Mitteilungsvorlage - VO/0919/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 04.08.2008 folgenden Antrag gem. § 20 der Geschäftsordnung gestellt:

 

„In der Zeit vom 27.06. bis 29.06.2008 haben in der Innenstadt die Feierlichkeiten zum 35jährigen Stadtjubiläum und zum 5jährigen Bestehen des Stadtmarketings stattgefunden. Durch den Aufbau von Fahrgeschäften und Verkaufständen war die Kreuzherrengalerie optisch und faktisch vom Gesamtgeschehen abgegrenzt.

 

Antrag:

Der Rat möge beschließen, die Bürgermeisterin zu beauftragen, durch geeignete organisatorische Maßnahmen zukünftig eine bessere Anbindung der Kreuzherrengalerie und der Geschäfte an der Hauptstraße in Richtung Kreuzherrenstraße bei öffentlichen Veranstaltungen in der Innenstadt sicherzustellen.

 

Begründung:

Mehrere Geschäftsleute aus dem betroffenen Bereich haben sich Beschwerde führend an die CDU-Fraktion gewandt. Danach war auf Grund der Anordnung und Platzierung der Fahrgeschäfte und Verkaufsstände im Bereich der Hauptstraße, die Erreichbarkeit der Kreuzherrengalerie und der weiteren Hauptstraße in Richtung Kreuzherrenstraße negativ beeinträchtigt.

 

Insbesondere am Samstag und Sonntag waren entgegen der Besucherzahlen im Innenstadtbereich (Rathausplatz, Brunnen), die Kreuzherrengalerie und die untere Hauptstraße auf Grund der örtlichen Gegebenheiten deutlich schwächer frequentiert.“

 

 

Die Verwaltung hat bei der Veranstaltungen zum 35. Jubiläum der Stadt und 5 Jahre Stadtmarketing in der Innenstadt mit der Fa. Treis aus Mönchengladbach zusammengearbeitet, die die Beschickung der Innenstadt mit Ständen vorgenommen hat. Bei der Planung für den Standort eines Kinderkarussells vor der Kirchenmauer war nicht absehbar, dass dieses aufgrund der Dachüberstände teilweise die direkte Sicht in die Karmelitergasse nehmen würde. Bei einer Neuauflage des Marktes im kommenden Jahr kann dieser Umstand sicherlich vermieden werden.

 

 

Desweiteren ist bei der Verteilung der Marktstände in der gesamten Innenstadt zu beachten, dass eine Feuerwehrdurchfahrt ermöglicht sein muss. Gerade im Bereich unterhalb der Karmelitergasse können nur kleine Stände mit wenig Tiefe platziert werden. Auch sind Marktbeschicker nicht immer bereit, einen Standplatz im Eingangs- oder Ausgangsbereich eines Marktes anzunehmen. Voraussetzung für eine Ausdehnung der Stände bis zur Ecke Karmelitergasse ist immer, dass genügend Marktstände zur Verfügung stehen.

 

Neben dem Antoniusmarkt wird unter Federführung des Stadtmarketing auch der „Wegberger Freitag“ organisiert. Bei dieser Veranstaltung sind normalerweise nicht so viele Stände vorhanden, dass eine Ausdehnung bis zur Kreuzherrengalerie möglich ist.

 

Im übrigen hat die Verwaltung die Problematik auch mit der Werbegemeinschaft besprochen. Frühlings- und Herbstfest und Weihnachtsmarkt werden von der Werbegemeinschaft organisiert. Bereits beim letzten Herbstfest hat die Werbegemeinschaft  Stände bis zur Kreuzherrengalerie aufgestellt.

 

Die Kreuzherrengalerie ist über Treppenstufen zu erreichen. Dadurch baut sich für den Besucher eine innere Barriere auf, die es zu überwinden gilt. Bei allen Veranstaltungen ist es sicherlich sinnvoll, so wie es auch bereits einige Male geschehen ist, dass die Geschäfte in der Kreuzherrengalerie durch ein besonderes Angebot in den Arkaden den Besucher zum Besuch der Galerie animieren.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Keine

 

 

Alternativen:

Keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

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