Entscheidungsvorlage - VO/0828/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Umweltschutz in der Stadt Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Finale Freigabe:
- Fabry, Rudolf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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02.09.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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23.09.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In
den letzten Jahren sind in der Stadt Wegberg viele Projekte zum Schutze der
Umwelt durchgeführt worden:
Bei
allen städtischen Neubauten bzw. Sanierungen werden selbstverständlich die
aktuellen Energieeinsparverordnungen eingehalten und wenn möglich überschritten.
Die
meisten städtischen Gebäude sind von einem Fachbüro überprüft worden und
Energieausweise liegen vor, bei der Neuinstallation von Beleuchtungskörpern
wird darauf geachtet, Energieeinsparlampen einzusetzen.
Zur
Optimierung der Straßenbeleuchtung ist mit der WestEnergie und Verkehr ein
Projekt gestartet worden, welches zurzeit ausgewertet wird.
Der
Bau von Radfahrwegen und Fahrradabstellmöglichkeiten ist mit erheblichem finanziellem
Aufwand umgesetzt worden.
Seit
8 Jahren wird auf der Kläranlage Wegberg das im Faulturm erzeugte Gas zu
Heizzwecken und zur Erzeugung von Strom genutzt.
Eine
Solaranlage auf der Dreifachsporthalle im Schul- und Sportzentrum wird zur
Warmwasseraufbereitung genutzt.
Die
Grundschule in Arsbeck wird mit einer Geothermieanlage geheizt und seit über
einem Jahr befindet sich auf dem Dach des Baubetriebshofs eine
Photovoltaikanlage, die bisher 44.170 kWh Strom produziert hat, was einer CO2-Einsparung
von 27,55 Tonnen entspricht.
Trotz
all dieser Maßnahmen, und die Liste ist nicht vollständig, ist die Verwaltung
der Auffassung, dass es weitere Energieeinsparpotentiale in der Stadt Wegberg
gibt und dass diese auch genutzt werden müssen. Da auf absehbare Zeit mit
weiter anziehenden Energiepreisen zu rechnen ist, entlastet eine
wirtschaftliche Energieoptimierung die städtischen Kassen auch langfristig. Um
im Bereich Energieeinsparung und Umweltschutz effektiver arbeiten zu können und
die finanziellen Möglichkeiten optimal einzusetzen, sollte eine umfassende
Ist-Analyse mit einer entsprechenden Bewertung aller energierelevanten
Maßnahmen durchgeführt werden. Hierfür bietet sich die Teilnahme an dem
European Energy Award an. Der European Energy Award (EEA) ist das
Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, mit dem die
Klimaschutzaktivitäten der Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und
regelmäßig überprüft werden, um Potentiale des nachhaltigen Klimaschutzes
identifizieren und nutzen zu können. Das wichtigste Werkzeug des EEA-Programms
ist der EEA-Maßnahmekatalog. Unterstützt wird das Energieteam der Kommunen bei
der Umsetzung durch einen EEA-Berater. Das Verfahren orientiert sich an dem
Managementzyklus
„Analysieren – Planen
– Durchführen – Prüfen – Anpassen“.
Das
Qualitätsmanagement soll eine prozessorientierte Energiepolitik und eine fachübergreifende Energiearbeit in unserer
Kommune einführen:
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es gestattet die
systematische Ist-Analyse und die Bewertung aller energierelevanten Maßnahmen,
-
es ermöglicht
die Identifizierung der effektivsten Projekte und die konkrete Maßnahmenplanung,
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es führt zur
Umsetzung von Projekten und kontinuierlichen Steigerung der Energie- und
Kosteneffizienz,
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es gewährleistet
die regelmäßige interne Kontrolle und die Optimierung der Energiearbeit.
Städte
und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen können eine Festbetragsförderung für den
jährlichen Programmbeitrag sowie für die Kosten des externen Beraters und des
Auditors erhalten. Gefördert werden ca. 2/3 der Ausgaben, die für die Stadt
Wegberg mit 30.000,00 Euro vorgeschätzt werden können. Die Kosten entstehen
hauptsächlich bei der Honorierung eines akkreditierten Energieberaters, welcher
den gesamten Prozess begleitet. Zu den weiteren Akteuren die die o. g.
Ist-Analyse durchführen werden und einen Maßnahmekatalog entwickeln, gehört das
Energieteam, welches sich aus Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen
Fachbereiche der Verwaltung sowie ggf. Mandatsträgern, die sich im Rahmen ihrer
Tätigkeit mit energierelevanten Themen beschäftigen, zusammensetzt. Ein externer Auditor führt die Zertifizierung
durch. Seine Aufgabe ist es, den europäischen Qualitäts-Standard des European
Energy Awards zu sichern. Programmträger ist das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten
durch das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie. Die
EnergieAgentur.NRW ist vom Land NRW beauftragt, die Geschäftsstelle des
European Energy Awards zu übernehmen.
Um
an dem Prozess teilnehmen zu können, ist zuerst ein politischer Beschluss über
die Teilnahme erforderlich. Anschließend ist eine Vereinbarung über die
Teilnahme mit der regionalen Geschäftsstelle des EEA abzuschließen und der
jährliche Beitrag zur Sicherstellung der organisatorischen und fachlichen
Betreuung darzustellen. Nach Erhalt des Förderbescheids ist ein Energieteam zu
gründen.
Wie
bereits oben erläutert, beträgt die Förderung ca. 2/3 der geschätzten Kosten in
Höhe von 30.000,00 Euro. Somit müssen rund 10.000,00 Euro über einen Zeitraum
von 4 Jahren (jährlich 2.500,00 Euro) durch die Kommune aufgebracht werden.
Die
Verwaltung schlägt dem Ausschuss vor, am Prozess des European Energy Awards
teilzunehmen.
