Entscheidungsvorlage - VO/0948/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 18. Januar 2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Finale Freigabe:
- Fabry, Rudolf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
|
Entscheidung
|
|
|
|
11.11.2008
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom
“Namens
und im Auftrage der SPD-Fraktion nehme ich Bezug auf meinen vorgenannten Antrag
vom
Der
Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, nunmehr ein
zukunftsfähiges Konzept für eine menschenwürdige und dezentrale Unterbringung
von Asylbewerbern und Obdachlosen zu erstellen.
Begründung:
Seit
Jahren werden erhebliche bauliche Mängel und Missstände sowohl in den
Obdachlosenunterkünften (Klinkumer Hof, Gerichhausen, etc.) als auch in der
ehemaligen Raketenstellung in Arsbeck auf der Heiderstraße beanstandet. Selbst
die Mitarbeiter der Verwaltung sprechen von “nicht optimalen Bedingen“.
Wie
wir bei einem Besuch der ehemaligen Kasernenanlage festgestellt haben, werden
nunmehr auch Familien von Asylbewerbern mit Obdachlosen zusammengelegt, so dass
weitere Konflikte häufig schon vorprogrammiert sind. In diesem Zusammenhang
erspare ich mir weitere Sachdarstellungen und verweise hinsichtlich des
baulichen Zustandes auf den Fernsehbericht im WDR und die
Presseberichterstattung vom
Eine
Ghettosierung bzw. Kasernierung fördert weder die Integration noch das soziale
Umfeld, von daher muss künftig eine dezentrale Unterbringung im Vordergrund
stehen.
Wir
bitten um eine zeitnahe Beratungsvorlage.“
Zu
dem Antrag der SPD-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Der
Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am
Die
Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern wird im Asylverfahrensgesetz
geregelt. Danach sind Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben, in der
Regel in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen. Hierbei sind sowohl das
öffentliche Interesse als auch Belange des Ausländers zu berücksichtigen. Im
Jahr 1992 hat die Stadt Wegberg vor dem Hintergrund des damaligen
Asylbewerberaufkommens auf einen entsprechenden Beschluss des Rates mit dem
Bundesvermögensamt Aachen, Rechtsvorgängerin der heutigen Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben Düsseldorf, einen Mietvertrag über die ehemalige Kaserne
Heiderstraße 200 (s. Anlage 1) in Arsbeck geschlossen. Die ehemalige Kaserne
befindet sich auf dem Grundstück Gemarkung Arsbeck, Flur 23, Flurstück 40
(Teilfläche). Eigentümerin ist die Bundesrepublik Deutschland. Im
Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Sonderbaufläche ausgewiesen. Ein
Bebauungsplan existiert nicht. Das Grundstück ist erschlossen, hat Strom-,
Wasser- und einen Kanalanschluss.
Die
Gebäude wurden 1975 errichtet. Von 1976 bis 1986 wurden die Gebäude militärisch
genutzt. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 44.000 m². Die Gebäudenutzfläche
beträgt 3.850 m². Der Mietvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland wurde am
Im
Jahr 2007 wurden in der BRD rd. 19.000 Asylanträge gestellt; im August 2008
haben beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 1.659 (Vormonat 1.793)
Personen Asyl beantragt.
In
den letzten 24 Monaten (
10/2006 109
11/2006 103
12/2006 97
01/2007 85
02/2007
79
03/2007 79
04/2007 80
05/2007 80
06/2007 79
07/2007 76
08/2007 75
09/2007 74
10/2007 72
11/2007 71
12/2007 68
01/2008 62
02/2008 59
03/2008 59
04/2008 58
05/2008 56
06/2008 56
07/2008 58
08/2008 59
09/2008 72
Durchschnittlich
mussten pro Monat 74 Menschen untergebracht werden.
Das
bedeutet, dass sich die von der Stadt aufgebrachten Kosten für die
Unterbringung von ca. 1.260,00 € im Jahr 1992 auf ca. 8.500,00 € in
diesem Jahr erhöht haben. Aufgrund des Alters des Gebäudes und der
wechselhaften Nutzung, besteht ein erheblicher Sanierungsstau. Einzelne
Gebäudeteile sind aufgrund von Feuchtigkeitsschäden völlig unbewohnbar. Nach
Einschätzung des Bauleistungsprüfers der Gemeindeprüfungsanstalt betragen die
Instandsetzungskosten ca. 1,00 Mio. Euro.
Vor
diesem Hintergrund hat der Grundstücksausschuss am
Aufgrund
der Erfahrungen der letzten 16 Jahre mit einer zentralen Unterbringung von
asylbegehrenden Ausländern hat die Verwaltung ein Sanierungskonzept für die
Heiderstraße 200 entwickelt, und überprüft, welche Möglichkeiten zur
dezentralen Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern in der Stadt Wegberg
bestehen:
a) Sanierung Heiderstraße 200
-
die
Zusammenlegung von unterschiedlichen ethnischen Gruppen in einem Gebäude mit
gemeinsamer Benutzung von Küche und Sanitäranlagen hat in der Vergangenheit
(insbesondere bei einer Belegung der Unterkünfte mit 400 – 500 Personen)
zu erheblichen Konflikten geführt. Um dieses Konfliktpotential zu mindern, ist
es theoretisch möglich, die Unterkünfte in der Heider Straße so umzugestalten,
dass auf eine zentrale Küche und zentrale Sanitäreinheiten verzichtet würde.
Auf einer Etage im Block 2 könnten 18 wohnungsähnliche Unterkünfte entstehen
von 32 m² Größe bis zu 64 m² Größe. Die gesamte nutzbare Fläche beträgt dann
752 m² (ohne Flure und Treppenhaus) und
ist für die Unterbringung von mindestens 56 Personen (13,5 m² pro Person)
geeignet. Nach Bauordnung NKW müssen Räume, die zum nicht nur vorübergehenden
Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind, eine ausreichende
Grundfläche haben. Eine nähere Definition über “ausreichend“ gibt
die Bauordnung nicht her. Kommentierungen zur Bauordnung definieren ausreichend
mit 6 m² pro Person (Luftraummaß 15 m³).
In jeder Unterkunft wären
Sanitäreinrichtungen vorhanden und eine kleine Küche (s. Anlage 2). Die Kosten
für die Sanierung einer Etage in der oben beschriebenen Ausstattung betragen
bei einer Nutzfläche von 941 m² ca. 1,1 Mio. Euro. Ein solch großzügiger Umbau
wäre jedoch nur möglich, wenn die Verhandlungen mit der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben im Sinne der Stadt Wegberg abgeschlossen werden könnten.
b) dezentrale Unterbringung
-
Die
asylbegehrenden Ausländer sollen gleichmäßig auf das Stadtgebiet verteilt
werden. Große Unterkünfte mit 100 und mehr Personen sollen vermieden werden.
Bei der Unterbringung sollen nationale, kulturelle
und religiöse Besonderheiten der Personen berücksichtigt werden.
„Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben
und nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in der Aufnahmeeinrichtung zu
wohnen, sollen in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden.
Hierbei sind sowohl das öffentliche Interesse als auch Belange des Ausländers
zu berücksichtigen.“ (§ 53 Asylverfahrensgesetz)
Um das Konfliktpotential zwischen den
unterschiedlichen ethnischen Gruppen (s. oben) zu reduzieren, und nicht, um
während der Zeit des Asylverfahrens eine Integration herbeizuführen, ist eine
dezentrale Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften der quasi Kasernierung
vorzuziehen.
Die dezentralen Gemeinschaftsunterkünfte sollten eine
Größenordnung für 30 Personen haben und somit wären mindestens 3 Standorte
erforderlich. Bei einer Mindestgröße von 10 m² pro Person (inkl. Verkehrswege)
müssen diese Unterkünfte ca. 300 m² Nutzfläche aufweisen. Planungsrechtlich
sind solche Gemeinschaftsunterkünfte in Wohngebieten, Mischgebieten und ausnahmsweise
in Gewerbegebieten zulässig. Pro Unterkunft sind Kosten von 600.000,00 Euro,
bei 3 Unterkünften somit 1,80 Mio. Euro, vorgeschätzt worden. Sobald konkrete
Grundstücke bestimmt worden sind, wird die Verwaltung mit Planungsarbeiten
beginnen um eine standortbezogene Kostenschätzung bzw. einen Kostenvoranschlag
dem Ausschuss vorlegen zu können.
Mögliche Standorte für die Errichtung von dezentralen
Unterkünften für asylbegehrende Ausländer wären die zurzeit noch genutzten
Grundstücke für Obdachlose in
o
Klinkum
o
Gerichhausen und
o
Holtum
Finanz. Auswirkung
Kosten und
Finanzierung:
s.
unter Sachverhalt
Alternativen:
Der
Ausschuss stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion auf eine dezentrale
Unterkunft asylbegehrender Ausländer
nicht zu und beauftragt die Verwaltung, nach Abschluss der Verhandlungen mit
der BIMA und Übertragung des Grundstücks Heiderstraße 200 auf die Stadt Wegberg
die Unterkünfte entsprechend des Planvorschlags umzubauen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion auf eine dezentrale Unterbringung
von asylbegehrenden Ausländern zu und beauftragt die Verwaltung, für die
Errichtung von drei Gemeinschaftsunterkünften für maximal 30 Personen im
Stadtgebiet geeignete Grundstücke zu überprüfen. Dem Ausschuss ist zeitnah ein
Bericht vorzulegen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
51,2 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
149,7 kB
|
