Entscheidungsvorlage - VO/0827/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 30.06.2008 folgenden Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung gestellt:

 

„Bereits im Sommer 2005 beantragten wir:

"Damit das Hallenbad mit seiner Liegewiese eine echte Alternative zum Freibad darstellt, beantragen wir, während der Sommermonate die Öffnungszeiten zu verlängern. Ferner beantragen wir, dass der Kiosk zu den Öffnungszeiten des Hallenbades auch geöffnet hat - samstags wie sonntags!"

 

Seinerzeit ließen wir uns mit ihrer Begründung vertrösten, die Arbeitspläne könnten so kurzfristig nicht geändert werden. Am 24.06.2008 steht in der Rheinischen Post: "Das Bad teilt nun mit, dass während der Sommerferien verlängerte Öffnungszeiten gelten, ….. samstags von 10 Uhr bis 15.30 Uhr und sonntags von 8 Uhr bis 15.30 Uhr."

 

Anscheinend haben wir uns nicht genau genug ausgedrückt. Wir erwarten auch familienfreundliche Öffnungszeiten an den Wochenenden. Die Besucher müssen bereits um 15 Uhr das Wasser verlassen. Die Sonne steht noch hoch am Himmel und in Wegberg ist das Bad mit seiner neugestalteten Liegewiese ab 15.30 Uhr geschlossen. Wie viele Familien gehen deshalb lieber sofort in die Nachbargemeinden, wo man die Sonne bis abends genießen kann?

 

Unser Schwimmbad hat seit mindestens Juli 2005 samstags keine geöffnete Cafeteria, was den Schluss zulässt, dass es sich wohl um einen Schulkiosk handelt. Wir beantragen Einsicht in den Pachtvertrag!“ *)

 

*) Der Fraktion ist bei Eingang des Antrages seitens der Verwaltung empfohlen worden, sich zwecks Einsicht in den Pachtvertrag mit dem Fachbereich „Gebäudewirtschaft“ in Verbindung zu setzen.

 

Über den Antrag ist bereits in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport am 26.08.2008 beraten und entschieden worden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

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