Mitteilungsvorlage - VO/0903/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Schwalmverband ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12. Februar 1991 sowie des hierzu ergangenen Ausführungsgesetzes für das Land NRW vom 9. März 1995, beide in jeweils gültiger Fassung.

 

Der Verband hat im Verbandsgebiet folgende Aufgaben:

 

-          Ausbau einschließlich naturnaher Rückbau und Unterhaltung fließender Gewässer,

-          Bau und Unterhaltung von Anlagen in und an fließenden Gewässern, ausgenommen sind Anlagen von Versorgungs – und Verkehrsträgern,

-          Regelung des Wasserabflusses einschließlich Ausgleich der Wasserführung und Sicherung des Hochwasserabflusses in fließenden Gewässern,

-          Bewässerung und Entwässerung von Grundstücken mit Ausnahme von Drainagen,

-          Abwasserbeseitigung,

-          Abfallentsorgung im Zusammenhang mit der Durchführung von Verbandsaufgaben,

-          Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutze des Naturhaushalts, des Bodens und für die Landschaftspflege.

 

Der Geschäftsführer des Schwalmverbandes, Herr Schulz, wird in der Sitzung über die Arbeiten des Schwalmverbandes berichten.

 

 

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