile der Erich Kästner Grund­­schule (2-geschossiges Hauptgebäude, Pavillonklassen, Turnhalle mit Umkleidetrakt)

 

Im OGS-Förderprogramm „Ausbau ganztägiger Betreuungs­angebote für Kinder in der Primarstufe im Rheinischen Revier“  einen Förderantrag für

  1. Um- und Neubau weiterer Gebäudeteile der Erich Kästner Grundschule

-          Erweiterungsbau

-          Verbindungsgang

-          Aulatrakt

-          Hausmeisterhaus

-          Maßnahmen im OGS-Anbau von 2006 (wird noch geprüft)

Damit kommt die Verwaltung auch dem Auftrag des Ausschusses aus dessen Sit­zung vom 25.11.2025 nach, finanzielle Fördermittel für diese Gebäudeteile zu gene­rie­ren.

Zu den Förderanträgen 1. bis 3. siehe auch die Anlage mit der Übersicht der Gebäu­de für die beiden verschiedenen Förderprogramme.

 

Im OGS-Förderprogramm „Ausbau ganztägiger Betreuungs­angebote für Kinder in der Primarstufe im Rheinischen Revier“ drei Förderanträge für die Umsetzung der OGS-Konzeptionen der

  1. Grundschule Arsbeck
  2. Grundschule Beeck
  3. Grundschule in Merbeck (Standort der Erich Kästner Grundschule)

Siehe hierzu die Vorlage im P & U vom 17.03.2026, TOP 1.8, VO/0044/26.

 

 

Die Verwaltung wird über das weitere Verfahren und die Ergebnisse im zuständigen Ausschuss für Bauen, Klima, Stadtentwicklung, Mobilität & Energetische Infrastruktur berichten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Rat der Mühlenstadt Wegberg beschließt und beauftragt die Verwaltung, im Förderprogramm "REVIER.GESTALTEN – Ener­ge­tische Sanierung kommunaler Gebäude“  für die Sanierung der Erich Kästner Grundschule und für die Turnhalle der Schule am Grenzlandring jeweils einen Förderantrag zu stellen, wie im Vorlagentext dargestellt.

Der Rat der Mühlenstadt Wegberg beschließt weiterhin und beauftragt die Verwaltung, im OGS-Förderprogramm „Ausbau ganztägiger Betreuungs­angebote für Kinder in der Primarstufe im Rheinischen Revier“ für die Erich Kästner Grundschule und für Grundschulen in Arsbeck, Beeck und Merbeck jeweils einen Förderantrag zu stellen, wie im Vorlagentext dargestellt.

 

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Anlagen

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