Empfehlungsvorlage - VO/0864/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 18.08.2008 beantragt das Planungsbüro VDH aus Erkelenz im Auftrage der Firma Kaufmann und Lindgens die Einleitung eines Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes II 6 – Industrie- und Gewerbegebiet Wegberg-Wildenrath / 1. Änderung (siehe Anlage).

 

Durch die Planänderung soll eine Erweiterung der bereits zulässigerweise errichteten Produktionsstätte ermöglicht werden. 

 

Aus dem Antragsschreiben geht die Begründung für das Änderungsgesuch hervor. Des Weiteren ist ein Übersichtsplan beigefügt, aus dem einerseits der genehmigte Baubestand und andererseits die gewünschte bauliche Erweiterung  hervorgehen sowie ein Entwurf über die beantragte Planänderung.

 

Seitens der Verwaltung bestehen gegen die Einleitung des Änderungsverfahrens keine grundsätzlichen Bedenken.

 

Unter „Sonstiges“ (siehe Seite 3) wird der Abschluss einer städtebaulichen Rahmenvereinbarung gemäß § 11 Abs. 4 Baugesetzbuch beantragt. Eine solche Vereinbarung erscheint sinnvoll, um mit ihr abschließend zu regeln, dass neben den üblichen Verfahrenskosten auch unvorhergesehene Kosten, die z. B. im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange durch Beibringung von Gutachten anfallen können, von der antragstellenden Firma zu tragen sind.

 

Bei der Stadt verbleiben dann die üblichen Personalkosten für die Verfahrensbegleitung.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Es entstehen die üblichen Verwaltungskosten für die Verfahrensbeteiligung.

 

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr schlägt dem Rat der Stadt vor, die Aufstellung des Bebauungsplanes II 6 – Industrie- und Gewerbegebiet Wegberg-Wildenrath, 5. Änderung, zu beschließen.

 

Im Bebauungsplan sollen insbesondere Art und Maß der baulichen Nutzung und die überbaubaren Grundstücksflächen festgesetzt werden. Die öffentlichen Verkehrsflächen ergeben sich aus dem bestehenden Rechtsplan (in der Fassung der 1. Änderung).

Das Änderungsgebiet befindet sich im südwestlichen Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes II 6 – Industrie- und Gewerbegebiet Wegberg-Wildenrath/1. Änderung. Die genaue Abgrenzung ist aus den beigefügten Kartenausschnitten ersichtlich.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, mit der antragstellenden Firma eine städtebauliche Rahmenvereinbarung abzuschließen sowie anschließend den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt  zu machen.

 

Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023), in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung.

 

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Anlagen

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