Entscheidungsvorlage - VO/0887/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 09.06.2008 hatte die FDP-Fraktion einen Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse betreffend einer RAL-Zertifizierung der Stadt Wegberg gestellt.

 

Der Rat hatte den Antrag in seiner Sitzung am 24.06.2008 zur Kenntnis genommen und an den Haupt- und Finanzausschuss übertragen, um dort entsprechend zu beraten.

 

Hintergrund des Antrages der FDP-Fraktion ist die Erlangung des RAL-Gütezeichens der Gütegemeinschaft “Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e.V.”. Zweck dieses Vereines ist es, die Güte der Mittelstandsorientierung von Kommunalverwaltungen zu sichern und Leistungen, deren Güte gesichert ist, mit dem Gütezeichen “Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung” zu kennzeichnen.

 

Zu diesem Zweck hat der Verein eigene Güte- und Prüfbestimmungen für mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen entwickelt. Die Überwachung dieser Güte- und Prüfbestimmungen erfolgt in folgenden Schritten:

 

a) Erstprüfung

 

In einem ersten Schritt werden die Gütekriterien durch die TÜV NORD CERT GmbH im Stichprobenverfahren geprüft.

 

b) Eigenüberwachung

 

Die jährliche Eigenüberwachung wird anhand von der Gütegemeinschaft erstellter Prüfprotokolle durchgeführt. Die Protokolle müssen vollständig ausgefüllt, mindestens 5 Jahre aufgehoben und im Rahmen der Fremdüberwachung vorgelegt werden. Damit die Einhaltung der Güte- und Prüfkriterien nachgewiesen werden kann, ist es erforderlich, ein umfassendes RAL-Dokumentations- und Managementsystem einzuführen. Die Einführung dieses Systems würde alle Fachbereiche betreffen und dort entsprechende personelle Kapazitäten binden.

 

Darüber hinaus wäre es erforderlich, an zentraler Stelle (FB 102 oder 103) einen Projektkoordinator einzurichten, der die ordnungsgemäße Durchführung der Dokumentation überwacht und sonstige administrative Arbeiten erledigt (Stellenumfang 0,5).

 

c) Fremdüberwachung

 

Neben der Erstprüfung erfolgt alle 24 Monate eine Fremdüberwachung durch die TÜV NORD CERT GmbH.

 

Bestandteil der Fremdüberwachung ist auch die Erfassung der Kundenzufriedenheit. Sofern ein Unternehmen beauftragt würde, hätte dies weitere Kosten zur Folge. Die Kundenzufriedenheitsanalyse könnte jedoch auch durch eigenes Personal nach den vorgegebenen Mustern der Prüfgemeinschaft durchgeführt werden.

 

Sofern alle Güte- und Prüfkriterien eingehalten werden und dies auch entsprechend dokumentiert ist, wird das RAL-Gütezeichen “Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung” verliehen.

 

Wie aus der Präsentation des Geschäftsführers der Gütegemeinschaft “Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung” hervorgeht, soll das Gütezeichen die Ernsthaftigkeit dokumentieren, mit der die Kommune den Standortfaktor “Wirtschaftsfreundliches Verwaltungshandeln” verbessern möchte und innerhalb der Verwaltung einen Prozess zur “wirkungsorientierten Messung des Verwaltungshandelns implementieren”.

 

Nach Durchsicht der Güte- und Prüfbestimmungen lässt sich feststellen, dass schätzungsweise 70 % der Kriterien bereits heute eingehalten werden. Die bei Unternehmensansiedlungen beteiligten Fachbereiche setzen sich bereits dafür ein, bürokratische Hemmnisse bei Unternehmensansiedlungen zu minimieren bzw. zu vermeiden, und das eigene Verwaltungshandeln ergebnisorientiert zu gestalten.

 

Die Erlangung des Gütezeichens insgesamt würde einen Imagegewinn für die Stadt Wegberg darstellen. Fraglich ist jedoch, ob dieser Imagegewinn die mit der Erlangung des Gütezeichens verbundenen Kosten rechtfertigt und ob die Erlangung des Gütezeichens insgesamt zu einer größeren Anzahl von Unternehmensansiedlungen beiträgt.

 

Letztlich hängt die Ansiedlungsentscheidung eines Unternehmens nicht von einer offiziellen Anerkennung eines Gütezeichens ab, sondern vielmehr von einer Vielzahl sog. harter und weicher Standortfaktoren. Die Mittelstandsorientierung - wie sie bei den beteiligten Fachbereichen bereits praktiziert wird - stellt hier einen sog. weichen Standortfaktor dar, der nur  einen geringen Anteil einer letztendlichen Standortentscheidung ausmacht.

 

In Anbetracht der Kosten und der vorgebrachten Argumente schlägt die Verwaltung daher vor, von einer RAL-Zertifizierung der Stadt Wegberg abzusehen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Bezogen auf einen Zeitraum von 5 Jahren würden folgende Kosten für die Erlangung des RAL-Gütezeichens anfallen (Personalaufwand + geschätzte Kosten der Kundenzufriedenheitsstudie):

 

Jahr

Art

Kosten (EUR)

2009

Erstprüfung

Erfassung der Kundenzufriedenheit

Personalkosten incl. Neben-, Sach-, Gemeinkosten (0,5 Stellen EG 5)

Mitgliedsbeitrag

4.998,00

ca. 2.000,00

20.000,00

 

1.500,00

 

Zwischensumme 2009

28.498,00

2010

Personalkosten incl. Neben-, Sach-, Gemeinkosten

(0,5 Stellen EG 5)

Mitgliedsbeitrag

20.000,00 

 

 

1.500,00

 

Zwischensumme 2010

21.500,00 

2011

Folgeprüfung

Erfassung der Kundenzufriedenheit

Personalkosten incl. Neben-, Sach-, Gemeinkosten

(0,5 Stellen EG 5)

Mitgliedsbeitrag

3.570,00

ca. 2.000,00

20.000,00 

 

 

1.500,00

 

Zwischensumme 2011

27.070,00 

2012

Personalkosten incl. Neben-, Sach-, Gemeinkosten

(0,5 Stellen EG 5)

Mitgliedsbeitrag

20.000,00

 

 

1.500,00

 

Zwischensumme 2012

21.500,00 

2013

Folgeprüfung

Erfassung der Kundenzufriedenheit

Personalkosten incl. Neben-, Sach-, Gemeinkosten

(0,5 Stellen EG 5)

Mitgliedsbeitrag

3.570,00

ca. 2.000,00

20.000,00

 

 

1.500,00

 

Zwischensumme 2013

27.070,00

 

Gesamtsumme

125.638,00 

 

Alternativen:

 

keine

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt, den Antrag der FDP-Fraktion vom 09.06.2008 betreffend RAL-Zertifizierung der Stadt Wegberg abzulehnen.

 

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