Mitteilungsvorlage - VO/0945/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Kooperationsverträge in den „Offenen Ganztagsgrundschulen“

 

Die Kooperationsverträge mit der AWO Kreisverband Heinsberg laufen in den „Offenen Ganztagsgrundschulen“ zum 31.07.2009 aus. Um den Vergaberichtlinien zu entsprechen, muss nach einhelliger Auffassung keine Ausschreibung der Betreuungsleistung erfolgen. Es ist zweckmäßig und rechtlich zulässig durch eine Markterkundung die pädagogischen Profile einzelner Anbieter zu vergleichen und die Ergebnisse dann auszuwerten. Die Verwaltung beabsichtigt in den nächsten Monaten eine Markterkundung bei unterschiedlichen versierten Trägern durchzuführen. Nach Auswertung der eingegangenen Konzepte beabsichtigt die Verwaltung in der ersten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport im Jahre 2009 einen entsprechenden Vergabevorschlag unterbreiten zu können, so dass die Kooperationsverträge zum neuen Schuljahr entweder neu abgeschlossen oder ggf. auch verlängert werden können.

 

2. Lehrschwimmbecken Wildenrath

 

Das Lehrschwimmbecken in der Grundschule Wildenrath ist bereits wegen eines größeren Sanierungsaufwandes außer Betrieb. Der Sanierungsaufwand liegt nach Mitteilung des zuständigen Dezernenten bei ca. 15.000 €. Hinzu kommen dringend erforderliche Renovierungsarbeiten an den Duschen und in den Umkleidekabinen. Die laufenden Bewirtschaftungskosten des Lehrschwimmbeckens sind ebenfalls erheblich.

 

Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist ein Betrieb des Lehrschwimmbeckens dieser Größenordnung in qualitativ ausreichender Form nicht aufrecht zu erhalten und daher auch nicht zu empfehlen.

 

Derzeit untersucht die Verwaltung in Abstimmung mit den betroffenen Schulen, ob durch den Rückgang der Schülerzahlen in den Grundschulen dauerhaft freie Kapazitäten im GrenzlandRingBad entstanden sind, die von den betroffenen Grundschulen Wildenrath, Klinkum und Arsbeck in Anspruch genommen werden können. Sollte dies möglich sein, so ist beabsichtigt, den Betrieb in Wildenrath einzustellen, und den Schwimmunterricht im Hallenbad zu erteilen.

 

Die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen Klinkum und Arsbeck werden bereits jetzt mit Bussen zum Schwimmunterricht befördert. Die Schülerinnen und Schüler der GGS Wildenrath müssten zusätzlich befördert werden.

 

Eine Verwaltungsvorlage zu diesem Thema wird in einer Sitzung des zuständigen Fachausschusses erfolgen.

 

 

3. Gütesiegel für das Familienzentrum Sonnenschein

 

Das Familienzentrum Sonnenschein in Arsbeck-Büch ist im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens durch die „Pädagogische Qualitäts-Informations-Systeme gGmbH“ aus Berlin untersucht und bewertet worden. Zu diesem Zweck ist die Einrichtung von einer Mitarbeiterin vor Ort in Augenschein genommen und anhand eines Leistungskataloges bewertet worden.

 

Insgesamt konnten 48 „Gütesiegelpunkte“ erreicht werden. Es wurden in der Bewertung 39 „Gütesiegelpunkte“ erreicht. Das Ergebnis kann für eine Einrichtung im ländlichen Bereich als gut bis sehr gut eingestuft werden.

 

Das Familienzentrum Sonnenschein ist somit zertifiziert und hat das Gütesiegel ohne Bedingungen erhalten. Verbunden ist hiermit eine jährliche zusätzliche Zuwendung in Höhe von 12.000 €, die das Familienzentrum für zusätzliche Personal und Sachausgaben verwenden kann.

 

 

4. Landesprogramm  „Geld oder Stelle“

 

Es ist ein neues Landesprogramm im Rahmen der Ganztagsoffensive der Landesregierung aufgelegt worden. Die Schulen der Sekundarstufe I (SEK I) können Lehrerstellen oder Geld anfordern, um eine pädagogische Betreuung und Aufsicht der Schülerinnen und Schüler in der vorgeschriebenen Mittagspause und für zusätzliche ergänzende Maßnahmen im Rahmen von Ganztagsangeboten (z.B. Arbeitsgemeinschaften) zu gewährleisten.

 

Auf Nachfrage der Verwaltung wollen alle weiterführenden Schulen ab dem 01.02.09 die Geldmittel in Anspruch nehmen. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Schülerzahl. Für jeweils 5.000 € kann auch eine 0,1 Lehrerstelle in Anspruch genommen werden, die jedoch ggf. auf einen Überhang angerechnet wird.

 

Die jährliche Förderung gliedert sich wie folgt:

 

Schülerzahl

Förderung

von

Bis

 

 

300

15.000  €

301

500

20.000  €

501

700

25.000  €

701

 

30.000  €

 

Das neue Programm ersetzt die bisherigen Programme “8-13 Uhr”, “13+” und “Silentien” an der SEK I.

 

Entsprechende Förderanträge sind durch die Verwaltung fristgerecht gestellt worden. Konzepte zur Umsetzung müssen noch von den Schulen erarbeitet und durch die Schulkonferenz beschlossen werden. Die Umsetzung kann nur unter Einbeziehung eines Kooperationspartners erfolgen, der derzeit von den Schulen noch gesucht wird. Elternbeiträge dürfen für die Angebote nicht erhoben werden

 

Die Anträge für weitere Schuljahre sind bis zum 31.12. eines jeden Jahres für das Folgejahr zu stellen

 

 Die Verwaltung wird weiter berichten.

 

 

5. Weihnachtsgeschenke für Heimbewohner

Es ist langjährige Tradition in der Stadt Wegberg, dass Heimbewohner, die vor der Heimaufnahme ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Wegberg hatten, vor dem Weihnachtsfest mit einem kleinen Geschenk bedacht werden. Hiermit soll die Verbundenheit ihrer Heimatstadt mit ihnen dokumentiert werden.

In der Vergangenheit haben die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport sich dankenswerterweise bereit erklärt, die Geschenke in der Vorweihnachtszeit den Heimbewohnern im Kreisgebiet persönlich zu überreichen. Dies sollte nach Meinung der Verwaltung beibehalten werden.

Im Haushaltsplan 2008 stehen beim Produkt 05 01 00; Sachkonto 53 39 200 (Weihnachtsgeschenke für Heimbewohner) 2.100 € zur Verfügung.

Vor diesem finanziellen Hintergrund beträgt der Wert des Weihnachtsgeschenkes bei 187 Heimbewohnern 10 € je Bewohner.

Die Verwaltung schlägt vor, die Aufgabenverteilung nach Beendigung der Sitzung vorzunehmen und die Beträge unmittelbar an die Überbringer auszuzahlen.

 

 

6. Zwischenbericht „Sicherheit“

 

Seit im Juni 2008 das Sicherheitskonzept zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Wegberg im Rat beschlossen wurde, sind Bürgerbeschwerden in den Bereichen Vandalismus, Ruhestörung durch Jugendliche und Verschmutzung der öffentlichen Wege und Plätze deutlich zurückgegangen.

 

Die Aufforderung zur Mitarbeit an die Bürger der Stadt Wegberg, durch Hinweise oder Zeugenaussagen Sachverhalte aufzuklären, wurde verstärkt wahrgenommen. Dies und eine deutlich erkennbare Präsenz der städtischen Mitarbeiter auf der Straße, insbesondere auch in den Abendstunden, führte zu einer schnellen und effizienten Bearbeitung der Sachverhalte. Durch präventive Arbeit im Bereich Jugendschutz konnten vermehrt Daten an die Polizei übermittelt werden, welche in laufenden Ermittlungsverfahren dienlich waren.

 

 

7. Wanderungsbewegungen zwischen den Grundschulbezirken

 

Der von der CDU-Fraktion geforderte Bericht über evtl. Wanderungsbewegungen zwischen den einzelnen ehemaligen Schulbezirken kann noch nicht vorgelegt werden. Das Anmeldeverfahren an den Grundschulen ist noch nicht abgeschlossen, so dass noch keine abschließenden Zahlen verfügbar sind. Die Verwaltung wird die geforderte Statistik kurzfristig nach Abschluss des Anmeldeverfahrens vorlegen.

 

 

 

8. Ferienbetreuung von Grundschulkindern

 

Den Kindern, die die „Offene Ganztagsgrundschule“ besuchen, wird eine durchgängige Ferienbetreuung geboten. Dies ist ein Vorteil, den die Eltern genießen, die sich für die OGS entschieden haben.

 

An drei Grundschulen im Stadtgebiet besteht das Angebot der OGS nicht. An der „Kastanienschule“ GGS Rath-Anhoven und an der GGS Klinkum ist ein erweitertes Angebot der Betreuung eingerichtet worden. Hier wird durch die Maßnahmen „Schule von acht bis eins“ und „13+“ eine Betreuung sehr flexibel bis 15.00 Uhr angeboten. Dieses Angebot wird von den Eltern gut angenommen. Eine Ferienbetreuung findet dort nicht statt.

 

An diesen Schulen entsteht vereinzelt der Wunsch, dass Kinder auch in den Ferien betreut werden sollen. Diese Nachfrage geht von einer durchgängigen 6wöchigen Betreuung aus. Dies ist in den freien Angeboten sowohl aus finanziellen als auch aus organisatorischen Gründen nicht leistbar.

 

Die Eltern haben die Möglichkeit eine Ferienbetreuung selbst zu organisieren, eine Betreuung durch eine Tagesmutter sicherzustellen oder durch die Schulkonferenz die OGS auch an diesen Standorten einzuführen, soweit diese benötigt wird.

 

Diese Information ist auch so an die Eltern weitergegeben worden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch den Beschluss entstehen keine Kosten.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport nimmt die Mitteilungen der Bürgermeisterin zur Kenntnis.

 

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