Entscheidungsvorlage - VO/0949/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Betriebskostenzuschuss an die Schießsportfreunde Wegberg von 1997 e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II; Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Entscheidung
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11.11.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Schießsportfreunde Wegberg haben mit Datum vom
Die
jährlichen Betriebskosten werden vom Vorstand auf ca. 10.000 € geschätzt.
Auf
Nachfrage hat der Vorsitzende die Planunterlagen des Vereinsheimes vorgelegt,
aus denen hervorgeht, dass das Vereinsheim in teilweise dreigeschossiger
Bauweise (Keller, Erdgeschoss und Dachgeschoss) erstellt wurde. Der
Ausbauzustand ist derzeit in Teilbereichen fertiggestellt, Teilbereiche
befinden sich noch in unausgebautem Zustand. Hier sind lediglich die Maßnahmen
ausgeführt, die zu einer Bauabnahme erforderlich sind.
Bedingt
durch entsprechende Bauauflagen, die zum Betrieb einer Schießanlage gemacht
werden, sind erhebliche Aufwendungen im Bereich der Lüftungstechnik und
zusätzlicher Rettungswege erfüllt worden. Der Betrieb der aufwändigen
Lüftungsanlage trägt dann auch entscheidend zur Höhe der zu erwartenden
Betriebskosten bei.
Die
Gesamtnutzfläche beträgt im ersten Bauabschnitt ca. 751,69 m². In einem zweiten
Bauabschnitt soll dann eine weitere 100 Meter lange Schießbahn im
Kellergeschoss angebaut werden. Derzeit sind von den 751,69 m² jedoch nur
613,94 m² ausgebaut und sollen zunächst auch nur genutzt werden. Eine
Fertigbauabnahme ist noch nicht erfolgt. Die Verwaltung rechnet jedoch aufgrund
des Ausbauzustandes damit, dass diese Abnahme in nächster Zeit beantragt wird.
Mit
Datum der Fertigbauabnahme für den ersten Bauabschnitt sollen dann auf der
Grundlage der Regelungen, die bereits in vergleichbaren Fällen getroffen
wurden, Zuschüsse zu den Betriebskosten gezahlt werden.
Da
noch keine verlässlichen Daten in Bezug auf die Höhe der Betriebskosten, die
endgültige Nutzung der einzelnen Bereiche und evtl. kommerzielle Einkünfte
vorliegen, sollen -wie im Falle des SV Klinkum- zunächst über 2 Jahre pauschale
Zahlungen erfolgen.
Die
Verwaltung schlägt vor, die Betriebskosten zunächst mit 3.000 € jährlich
über einen Zeitraum von 2 Jahren zu bezuschussen. Nach 2 Jahren soll die Höhe
des Zuschusses auf der Grundlage der dann vorliegenden Nutzung, des
Ausbauzustandes und unter Vorlage entsprechender Nachweise neu berechnet und
gewährt werden. Der Zuschuss soll erst nach Inbetriebnahme der Anlage (Fertigbauabnahme)
ausgezahlt werden und ist anteilig nach vollen Monaten zu kürzen, in denen die
Anlage nicht bestimmungsgemäß in Benutzung war.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Es
entstehen Ausgaben in Höhe von 3.000 €. Die Verwaltung wird beauftragt
die erforderlichen Mittel bei Produkt 08 02 00; Sachkonto 53 18 100 in die
Beratungen des Haushaltes 2009 mit einzubringen und beraten zu lassen. Die
Verwaltung wird weiter beauftragt, nach Bereitstellung der Mittel in 2009 die
Auszahlung vorzunehmen, soweit eine Fertigbauabnahme erfolgt ist. Der Zuschuss
ist ggf. anteilig zu kürzen, wenn die Abnahme erst nach Januar 2009 erfolgt.
Nach 2 Jahren soll anhand belastbarer Nachweise eine Neuberechnung erfolgen und
die Angelegenheit erneut im Fachausschuss beraten werden.
