Entscheidungsvorlage - VO/0915/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstellung eines Baumkatasters
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Baubetriebshof
- Beteiligt:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Neumann, Marc
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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04.11.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Stadt ist aus verkehrssicherungsrechtlichen Gründen verpflichtet, den
Baumbestand auf städtischen Grundstücken und an Straßen, deren
Straßenbaulastträger die Stadt ist, zweimal jährlich auf Verkehrssicherheit zu
prüfen. Die Prüfung ist hierbei einmal bei belaubtem und einmal in unbelaubtem
Zustand vorzunehmen.
Die
Baumkontrollen werden durch einen geschulten Mitarbeiter des städtischen
Baubetriebshofes (Straßenwart und ausgebildeter Baumschulgärtner) durchgeführt.
Schadhafte Bäume werden mit Handlungsempfehlungen notiert. Die Protokollierung
eines jeden Einzelbaumes erfolgt derzeit nicht.
Aufgrund
der immer höher anzulegenden Messlatte bei der rechtlichen Behandlung von
Schäden, die durch Bäume verursacht werden, ist es erforderlich, zur
Beweissicherung seiner Prüfungen und Ergebnisse am eigenen Baumbestand, ein
entsprechendes Kataster anzulegen.
D.
h. zukünftig wird bei Eintritt eines Schadens sowohl von der Versicherung als
auch von gerichtlicher Seite ein Nachweis hinsichtlich einer ordnungsgemäßen
Kontrolle des einzelnen schadenverursachenden Baumes angefordert werden.
Ein
solcher Einzelnachweis je Baum kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erbracht
werden. Das Anlegen und Führen eines Baumkatasters wird aber gerade bei der
Beurteilung und Verwaltung größerer Baumbestände unumgänglich sein. Nicht selten
verfügen Städte in einer Größenordnung von Wegberg über weit mehr als 10.000
Bäume. Eine katastermäßige Erfassung und Datenpflege ist bei dieser
Größenordnung nur noch computerunterstützt durchführbar. Zahlreiche Systeme,
die diese Arbeit unterstützen, sind bereits auf dem Markt.
Das
Baumkataster sollte alle relevanten Daten beinhalten, die zum einen für die
Bestandsaufnahme und Identifizierung der einzelnen Bäume nützlich sind, sowie
eine Gesamtauswertung des Bestandes nach unterschiedlichen Gesichtspunkten
ermöglichen.
Folgende Aufteilung ist sinnvoll:
o Baumnummer; Vergabe innerhalb eines nach
eigenen Kriterien entwickelten Systems zur einwandfreien Identifizierung der
einzelnen Bäume.
o Baumgattung; - Art; - Sorte; Benennung und
Erkennung der vorhandenen Bäume auf Basis der botanischen, deutschen oder
beiden Namen.
o Standort; Eindeutig zuzuordnende Merkmale des
Standortes zur Erleichterung der jeweiligen Identifizierung; z. B. Straße, Hausnummer,
usw..
o Datum; Zeitpunkt der Erfassung, der letzten
Überprüfung
o Beurteilung; Gesamteindruck über den
Vitalitätszustand des untersuchten Baumes;
z. B. gesund, schwach geschädigt, stark geschädigt,
sehr stark geschädigt, abgängig, usw.
o Maßnahmen; leiten sich aus der Beurteilung ab;
z. B. keine, nötig, dringend erforderlich, Gefahr in Verzug usw..
Diese Grunddaten ergeben einen schnellen Überblick
über den Zustand eines Baumes oder eines gesamten Bestandes bei einer
entsprechenden Auswertung von Computerabfragen.
Ein solches Baumkataster dient dem eingeteilten
Baumkontrolleur nicht nur als Arbeitsgrundlage sondern gibt ihm auch
Rechtssicherheit, da für jeden Baum der Nachweis geführt werden kann, dass
dieser kontrolliert wurde und in welchem Zustand der Baum sich zum Zeitpunkt
der Prüfung befunden hat (Beweissicherung).
Unter Punkt 2.7 der Handlungsempfehlungen der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird u. a. ausgeführt:
“Erstellung eines Baumkatasters mit Erfassung
des Bestandes und Vermerken über die regelmäßig erforderlichen
Kontrollen”.
Hintergrund ist die Feststellung des
Bundesgerichtshofes, dass der Verkehrssicherungspflicht Genüge getan ist, wenn
die nach dem jeweiligen Stand der Technik und Erfahrungen als geeignet und
genügend erscheinenden Sicherungen getroffen sind.
Der hohe und mit Kosten verbundene Aufwand zur
erstmaligen Erstellung eines Baumkatasters stellt wohl den derzeitigen Standart
der Anforderungen dar, der nötig ist, um zweifelsfrei seiner gesetzlich
vorgeschriebenen Verkehrssicherungspflicht als kommunaler Baumbesitzer in
ausreichendem Maße nachzukommen (Stand der Technik). Seitens der Verwaltung
wird daher der baldige Aufbau eines computergestützten, digitalen Baumkatasters
als dringend erforderlich angesehen.
Da der Aufbau eines Baumkatasters aufgrund der Anzahl
der Bäume und dem Umfang der erforderlichen Daten sehr personalintensiv ist,
können die Arbeiten hinsichtlich der Ersterfassung nicht durch das Personal des
städtischen Baubetriebshofes erfolgen. Eine externe Vergabe der Ersterfassung
ist daher angeraten und bringt ferner den Vorteil, dass das Personalrisiko
nicht bei der Stadt liegt und die Daten innerhalb eines erheblich kürzeren Zeitraumes
zur Verfügung stehen.
Folgende Tätigkeiten fallen je Baum an:
Sichtung und Begutachtung des Baumes hinsichtlich
Art, Zustand, Abmessungen von Krone und Stamm, Altersbestimmung, Prüfung
hinsichtlich Schäden oder Krankheiten, Gefährdungsbestimmung hinsichtlich
weiterer Prüfabstände, vorzunehmende Maßnahmen u. a. Bestimmung des Standortes und Digitalisierung
im Kartenmaterial, Erfassung der erhobenen Daten in die Datenbank.
Für
die Ersterfassung müssen rund 6,00 € je Baum kalkuliert werden. Hochgerechnet
auf einen geschätzten Baumbestand von gut 13.000 Bäumen, fallen einmalig Kosten
in Höhe von 80.000,00 € an. Neben dem Rechenzentrum Aachen (regio it)
bieten verschiedene Forstdienstleister die Erstellung eines Baumkatasters an.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beauftragt die Verwaltung, mit
geeigneten EDV-/ Forstdienstleistern Kontakt aufzunehmen, um Details zur
Erstellung eines Baumkatasters zu erarbeiten. Ziel ist eine Auftragsvergabe für
die Ersterfassung des Baumbestandes im Stadtgebiet und der Aufbau eines
entsprechenden Baumkatasters bei der Stadt Wegberg. Dieses Baumkataster muss
mit den bei der Stadt Wegberg vorgehaltenen Hard- und Softwarekomponenten
kompatibel sein.
Für die Erstellung
eines Baumkatasters sind im Haushaltsentwurf für das Jahr 2009 Mittel in Höhe
von 80.000,00 € einzuplanen. Verträge sind so zu gestalten, dass ein
Baumbestand unter 13.000 zu einer Reduzierung der Schlussrechnung führt. Ein
über 13.000 Bäume hinausgehender Baumbestand wird mit vorab festgelegten Sätzen
in die Schlussrechnung einfließen.
