Entscheidungsvorlage - VO/0895/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion vom 12.09.2008 betreffend Ausweisung einer Wohnbaufläche an der Klinkumer Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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23.09.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 12.09.2008 folgenden Antrag gemäß § 20 der
Geschäftsordnung gestellt:
„Der Rat möge beschließen, für den Bereich Wegberg,
Klinkumer Straße, Flur 34, Flurstück 336, im Rahmen der Bauleitplanung die
genannte Fläche als Wohnbaufläche für die Errichtung von zwei freistehenden
Einfamilienhäusern auszuweisen.
Begründung:
Die in Rede stehende Fläche war in der Vergangenheit bereits
mehrfach Gegenstand von Beratungen im Rahmen der Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes (FNP). Einvernehmlich wurde festgelegt, die Angelegenheit
bis zum Abschluss des FNP- Verfahrens als ruhend zu betrachten.
Im Zuge des Aufstellungsverfahrens hat die CDU-Fraktion
bereits sehr frühzeitig darauf hingewiesen, dass sie mit den beabsichtigten
Festsetzungen im Flächennutzungsplan für diesen Teilbereich von Klinkum nicht
einverstanden ist. Ein entsprechender Antrag vom 02.11.2006 belegt das.
Damit das Festsetzungsverfahren zur Aufstellung des
Flächennutzungsplanes für das Stadtgebiet von Wegberg nicht zusätzlich
befrachtet wurde, hat die CDU-Fraktion die Angelegenheit bis zur Rechtskraft
des neuen FNP zurück gestellt.
Nach Rechtskraft des FNP bittet die CDU-Fraktion nunmehr
erneut die Verwaltung, die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit dem Ziel zu
schaffen, die Fläche Wegberg, Klinkumer Straße, Flur 34, Flurstück 336 als Wohnbaufläche
Für die Errichtung von zwei freistehenden Einfamilienhäusern in Fortführung der
bereits vorhandenen Bebauung auszuweisen.
Mit der Bebauung in der genannten Form wird eine
abschließende Arrondierung zum Ortsteil Bissen hin erreicht, die mit einer
entsprechenden landschaftsschutzrechtlich hochwertigen Eingrünung eine
städtebauliche und ökologische Aufwertung darstellen würde.
Die gutachterlich vorgebrachten Bedenken einer möglichen negativen
Beeinträchtigung der Luftleitbahn und Vegetation durch die Bebauung mit zwei
Einfamilienhäusern an dieser Stelle zwischen Klinkum und Bissen werden seitens
der CDU-Fraktion nicht geteilt.“
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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45,2 kB
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