Entscheidungsvorlage - VO/0855/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über verkaufsoffene Sonntage; Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- Mühren, Andrea
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Entscheidung
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09.09.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am
29.06.2008 - Frühkirmes in
Wegberg
07.09.2008 - Herbstfest
30.11.2008 -
Weihnachtsmarkt
Diese verkaufsoffenen
Sonntage wurden durch den Rat der Stadt Wegberg am 26.02.2008 beschlossen. Die
Werbegemeinschaft Wegberg musste das Herbstfest aufgrund verschiedener anderer
Veranstaltungen in der Region kurzfristig auf den 14.09.2008 verlegen.
Es wird deshalb
vorgeschlagen, die Ordnungsbehördliche Verordnung entsprechend zu ändern. Da
die nächste Ratssitzung erst am 23.09.2008 stattfindet, sollte der Haupt- und
Finanzausschuss eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der
Gemeindeordnung NRW treffen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Im Wege einer
Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW wird der verkaufsoffene
Sonntag für das Herbstfest vom 07.09.2008 auf den 14.09.2008 verlegt. Die
Ordnungsbehördliche Verordnung vom 26.02.2008 wird wie folgt geändert:
Ordnungsbehördlichen Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus
besonderem Anlass
Aufgrund des § 6 Absatz 1
und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz -
LÖG NRW) vom 16.11.2006 in Verbindung mit
§ 1 der Verordnung zur Regelung
von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen
Gefahrenschutzes (ZustVOArbtG) vom 25.01.2000 (GV NRW S. 54/SGV NRW 281) und
den §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden -
Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980
(GV NRW S. 528/SGV NRW 2060), zuletzt geändert durch Artikel 73 des Gesetzes vom
05.04.2005 (GV NRW S. 274) wird von der Stadt Wegberg als örtliche
Ordnungsbehörde gemäß Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und
Finanzausschusses folgende Verordnung erlassen:
§ 1
Die Ordnungsbehördliche
Verordnung vom 26.02.2008 über verkaufsoffene Sonntage im Jahre 2008 in der Innenstadt der Stadt Wegberg wird wie
folgt geändert:
Da der verkaufsoffene
Sonntag am 07.09.2008 in der Innenstadt Wegberg nicht stattfinden wird, dürfen
Verkaufsstellen in der Innenstadt der Stadt Wegberg am Sonntag, dem 14.09.2008,
in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
