Entscheidungsvorlage - VO/0848/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 04.08.2008 folgende Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung gestellt:

 

“Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgende Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:

 

  1. Ist zwischenzeitlich eine zweite gutachterliche Stellungnahme zum baulichen Zustand der Brücke “Zur Bockenmühle“ beauftragt worden?
  2. Wann ist mit der Vorlage einer entsprechenden Stellungnahme zu rechnen?

 

Gleichzeitig beantragt die CDU-Fraktion Rederecht für ihren Fraktionsvorsitzenden gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg.“

 

Zu der Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1.)       Ja!

 

Zu 2.)

Die Verwaltung hatte die Fraktionsvorsitzenden und Herrn Ratsherrn Heinz Nießen am 9. Juli 2008 wie folgt angeschrieben:

 

“Die Verwaltung hat das Ingenieurbüro Cornelissen aus Nideggen mit der Überprüfung der Brücke zur Bockenmühle beauftragt. Das Büro Cornelissen kam zu dem Ergebnis, dass die Brücke aufgrund ihres hohen Sanierungsaufwands für die Belastung durch Kraftfahrzeuge nicht mehr geeignet ist und somit gesperrt werden muss. Lediglich Fußgänger und Radfahrer dürfen diese Brücke noch nutzen.

 

Der Rat der Stadt Wegberg hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2008 die Verwaltung aufgefordert, ein zweites Gutachten zum Zustand der Brücke “Zur Bockenmühle“ einzuholen. Die Verwaltung beauftragte die Ingenieurgesellschaft für Tragwerksplanung mbH Dr. Ing. Spitz aus Euskirchen mit einer Stellungnahme zum Sanierungsbedarf und zur Tragfähigkeit des Brückenbauwerkes “Zur Bockenmühle“ über die Schwalm. Das Büro Dr. Spitz fasst in der Stellungnahme das Prüfergebnis wie folgt zusammen:

 

“Die erkennbaren Mängel der Brücke sind im Brückenprüfbericht des Ingenieurbüros Cornelissen korrekt aufgenommen.

 

Da die Brücke auf Grund des Wasserspiegels und der Verschlammung der Bachsohle nicht umfänglich geprüft werden kann, ist nach erfolgter abschließender Prüfung  zu entscheiden, ob eine Sanierung noch möglich oder der Neubau sinnvoll ist. Bei einem Neubau der Brücke kann nur eine der Nutzung angepasste Tragfähigkeit erreicht werden.

 

Da die Tragfähigkeit auf Grund der Schäden am Überbau augenscheinlich nicht bestimmt werden kann, ist diese durch eine statische Berechnung oder eine Probebelastung nachzuweisen. Ohne Nachweis der Tragfähigkeit kann das Durchfahrtsverbot nicht aufgehoben werden.“

 

Des Weiteren führt die Ingenieurgesellschaft Spitz in ihrer Stellungnahme aus, dass bei einer angenommenen Plattenstärke (der Brücke) von 25 cm aufgrund der Biegezugspannung des Betons eine zulässige Achslast von ca. 6 Tonnen erreicht werden kann. Dies entspricht nach erfolgreich durchgeführtem Lastversuch – unter Berücksichtigung einer Sicherheit von 5,0 – einer zulässigen Achslast von ca. 1,2 Tonnen. Die Ingenieurgesellschaft Dr. Spitz aus Euskirchen hat mit Schreiben vom 10.06.2008 den Neubau der Brücke ausdrücklich empfohlen.

 

Da nun auch das zweite eingeholte Gutachten der Stadt empfiehlt, aufgrund der vorhandenen Schäden an der Brücke diese nicht zu sanieren sondern auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Brücke neu zu erstellen, empfiehlt die Verwaltung, diese Maßnahme noch in diesem Jahr durchzuführen.

 

In der genehmigten Haushaltssatzung 2008 ist unter dem Produkt 12 01 01 – Neubau Brücke zur Bockenmühle – ein Betrag von 150.000,00 Euro ausgewiesen worden.

 

Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss vor, den Neubau der Brücke “Zur Bockenmühle“ öffentlich auszuschreiben.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Im Haushalt 2008 stehen unter dem Produkt 12 01 01, I 12 01 07 18  – Neubau Brücke Zur Bockenmühle – 129.457,64 Euro zur Verfügung.

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beauftragt die Verwaltung, die Arbeiten zur Erneuerung der Brücke “Zur Bockenmühle“ öffentlich auszuschreiben.

 

 

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