Entscheidungsvorlage - VO/0948/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 18. Januar 2008 folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung gestellt:

 

“Namens und im Auftrage der SPD-Fraktion nehme ich Bezug auf meinen vorgenannten Antrag vom 6. Januar 2008 und erweitere diesen wie folgt:

 

Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, nunmehr ein zukunftsfähiges Konzept für eine menschenwürdige und dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern und Obdachlosen zu erstellen.

 

Begründung:

 

Seit Jahren werden erhebliche bauliche Mängel und Missstände sowohl in den Obdachlosenunterkünften (Klinkumer Hof, Gerichhausen, etc.) als auch in der ehemaligen Raketenstellung in Arsbeck auf der Heiderstraße beanstandet. Selbst die Mitarbeiter der Verwaltung sprechen von “nicht optimalen Bedingen“.

 

Wie wir bei einem Besuch der ehemaligen Kasernenanlage festgestellt haben, werden nunmehr auch Familien von Asylbewerbern mit Obdachlosen zusammengelegt, so dass weitere Konflikte häufig schon vorprogrammiert sind. In diesem Zusammenhang erspare ich mir weitere Sachdarstellungen und verweise hinsichtlich des baulichen Zustandes auf den Fernsehbericht im WDR und die Presseberichterstattung vom 17. Januar 2008.

 

Eine Ghettosierung bzw. Kasernierung fördert weder die Integration noch das soziale Umfeld, von daher muss künftig eine dezentrale Unterbringung im Vordergrund stehen.

 

Wir bitten um eine zeitnahe Beratungsvorlage.“

 

Zu dem Antrag der SPD-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 9. September 2008 beschlossen, die Obdachlosenunterkünfte “In Gerichhausen 47“ und “Philosophenweg 88“ beizubehalten und diese Objekte umfangreich zu sanieren. Die übrigen Standorte sollen aufgegeben werden.

 

Die Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern wird im Asylverfahrensgesetz geregelt. Danach sind Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben, in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen. Hierbei sind sowohl das öffentliche Interesse als auch Belange des Ausländers zu berücksichtigen. Im Jahr 1992 hat die Stadt Wegberg vor dem Hintergrund des damaligen Asylbewerberaufkommens auf einen entsprechenden Beschluss des Rates mit dem Bundesvermögensamt Aachen, Rechtsvorgängerin der heutigen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Düsseldorf, einen Mietvertrag über die ehemalige Kaserne Heiderstraße 200 (s. Anlage 1) in Arsbeck geschlossen. Die ehemalige Kaserne befindet sich auf dem Grundstück Gemarkung Arsbeck, Flur 23, Flurstück 40 (Teilfläche). Eigentümerin ist die Bundesrepublik Deutschland. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Sonderbaufläche ausgewiesen. Ein Bebauungsplan existiert nicht. Das Grundstück ist erschlossen, hat Strom-, Wasser- und einen Kanalanschluss.

 

Die Gebäude wurden 1975 errichtet. Von 1976 bis 1986 wurden die Gebäude militärisch genutzt. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 44.000 m². Die Gebäudenutzfläche beträgt 3.850 m². Der Mietvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland wurde am 16. Dezember/23. Dezember 1992 unterzeichnet. Die Mietzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch bei einer Kündigungsfrist von 6 Monaten. Als monatlicher Mietzins wurde ein Betrag in Höhe von 7.700,00 DM (entspricht 3.936,95 €) vereinbart. Zusätzlich hat die Stadt nach dem Vertrag alle im Zusammenhang mit der Nutzung anfallenden Betriebskosten nach der 2. Berechnungsverordnung zu zahlen und den Bund von allen weiteren Kosten der Liegenschaft, die während der Nutzung durch die Stadt entstehen, freizustellen. Die Kosten für Miete und Unterhaltung der Liegenschaft betrugen im Jahr 2007 ca. 630.000,00 €. Während die Liegenschaft in den ersten Jahren der Nutzung durch die Stadt Wegberg mit bis zu 500 Personen belegt war, hat diese Zahl in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen.

Im Jahr 2007 wurden in der BRD rd. 19.000 Asylanträge gestellt; im August 2008 haben beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 1.659 (Vormonat 1.793) Personen Asyl beantragt.

 

In den letzten 24 Monaten (01.10.2006 bis 30.09.2008) waren in den städtischen Übergangswohnheimen folgende Anzahl von asylbegehrenden Ausländern untergebracht:

 

10/2006                      109

11/2006                      103

12/2006                        97

01/2007                        85

02/2007                        79

03/2007                        79

04/2007                        80

05/2007                        80

06/2007                        79

07/2007                       76

08/2007                        75

09/2007                        74

10/2007                        72

11/2007                        71

12/2007                        68

01/2008                        62

02/2008                        59

03/2008                        59

04/2008                        58

05/2008                        56

06/2008                        56

07/2008                        58

08/2008                        59

09/2008                        72

 

Durchschnittlich mussten pro Monat 74 Menschen untergebracht werden.

 

Das bedeutet, dass sich die von der Stadt aufgebrachten Kosten für die Unterbringung von ca. 1.260,00 € im Jahr 1992 auf ca. 8.500,00 € in diesem Jahr erhöht haben. Aufgrund des Alters des Gebäudes und der wechselhaften Nutzung, besteht ein erheblicher Sanierungsstau. Einzelne Gebäudeteile sind aufgrund von Feuchtigkeitsschäden völlig unbewohnbar. Nach Einschätzung des Bauleistungsprüfers der Gemeindeprüfungsanstalt betragen die Instandsetzungskosten ca. 1,00 Mio. Euro.

 

Vor diesem Hintergrund hat der Grundstücksausschuss am 23. März 2006 die Verwaltung beauftragt, mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Düsseldorf informelle Gespräche über die weitere Verwendung der Liegenschaft und deren baulichen Zustand aufzunehmen. Auf Antrag der Stadt Wegberg hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Heinsberg den Verkehrswert des ehemaligen militärisch genutzten Grundstücks zum Bewertungsstichtag 6. Dezember 2007 mit 0,00 € ermittelt. Dieses Gutachten liegt zurzeit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur Stellungnahme vor.

 

Aufgrund der Erfahrungen der letzten 16 Jahre mit einer zentralen Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern hat die Verwaltung ein Sanierungskonzept für die Heiderstraße 200 entwickelt, und überprüft, welche Möglichkeiten zur dezentralen Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern in der Stadt Wegberg bestehen:

 

a)     Sanierung Heiderstraße 200

-          die Zusammenlegung von unterschiedlichen ethnischen Gruppen in einem Gebäude mit gemeinsamer Benutzung von Küche und Sanitäranlagen hat in der Vergangenheit (insbesondere bei einer Belegung der Unterkünfte mit 400 – 500 Personen) zu erheblichen Konflikten geführt. Um dieses Konfliktpotential zu mindern, ist es theoretisch möglich, die Unterkünfte in der Heider Straße so umzugestalten, dass auf eine zentrale Küche und zentrale Sanitäreinheiten verzichtet würde. Auf einer Etage im Block 2 könnten 18 wohnungsähnliche Unterkünfte entstehen von 32 m² Größe bis zu 64 m² Größe. Die gesamte nutzbare Fläche beträgt dann 752 m² (ohne  Flure und Treppenhaus) und ist für die Unterbringung von mindestens 56 Personen (13,5 m² pro Person) geeignet. Nach Bauordnung NKW müssen Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind, eine ausreichende Grundfläche haben. Eine nähere Definition über “ausreichend“ gibt die Bauordnung nicht her. Kommentierungen zur Bauordnung definieren ausreichend mit 6 m² pro Person (Luftraummaß 15 m³).

 

In jeder Unterkunft wären Sanitäreinrichtungen vorhanden und eine kleine Küche (s. Anlage 2). Die Kosten für die Sanierung einer Etage in der oben beschriebenen Ausstattung betragen bei einer Nutzfläche von 941 m² ca. 1,1 Mio. Euro. Ein solch großzügiger Umbau wäre jedoch nur möglich, wenn die Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im Sinne der Stadt Wegberg abgeschlossen werden könnten.

 

 

b)     dezentrale Unterbringung

-          Die asylbegehrenden Ausländer sollen gleichmäßig auf das Stadtgebiet verteilt werden. Große Unterkünfte mit 100 und mehr Personen sollen vermieden werden.

Bei der Unterbringung sollen nationale, kulturelle und religiöse Besonderheiten der Personen berücksichtigt werden.

 

„Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben und nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, sollen in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Hierbei sind sowohl das öffentliche Interesse als auch Belange des Ausländers zu berücksichtigen.“ (§ 53 Asylverfahrensgesetz)

 

Um das Konfliktpotential zwischen den unterschiedlichen ethnischen Gruppen (s. oben) zu reduzieren, und nicht, um während der Zeit des Asylverfahrens eine Integration herbeizuführen, ist eine dezentrale Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften der quasi Kasernierung vorzuziehen.

 

Die dezentralen Gemeinschaftsunterkünfte sollten eine Größenordnung für 30 Personen haben und somit wären mindestens 3 Standorte erforderlich. Bei einer Mindestgröße von 10 m² pro Person (inkl. Verkehrswege) müssen diese Unterkünfte ca. 300 m² Nutzfläche aufweisen. Planungsrechtlich sind solche Gemeinschaftsunterkünfte in Wohngebieten, Mischgebieten und ausnahmsweise in Gewerbegebieten zulässig. Pro Unterkunft sind Kosten von 600.000,00 Euro, bei 3 Unterkünften somit 1,80 Mio. Euro, vorgeschätzt worden. Sobald konkrete Grundstücke bestimmt worden sind, wird die Verwaltung mit Planungsarbeiten beginnen um eine standortbezogene Kostenschätzung bzw. einen Kostenvoranschlag dem Ausschuss vorlegen zu können.

 

Mögliche Standorte für die Errichtung von dezentralen Unterkünften für asylbegehrende Ausländer wären die zurzeit noch genutzten Grundstücke für Obdachlose in

o       Klinkum

o       Gerichhausen und

o       Holtum

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

s. unter Sachverhalt

 

Alternativen:

Der Ausschuss stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion auf eine dezentrale Unterkunft  asylbegehrender Ausländer nicht zu und beauftragt die Verwaltung, nach Abschluss der Verhandlungen mit der BIMA und Übertragung des Grundstücks Heiderstraße 200 auf die Stadt Wegberg die Unterkünfte entsprechend des Planvorschlags umzubauen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion auf eine dezentrale Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern zu und beauftragt die Verwaltung, für die Errichtung von drei Gemeinschaftsunterkünften für maximal 30 Personen im Stadtgebiet geeignete Grundstücke zu überprüfen. Dem Ausschuss ist zeitnah ein Bericht vorzulegen.

 

 

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Anlagen

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