Entscheidungsvorlage - VO/0949/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Schießsportfreunde Wegberg haben mit Datum vom 30.08.2008 einen Zuschuss zu den Betriebskosten des Vereinsheimes am Kiefernweg beantragt. Der Verein hat nach Aussage des Vorsitzenden derzeit 18 jugendliche und 53 erwachsene Mitglieder.

 

Die jährlichen Betriebskosten werden vom Vorstand auf ca. 10.000 € geschätzt.

 

Auf Nachfrage hat der Vorsitzende die Planunterlagen des Vereinsheimes vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass das Vereinsheim in teilweise dreigeschossiger Bauweise (Keller, Erdgeschoss und Dachgeschoss) erstellt wurde. Der Ausbauzustand ist derzeit in Teilbereichen fertiggestellt, Teilbereiche befinden sich noch in unausgebautem Zustand. Hier sind lediglich die Maßnahmen ausgeführt, die zu einer Bauabnahme erforderlich sind.

 

Bedingt durch entsprechende Bauauflagen, die zum Betrieb einer Schießanlage gemacht werden, sind erhebliche Aufwendungen im Bereich der Lüftungstechnik und zusätzlicher Rettungswege erfüllt worden. Der Betrieb der aufwändigen Lüftungsanlage trägt dann auch entscheidend zur Höhe der zu erwartenden Betriebskosten bei.

Die Gesamtnutzfläche beträgt im ersten Bauabschnitt ca. 751,69 m². In einem zweiten Bauabschnitt soll dann eine weitere 100 Meter lange Schießbahn im Kellergeschoss angebaut werden. Derzeit sind von den 751,69 m² jedoch nur 613,94 m² ausgebaut und sollen zunächst auch nur genutzt werden. Eine Fertigbauabnahme ist noch nicht erfolgt. Die Verwaltung rechnet jedoch aufgrund des Ausbauzustandes damit, dass diese Abnahme in nächster Zeit beantragt wird.

 

Mit Datum der Fertigbauabnahme für den ersten Bauabschnitt sollen dann auf der Grundlage der Regelungen, die bereits in vergleichbaren Fällen getroffen wurden, Zuschüsse zu den Betriebskosten gezahlt werden.

 

Da noch keine verlässlichen Daten in Bezug auf die Höhe der Betriebskosten, die endgültige Nutzung der einzelnen Bereiche und evtl. kommerzielle Einkünfte vorliegen, sollen -wie im Falle des SV Klinkum- zunächst über 2 Jahre pauschale Zahlungen erfolgen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Betriebskosten zunächst mit 3.000 € jährlich über einen Zeitraum von 2 Jahren zu bezuschussen. Nach 2 Jahren soll die Höhe des Zuschusses auf der Grundlage der dann vorliegenden Nutzung, des Ausbauzustandes und unter Vorlage entsprechender Nachweise neu berechnet und gewährt werden. Der Zuschuss soll erst nach Inbetriebnahme der Anlage (Fertigbauabnahme) ausgezahlt werden und ist anteilig nach vollen Monaten zu kürzen, in denen die Anlage nicht bestimmungsgemäß in Benutzung war.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Derzeit entstehen durch den Beschluss keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

Alternativen:

 

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Es entstehen Ausgaben in Höhe von 3.000 €. Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Mittel bei Produkt 08 02 00; Sachkonto 53 18 100 in die Beratungen des Haushaltes 2009 mit einzubringen und beraten zu lassen. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, nach Bereitstellung der Mittel in 2009 die Auszahlung vorzunehmen, soweit eine Fertigbauabnahme erfolgt ist. Der Zuschuss ist ggf. anteilig zu kürzen, wenn die Abnahme erst nach Januar 2009 erfolgt. Nach 2 Jahren soll anhand belastbarer Nachweise eine Neuberechnung erfolgen und die Angelegenheit erneut im Fachausschuss beraten werden.

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