Entscheidungsvorlage - VO/0915/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt ist aus verkehrssicherungsrechtlichen Gründen verpflichtet, den Baumbestand auf städtischen Grundstücken und an Straßen, deren Straßenbaulastträger die Stadt ist, zweimal jährlich auf Verkehrssicherheit zu prüfen. Die Prüfung ist hierbei einmal bei belaubtem und einmal in unbelaubtem Zustand vorzunehmen.

 

Die Baumkontrollen werden durch einen geschulten Mitarbeiter des städtischen Baubetriebshofes (Straßenwart und ausgebildeter Baumschulgärtner) durchgeführt. Schadhafte Bäume werden mit Handlungsempfehlungen notiert. Die Protokollierung eines jeden Einzelbaumes erfolgt derzeit nicht.

 

Aufgrund der immer höher anzulegenden Messlatte bei der rechtlichen Behandlung von Schäden, die durch Bäume verursacht werden, ist es erforderlich, zur Beweissicherung seiner Prüfungen und Ergebnisse am eigenen Baumbestand, ein entsprechendes Kataster anzulegen.

 

D. h. zukünftig wird bei Eintritt eines Schadens sowohl von der Versicherung als auch von gerichtlicher Seite ein Nachweis hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Kontrolle des einzelnen schadenverursachenden Baumes angefordert werden.

 

Ein solcher Einzelnachweis je Baum kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erbracht werden. Das Anlegen und Führen eines Baumkatasters wird aber gerade bei der Beurteilung und Verwaltung größerer Baumbestände unumgänglich sein. Nicht selten verfügen Städte in einer Größenordnung von Wegberg über weit mehr als 10.000 Bäume. Eine katastermäßige Erfassung und Datenpflege ist bei dieser Größenordnung nur noch computerunterstützt durchführbar. Zahlreiche Systeme, die diese Arbeit unterstützen, sind bereits auf dem Markt.

 

Das Baumkataster sollte alle relevanten Daten beinhalten, die zum einen für die Bestandsaufnahme und Identifizierung der einzelnen Bäume nützlich sind, sowie eine Gesamtauswertung des Bestandes nach unterschiedlichen Gesichtspunkten ermöglichen.

 

 

 

 

 Folgende Aufteilung ist sinnvoll:

 

 

            o  Baumnummer; Vergabe innerhalb eines nach eigenen Kriterien entwickelten Systems zur einwandfreien Identifizierung der einzelnen Bäume.

 

            o  Baumgattung; - Art; - Sorte; Benennung und Erkennung der vorhandenen Bäume auf Basis der botanischen, deutschen oder beiden Namen.

 

            o  Standort; Eindeutig zuzuordnende Merkmale des Standortes zur Erleichterung der jeweiligen Identifizierung; z. B. Straße, Hausnummer, usw..

 

            o  Datum; Zeitpunkt der Erfassung, der letzten Überprüfung

 

            o  Beurteilung; Gesamteindruck über den Vitalitätszustand des untersuchten Baumes;

z. B. gesund, schwach geschädigt, stark geschädigt, sehr stark geschädigt, abgängig, usw.

 

            o  Maßnahmen; leiten sich aus der Beurteilung ab; z. B. keine, nötig, dringend erforderlich, Gefahr in Verzug usw..

 

 

Diese Grunddaten ergeben einen schnellen Überblick über den Zustand eines Baumes oder eines gesamten Bestandes bei einer entsprechenden Auswertung von Computerabfragen.

Ein solches Baumkataster dient dem eingeteilten Baumkontrolleur nicht nur als Arbeitsgrundlage sondern gibt ihm auch Rechtssicherheit, da für jeden Baum der Nachweis geführt werden kann, dass dieser kontrolliert wurde und in welchem Zustand der Baum sich zum Zeitpunkt der Prüfung befunden hat (Beweissicherung).

 

Unter Punkt 2.7 der Handlungsempfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird u. a. ausgeführt:

 

“Erstellung eines Baumkatasters mit Erfassung des Bestandes und Vermerken über die regelmäßig erforderlichen Kontrollen”.

 

Hintergrund ist die Feststellung des Bundesgerichtshofes, dass der Verkehrssicherungspflicht Genüge getan ist, wenn die nach dem jeweiligen Stand der Technik und Erfahrungen als geeignet und genügend erscheinenden Sicherungen getroffen sind.

 

Der hohe und mit Kosten verbundene Aufwand zur erstmaligen Erstellung eines Baumkatasters stellt wohl den derzeitigen Standart der Anforderungen dar, der nötig ist, um zweifelsfrei seiner gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrssicherungspflicht als kommunaler Baumbesitzer in ausreichendem Maße nachzukommen (Stand der Technik). Seitens der Verwaltung wird daher der baldige Aufbau eines computergestützten, digitalen Baumkatasters als dringend erforderlich angesehen.

 

 

Da der Aufbau eines Baumkatasters aufgrund der Anzahl der Bäume und dem Umfang der erforderlichen Daten sehr personalintensiv ist, können die Arbeiten hinsichtlich der Ersterfassung nicht durch das Personal des städtischen Baubetriebshofes erfolgen. Eine externe Vergabe der Ersterfassung ist daher angeraten und bringt ferner den Vorteil, dass das Personalrisiko nicht bei der Stadt liegt und die Daten innerhalb eines erheblich kürzeren Zeitraumes zur Verfügung stehen.

 

Folgende Tätigkeiten fallen je Baum an:

 

Sichtung und Begutachtung des Baumes hinsichtlich Art, Zustand, Abmessungen von Krone und Stamm, Altersbestimmung, Prüfung hinsichtlich Schäden oder Krankheiten, Gefährdungsbestimmung hinsichtlich weiterer Prüfabstände, vorzunehmende Maßnahmen u. a.  Bestimmung des Standortes und Digitalisierung im Kartenmaterial, Erfassung der erhobenen Daten in die Datenbank.

 

Für die Ersterfassung müssen rund 6,00 € je Baum kalkuliert werden. Hochgerechnet auf einen geschätzten Baumbestand von gut 13.000 Bäumen, fallen einmalig Kosten in Höhe von 80.000,00 € an. Neben dem Rechenzentrum Aachen (regio it) bieten verschiedene Forstdienstleister die Erstellung eines Baumkatasters an.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Kosten für die Ersterfassung des Baumbestandes (Sichtung, Bewertung und Datenerfassung) und Aufbau eines Baumkatasters betragen ca. 80.000,00 €

 

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beauftragt die Verwaltung, mit geeigneten EDV-/ Forstdienstleistern Kontakt aufzunehmen, um Details zur Erstellung eines Baumkatasters zu erarbeiten. Ziel ist eine Auftragsvergabe für die Ersterfassung des Baumbestandes im Stadtgebiet und der Aufbau eines entsprechenden Baumkatasters bei der Stadt Wegberg. Dieses Baumkataster muss mit den bei der Stadt Wegberg vorgehaltenen Hard- und Softwarekomponenten kompatibel sein.

 

Für die Erstellung eines Baumkatasters sind im Haushaltsentwurf für das Jahr 2009 Mittel in Höhe von 80.000,00 € einzuplanen. Verträge sind so zu gestalten, dass ein Baumbestand unter 13.000 zu einer Reduzierung der Schlussrechnung führt. Ein über 13.000 Bäume hinausgehender Baumbestand wird mit vorab festgelegten Sätzen in die Schlussrechnung einfließen.

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