Entscheidungsvorlage - VO/0847/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der SV Helpenstein hat mit Datum vom 15.07.2008 einen Zuschussantrag zur Erneuerung der Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlage im Sportlerheim „Kurt Hennig Haus“ in Wildenrath gestellt. Der Vorsitzende des SV Helpenstein macht in seinem Antrag deutlich, dass die vorhandene Heizungsanlage die für einen ordentlichen Sportbetrieb erforderliche Leistung nicht mehr erbringen kann und aus diesem Grunde ersetzt werden muss. Der Antrag des Vereins mit ausführlicher Begründung liegt dieser Vorlage bei.

 

Die Immobilie ist im Jahre 1996 von der Fa. Mannesmann Mobilfunk GmbH aus Düsseldorf von der Stadt Wegberg bis 2016 gepachtet worden. Ein Pachtzins wird nicht erhoben. Die Pacht verlängert sich jeweils um weitere 2 Jahre, soweit nicht eine Partei den Vertrag fristgerecht kündigt. Alle Pflichten des Pachtvertrages sind auf den Verein weitergeleitet worden.

 

Im Jahre 1998 hat die Stadt Wegberg bereits einen Zuschuss zu umfangreichen Neubau- und Instandsetzungsarbeiten des Vereinsheimes und zur Ertüchtigung der Heizungsanlage in Höhe von 9.150,00 DM gewährt. Dieser Zuschuss ist auch zweckentsprechend verwendet worden. Es ist damals eine erhebliche Eigenleistung des Vereins erbracht worden.

 

Angebote ausführender Firmen zum Ersatz der vorhandenen Heizungsanlage liegen vor. Das günstigste Angebot beläuft sich auf 12.346,25 € incl. der gesetzlichen MWSt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund der guten Jugendarbeit und dem breitensportlichen Engagement des Vereins die neue Heizungsanlage zu fördern. Angelehnt an bisherige Förderungen soll die Förderung wie folgt erfolgen:

 

Kosten für die Heizungsanlage

12.346,25 €

Zuschussfähiger Betrag (50%)

6.173,12 €

Gesamtfläche des „Kurt Hennig Haus“

195,7 m²

Zuschussbetrag je m² (gerundet)

31,54 €

Sportlich genutzte Fläche

119,19 m²

Beteiligungssumme hierfür (voll berücksichtigt)

3.759,25 €

Gesellschaftlich genutzte Fläche

76,51 m²

Beteiligungssumme hierfür (Zu 1/3 berücksichtigt)

804,38 €

Gesamtzuschuss:

4.563,63 €

 

Die unterschiedliche Berücksichtigung der Fläche (gesellschaftlich/sportlich) entspricht der Berechnung des Betriebskostenzuschusses, der jährlich pauschal in Höhe von 1.974,07 € an den Verein erfolgt.

 

Der einmalige Zuschuss von 4.563,63 € steht im Teilfinanzplan 2008 nicht mehr zur Verfügung und soll in die Haushaltsberatungen 2009 eingebracht werden. Bei Veranschlagung in 2009 soll der Zuschuss dann an den Verein ausgezahlt werden, soweit die ordentliche Verwendung durch Vorlage entsprechender Rechnungen nachgewiesen wurde. Die Auszahlung des Betrages erfolgt anteilig, soweit die eingereichten Nachweise geringer ausfallen sollten. Eine Aufstockung des Betrages soll ausgeschlossen bleiben.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Derzeit entstehen keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss.

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Es entstehen Kosten in Höhe von 4.563,63 €. Die Mittel können im Teilfinanzplan derzeit nicht dargestellt werden. Die Verwaltung schlägt vor, die erforderlichen Mittel bei Produkt 08 01 02; Sachkonto 78 53 000; I-Nr: 08010801 in die Beratungen des Haushaltes 2009 einzubringen und zu beraten.

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Anlagen

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