Entscheidungsvorlage - VO/0848/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage der CDU-Fraktion vom 04.08.2008 betreffend Brücke "Zur Bockenmühle"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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02.09.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom
“Die
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgende Anfrage gemäß §
21 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
- Ist
zwischenzeitlich eine zweite gutachterliche Stellungnahme zum baulichen
Zustand der Brücke “Zur Bockenmühle“ beauftragt worden?
- Wann ist mit der
Vorlage einer entsprechenden Stellungnahme zu rechnen?
Gleichzeitig
beantragt die CDU-Fraktion Rederecht für ihren Fraktionsvorsitzenden gemäß § 21
Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt
Wegberg.“
Zu
der Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu
1.) Ja!
Zu
2.)
Die
Verwaltung hatte die Fraktionsvorsitzenden und Herrn Ratsherrn Heinz Nießen am
“Die
Verwaltung hat das Ingenieurbüro Cornelissen aus Nideggen mit der Überprüfung
der Brücke zur Bockenmühle beauftragt. Das Büro Cornelissen kam zu dem
Ergebnis, dass die Brücke aufgrund ihres hohen Sanierungsaufwands für die
Belastung durch Kraftfahrzeuge nicht mehr geeignet ist und somit gesperrt
werden muss. Lediglich Fußgänger und Radfahrer dürfen diese Brücke noch nutzen.
Der
Rat der Stadt Wegberg hat in seiner Sitzung am
“Die
erkennbaren Mängel der Brücke sind im Brückenprüfbericht des Ingenieurbüros
Cornelissen korrekt aufgenommen.
Da
die Brücke auf Grund des Wasserspiegels und der Verschlammung der Bachsohle
nicht umfänglich geprüft werden kann, ist nach erfolgter abschließender
Prüfung zu entscheiden, ob eine
Sanierung noch möglich oder der Neubau sinnvoll ist. Bei einem Neubau der
Brücke kann nur eine der Nutzung angepasste Tragfähigkeit erreicht werden.
Da
die Tragfähigkeit auf Grund der Schäden am Überbau augenscheinlich nicht
bestimmt werden kann, ist diese durch eine statische Berechnung oder eine
Probebelastung nachzuweisen. Ohne Nachweis der Tragfähigkeit kann das
Durchfahrtsverbot nicht aufgehoben werden.“
Des
Weiteren führt die Ingenieurgesellschaft Spitz in ihrer Stellungnahme aus, dass
bei einer angenommenen Plattenstärke (der Brücke) von 25 cm aufgrund der
Biegezugspannung des Betons eine zulässige Achslast von ca. 6 Tonnen erreicht
werden kann. Dies entspricht nach erfolgreich durchgeführtem Lastversuch
– unter Berücksichtigung einer Sicherheit von 5,0 – einer zulässigen
Achslast von ca. 1,2 Tonnen. Die Ingenieurgesellschaft Dr. Spitz aus Euskirchen
hat mit Schreiben vom
Da
nun auch das zweite eingeholte Gutachten der Stadt empfiehlt, aufgrund der
vorhandenen Schäden an der Brücke diese nicht zu sanieren sondern auch aus
wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Brücke neu zu erstellen, empfiehlt die
Verwaltung, diese Maßnahme noch in diesem Jahr durchzuführen.
In
der genehmigten Haushaltssatzung 2008 ist unter dem Produkt 12 01 01 –
Neubau Brücke zur Bockenmühle – ein Betrag von 150.000,00 Euro
ausgewiesen worden.
Die
Verwaltung schlägt dem Ausschuss vor, den Neubau der Brücke “Zur
Bockenmühle“ öffentlich auszuschreiben.
