Entscheidungsvorlage - VO/0855/08

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am 21.12.2008 beantragte die Werbegemeinschaft Wegberg e. V. für folgende Termine verkaufsoffene Sonntage in der Innenstadt:

 

20.04.2008 - Frühlingsfest

29.06.2008 - Frühkirmes in Wegberg

07.09.2008 - Herbstfest

30.11.2008 - Weihnachtsmarkt

 

Diese verkaufsoffenen Sonntage wurden durch den Rat der Stadt Wegberg am 26.02.2008 beschlossen. Die Werbegemeinschaft Wegberg musste das Herbstfest aufgrund verschiedener anderer Veranstaltungen in der Region kurzfristig auf den 14.09.2008 verlegen.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, die Ordnungsbehördliche Verordnung entsprechend zu ändern. Da die nächste Ratssitzung erst am 23.09.2008 stattfindet, sollte der Haupt- und Finanzausschuss eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW treffen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

keine

 

 

Alternativen:

 

keine

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW wird der verkaufsoffene Sonntag für das Herbstfest vom 07.09.2008 auf den 14.09.2008 verlegt. Die Ordnungsbehördliche Verordnung vom 26.02.2008 wird wie folgt geändert:

 

Ordnungsbehördlichen Verordnung

über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass

 

Aufgrund des § 6 Absatz 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16.11.2006 in Verbindung mit  § 1  der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVOArbtG) vom 25.01.2000 (GV NRW S. 54/SGV NRW 281) und den §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV NRW S. 528/SGV NRW 2060), zuletzt geändert durch Artikel 73 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV NRW S. 274) wird von der Stadt Wegberg als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses folgende Verordnung erlassen:

 

§ 1

 

Die Ordnungsbehördliche Verordnung vom 26.02.2008  über  verkaufsoffene Sonntage im Jahre 2008  in der Innenstadt der Stadt Wegberg wird wie folgt geändert:

 

Da der verkaufsoffene Sonntag am 07.09.2008 in der Innenstadt Wegberg nicht stattfinden wird, dürfen Verkaufsstellen in der Innenstadt der Stadt Wegberg am Sonntag, dem 14.09.2008, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. 

 

Loading...