Mitteilungsvorlage - VO/0945/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen der Bürgermeisterin - öffentlicher Teil
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
|
Entscheidung
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11.11.2008
|
Sachverhalt
1. Kooperationsverträge in den
„Offenen Ganztagsgrundschulen“
Die
Kooperationsverträge mit der AWO Kreisverband Heinsberg laufen in den
„Offenen Ganztagsgrundschulen“ zum 31.07.2009 aus. Um den Vergaberichtlinien
zu entsprechen, muss nach einhelliger Auffassung keine Ausschreibung der
Betreuungsleistung erfolgen. Es ist zweckmäßig und rechtlich zulässig durch
eine Markterkundung die pädagogischen Profile einzelner Anbieter zu vergleichen
und die Ergebnisse dann auszuwerten. Die Verwaltung beabsichtigt in den
nächsten Monaten eine Markterkundung bei unterschiedlichen versierten Trägern
durchzuführen. Nach Auswertung der eingegangenen Konzepte beabsichtigt die
Verwaltung in der ersten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales
und Sport im Jahre 2009 einen entsprechenden Vergabevorschlag unterbreiten zu
können, so dass die Kooperationsverträge zum neuen Schuljahr entweder neu
abgeschlossen oder ggf. auch verlängert werden können.
2. Lehrschwimmbecken Wildenrath
Das
Lehrschwimmbecken in der Grundschule Wildenrath ist bereits wegen eines
größeren Sanierungsaufwandes außer Betrieb. Der Sanierungsaufwand liegt nach
Mitteilung des zuständigen Dezernenten bei ca. 15.000 €. Hinzu kommen
dringend erforderliche Renovierungsarbeiten an den Duschen und in den
Umkleidekabinen. Die laufenden Bewirtschaftungskosten des Lehrschwimmbeckens
sind ebenfalls erheblich.
Aus
wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist ein Betrieb des Lehrschwimmbeckens dieser
Größenordnung in qualitativ ausreichender Form nicht aufrecht zu erhalten und
daher auch nicht zu empfehlen.
Derzeit
untersucht die Verwaltung in Abstimmung mit den betroffenen Schulen, ob durch
den Rückgang der Schülerzahlen in den Grundschulen dauerhaft freie Kapazitäten
im GrenzlandRingBad entstanden sind, die von den betroffenen Grundschulen
Wildenrath, Klinkum und Arsbeck in Anspruch genommen werden können. Sollte dies
möglich sein, so ist beabsichtigt, den Betrieb in Wildenrath einzustellen, und
den Schwimmunterricht im Hallenbad zu erteilen.
Die
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen Klinkum und Arsbeck werden bereits
jetzt mit Bussen zum Schwimmunterricht befördert. Die Schülerinnen und Schüler
der GGS Wildenrath müssten zusätzlich befördert werden.
Eine
Verwaltungsvorlage zu diesem Thema wird in einer Sitzung des zuständigen
Fachausschusses erfolgen.
3. Gütesiegel für das Familienzentrum
Sonnenschein
Das
Familienzentrum Sonnenschein in Arsbeck-Büch ist im Rahmen des
Zertifizierungsverfahrens durch die „Pädagogische
Qualitäts-Informations-Systeme gGmbH“ aus Berlin untersucht und bewertet
worden. Zu diesem Zweck ist die Einrichtung von einer Mitarbeiterin vor Ort in
Augenschein genommen und anhand eines Leistungskataloges bewertet worden.
Insgesamt
konnten 48 „Gütesiegelpunkte“ erreicht werden. Es wurden in der
Bewertung 39 „Gütesiegelpunkte“ erreicht. Das Ergebnis kann für
eine Einrichtung im ländlichen Bereich als gut bis sehr gut eingestuft werden.
Das
Familienzentrum Sonnenschein ist somit zertifiziert und hat das Gütesiegel ohne
Bedingungen erhalten. Verbunden ist hiermit eine jährliche zusätzliche
Zuwendung in Höhe von 12.000 €, die das Familienzentrum für zusätzliche
Personal und Sachausgaben verwenden kann.
4. Landesprogramm „Geld oder Stelle“
Es
ist ein neues Landesprogramm im Rahmen der Ganztagsoffensive der
Landesregierung aufgelegt worden. Die Schulen der Sekundarstufe I (SEK I)
können Lehrerstellen oder Geld anfordern, um eine pädagogische Betreuung und
Aufsicht der Schülerinnen und Schüler in der vorgeschriebenen Mittagspause und
für zusätzliche ergänzende Maßnahmen im Rahmen von Ganztagsangeboten (z.B.
Arbeitsgemeinschaften) zu gewährleisten.
Auf
Nachfrage der Verwaltung wollen alle weiterführenden Schulen ab dem 01.02.09
die Geldmittel in Anspruch nehmen. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der
Schülerzahl. Für jeweils 5.000 € kann auch eine 0,1 Lehrerstelle in
Anspruch genommen werden, die jedoch ggf. auf einen Überhang angerechnet wird.
Die
jährliche Förderung gliedert sich wie folgt:
|
Schülerzahl |
Förderung |
|
|
von |
Bis |
|
|
|
300 |
15.000 € |
|
301 |
500 |
20.000 € |
|
501 |
700 |
25.000 € |
|
701 |
|
30.000 € |
Das neue Programm ersetzt die bisherigen Programme
“8-13 Uhr”, “13+” und “Silentien” an der
SEK I.
Entsprechende Förderanträge sind durch die Verwaltung
fristgerecht gestellt worden. Konzepte zur Umsetzung müssen noch von den
Schulen erarbeitet und durch die Schulkonferenz beschlossen werden. Die
Umsetzung kann nur unter Einbeziehung eines Kooperationspartners erfolgen, der
derzeit von den Schulen noch gesucht wird. Elternbeiträge dürfen für die
Angebote nicht erhoben werden
Die
Anträge für weitere Schuljahre sind bis zum 31.12. eines jeden Jahres für das
Folgejahr zu stellen
Die Verwaltung wird weiter berichten.
5. Weihnachtsgeschenke für
Heimbewohner
Es ist
langjährige Tradition in der Stadt Wegberg, dass Heimbewohner, die vor der
Heimaufnahme ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Wegberg hatten, vor dem
Weihnachtsfest mit einem kleinen Geschenk bedacht werden. Hiermit soll die
Verbundenheit ihrer Heimatstadt mit ihnen dokumentiert werden.
In der
Vergangenheit haben die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur,
Soziales und Sport sich dankenswerterweise bereit erklärt, die Geschenke in der
Vorweihnachtszeit den Heimbewohnern im Kreisgebiet persönlich zu überreichen.
Dies sollte nach Meinung der Verwaltung beibehalten werden.
Im
Haushaltsplan 2008 stehen beim Produkt 05 01 00; Sachkonto 53 39 200
(Weihnachtsgeschenke für Heimbewohner) 2.100 € zur Verfügung.
Vor diesem
finanziellen Hintergrund beträgt der Wert des Weihnachtsgeschenkes bei 187
Heimbewohnern 10 € je Bewohner.
Die Verwaltung
schlägt vor, die Aufgabenverteilung nach Beendigung der Sitzung vorzunehmen und
die Beträge unmittelbar an die Überbringer auszuzahlen.
6. Zwischenbericht
„Sicherheit“
Seit im Juni 2008 das
Sicherheitskonzept zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung der Stadt Wegberg im Rat beschlossen wurde, sind Bürgerbeschwerden in
den Bereichen Vandalismus, Ruhestörung durch Jugendliche und Verschmutzung der
öffentlichen Wege und Plätze deutlich zurückgegangen.
Die Aufforderung zur
Mitarbeit an die Bürger der Stadt Wegberg, durch Hinweise oder Zeugenaussagen
Sachverhalte aufzuklären, wurde verstärkt wahrgenommen. Dies und eine deutlich
erkennbare Präsenz der städtischen Mitarbeiter auf der Straße, insbesondere
auch in den Abendstunden, führte zu einer schnellen und effizienten Bearbeitung
der Sachverhalte. Durch präventive Arbeit im Bereich Jugendschutz konnten
vermehrt Daten an die Polizei übermittelt werden, welche in laufenden
Ermittlungsverfahren dienlich waren.
7. Wanderungsbewegungen zwischen den
Grundschulbezirken
Der
von der CDU-Fraktion geforderte Bericht über evtl. Wanderungsbewegungen
zwischen den einzelnen ehemaligen Schulbezirken kann noch nicht vorgelegt
werden. Das Anmeldeverfahren an den Grundschulen ist noch nicht abgeschlossen,
so dass noch keine abschließenden Zahlen verfügbar sind. Die Verwaltung wird
die geforderte Statistik kurzfristig nach Abschluss des Anmeldeverfahrens
vorlegen.
8. Ferienbetreuung von Grundschulkindern
Den
Kindern, die die „Offene Ganztagsgrundschule“ besuchen, wird eine
durchgängige Ferienbetreuung geboten. Dies ist ein Vorteil, den die Eltern
genießen, die sich für die OGS entschieden haben.
An
drei Grundschulen im Stadtgebiet besteht das Angebot der OGS nicht. An der
„Kastanienschule“ GGS Rath-Anhoven und an der GGS Klinkum ist ein
erweitertes Angebot der Betreuung eingerichtet worden. Hier wird durch die
Maßnahmen „Schule von acht bis eins“ und „13+“ eine
Betreuung sehr flexibel bis 15.00 Uhr angeboten. Dieses Angebot wird von den
Eltern gut angenommen. Eine Ferienbetreuung findet dort nicht statt.
An
diesen Schulen entsteht vereinzelt der Wunsch, dass Kinder auch in den Ferien
betreut werden sollen. Diese Nachfrage geht von einer durchgängigen 6wöchigen
Betreuung aus. Dies ist in den freien Angeboten sowohl aus finanziellen als
auch aus organisatorischen Gründen nicht leistbar.
Die
Eltern haben die Möglichkeit eine Ferienbetreuung selbst zu organisieren, eine
Betreuung durch eine Tagesmutter sicherzustellen oder durch die Schulkonferenz
die OGS auch an diesen Standorten einzuführen, soweit diese benötigt wird.
Diese
Information ist auch so an die Eltern weitergegeben worden.
