Empfehlungsvorlage - VO/0896/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Über die Möglichkeit und Notwendigkeit der bauleitplanerischen Steuerung des Einzelhandels hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung in seinen Sitzungen am 22.02.2007 und am 30.08.2007 beraten. Hierbei wurde die beabsichtigte Vorgehensweise der Verwaltung verdeutlicht. Für eine nachhaltige Qualitätssicherung und –verbesserung des Einzelhandels soll neben der Durchführung von Projekten im Stadtmarketing als weiterer Baustein die Einzelhandelsentwicklung zugunsten der Innenstadtlage auf Ebene der Bauleitplanung planungsrechtlich gesteuert werden. Als Grundlage dazu ist zunächst die Erarbeitung eines Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes und Durchführung entsprechender Bebauungsplanverfahren notwendig.

 

Der Entwurf des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes wurde dem Ausschuss am 17.06.2008 durch das beauftragte Büro Dr. Jansen aus Köln vorgestellt und beraten. Der Rat hat daraufhin am 24.06.2008 den Aufstellungsbeschluss gefasst und die Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

 

Nach Bekanntmachung am 26.06.2008 hat daraufhin der Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes in der Zeit vom 07.07.2008 bis einschließlich 15.08.2008 öffentlich ausgelegen. Zugleich wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ebenfalls beteiligt.

Die eingegangenen Anregungen wurden tabellarisch zusammengestellt und einem Abwägungsvorschlag gegenübergestellt (siehe Anlage).

Als nächste Verfahrensschritte sind zunächst die Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen und anschließend der Beschluss des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes durch den Rat der Stadt notwendig. Für Erläuterungen steht ein Vertreter des beauftragten Büros in der Sitzung zur Verfügung.

 

Die Entwurfsfassung des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes wurde den Ratsmitgliedern bereits in gedruckter Form zur Verfügung gestellt. Es ist beabsichtigt, die Beschlussfassung – einschließlich der aus den Anregungen und den Beratungen resultierenden Änderungen – den Ratsmitgliedern vor der nächsten Ratsitzung erneut auf dem elektronischen Weg zuzuleiten.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch diesen Beschluss entstehen die üblichen Personalkosten.

 

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat,

 

a)     über die eingegangen Anregungen wie in der Anlage dargestellt zu beschließen und

 

b)     das Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept  als städtebauliches Entwicklungskonzept zu beschließen und zukünftig nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diese Beschlüsse öffentlich bekanntzumachen.

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Anlagen

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