Entscheidungsvorlage - VO/0840/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 04.08.2008 folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung gestellt:

 

„In der Zeit vom 27.06. bis 29.06.2008 haben in der Innenstadt die Feierlichkeiten zum 35jährigen Stadtjubiläum und zum 5jährigen Bestehen des Stadtmarketings stattgefunden. Durch den Aufbau von Fahrgeschäften und Verkaufständen war die Kreuzherrengalerie optisch und faktisch vom Gesamtgeschehen abgegrenzt.

 

Der Rat möge beschließen, die Bürgermeisterin zu beauftragen, durch geeignete organisatorische Maßnahmen zukünftig eine bessere Anbindung der Kreuzherrengalerie und der Geschäfte an der Hauptstraße in Richtung Kreuzherrenstraße bei öffentlichen Veranstaltungen in der Innenstadt sicherzustellen.

 

Begründung:

 

Mehrere Geschäftsleute aus dem betroffenen Bereich haben sich Beschwerde führend  an die CDU-Fraktion gewandt. Danach war auf Grund der Anordnung und Platzierung der Fahrgeschäfte und Verkaufsstände im Bereich der Hauptstraße die Erreichbarkeit der Kreuzherrengalerie und der weiteren Hauptstraße in Richtung Kreuzherrenstraße negativ beeinträchtigt.

 

Insbesondere am Samstag und Sonntag waren entgegen der Besucherzahlen im Innenstadtbereich (Rathausplatz, Brunnen) die Kreuzherrengalerie und die untere Hauptstraße auf Grund der örtlichen Gegebenheiten deutlich schwächer frequentiert.“

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt Kenntnis. Der Antrag wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung verwiesen.

 

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Anlagen

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