Empfehlungsvorlage - VO/0837/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan I-14, Wegberg - Gewerbegebiet / 9. Änderung - Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beteiligt:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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02.09.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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23.09.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Dem
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung wurde in seiner Sitzung
am 17.06.2008 der Entwurf des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes
vorgestellt. Städtebauliche Zielsetzung ist die Stärkung des Hauptzentrums und
Erhaltung bzw. Ausbau einer wohnungsnahen Nahversorgung in den
Nahversorgungszentren.
Der
Rat hat im Anschluss in seiner Sitzung am 24.06.2008 den Aufstellungsbeschluss
zum Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept gefasst und die Verwaltung
beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.
Ferner
wurden zur zukünftigen planungsrechtlichen Steuerung der
Einzelhandelsentwicklung - aufgrund der gebotenen Priorität - erste
Aufstellungsbeschlüsse für den Bereich Fußbachstraße in Wegberg und
Gladbacherstraße / Sonnenweg in Rath-Anhoven gefasst.
Der
Gutachter des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes kommt zu dem
Ergebnis, dass die derzeitige räumliche Verteilung von Verkaufsflächen im
Stadtgebiet verdeutlicht, dass es zum Erhalt der Funktionsfähigkeit des
Hauptzentrums zwingend erforderlich ist, steuernd in die Ansiedlung von
Einzelhandelsbetrieben einzugreifen.
Im
Rahmen der Ausarbeitung des Gutachtens wurden die zentralen Versorgungsbereiche
abgegrenzt (siehe Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes). Das
Hauptzentrum Innenstadt umfasst demnach die Fußgängerzone mit den Straßen
Hauptstraße, An der Gracht und Karmelitergasse sowie zwei angrenzende Passagen,
den Rathausplatz, den südlichen Abschnitt der Bahnhofstraße (bis zum neuen
Kreisverkehrsplatz) und den nördlichen Teil der Kreuzherrenstraße (von
Bahnhofstraße bis Beecker Straße). Nördliche Begrenzung des Zentrums ist die
Kreuzung Bahnhofstraße / Am Bahnhof; südliche Begrenzung die Fußbachstraße mit
dem Einbezug der Lederfabrik und dem Busbahnhof als langfristige
Entwicklungsoptionen.
Um
die Entwicklung von nicht integrierten Lagen in Einklang mit den Zielen der
Raumordnung zu bringen, ist eine Überplanung erforderlich, die den bereits
vorhandenen genehmigten Bestand an Sortimenten festschreibt und einen Zuwachs
an Verkaufsflächen, insbesondere von zentren- und nahversorgungsrelevanten
Sortimenten, ausschließt und ältere Bebauungspläne an die heutige Rechtslage
anzupassen.
Zugleich
besteht in verkehrsgünstigen Gewerbegebieten die Gefahr, dass durch
Einzelhandelsnutzungen das produzierende Gewerbe mehr und mehr verdrängt wird
und damit geeignete Flächen für gewerbliche Arbeitsplätze nicht mehr in
ausreichender Größe und Anzahl zur Verfügung stehen.
Die
Verwaltung schlägt aus dem Blickwinkel einer ausgewogenen städtebaulichen
Gesamtentwicklung daher vor, für den Bereich des Gewerbegebietes Wegberg ein
entsprechendes Bauleitplanverfahren einzuleiten und den vorhandenen
Bebauungsplan für diesen Bereich durch ein Fachbüro überarbeiten zu lassen.
Diese Vorgehensweise wurde bereits im Vorfeld mit Vertretern der
Bezirksregierung abgestimmt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Städtebau, Umwelt und Verkehr schlägt dem Rat der Stadt vor, den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan I-14, Wegberg – Gewerbegebiet
/ 9. Änderung zu fassen.
Städtebauliche
Zielsetzung ist es, zum Schutz, zur Entwicklung und zur Steigerung der
Attraktivität des zentralen Versorgungsbereiches des Hauptzentrums Innenstadt
die Einzelhandelsentwicklung innerhalb des Plangebietes zukünftig
planungsrechtlich zu steuern und zugleich das Plangebiet für das verarbeitende
und produzierende Gewerbe vorzuhalten.
Der Bebauungsplan
soll Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und
die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.
Das Plangebiet liegt
in der Gemarkung Wegberg und wird im
Westen durch die Bahnhofstraße, im Norden bzw. Nordosten durch den
Grenzlandring und im Süden durch die Bahntrasse begrenzt. Die genaue Abgrenzung
ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich. Das Plangebiet ist
identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes I-14, Wegberg –
Gewerbegebiet einschließlich der rechtskräftigen Änderungen.
Die Bürgermeisterin
wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Grundlage für diesen
Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S.
666 / SGV NRW 2023), in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit
gültigen Fassung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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151,3 kB
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