Entscheidungsvorlage - VO/0951/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Durch in Kraft treten des neuen Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) hat sich die Erstattung der Betriebskosten durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe (Kreisjugendamt) entscheidend gegenüber dem Gesetz für Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) geändert. Die Verwaltung hat bereits mehrfach hierüber berichtet.

 

Neben anderen neu gefassten Bestimmungen sind die Senkung des Trägeranteiles für kirchliche Träger von 20% auf 12% und die Erstattung der Betriebskosten nach „Kopfpauschalen“ die entscheidenden Neuerungen, die auch das Verhältnis zwischen Träger und Stadt betreffen. Nach Auffassung der Verwaltung entbehren früher abgeschlossene Verträge daher der geschäftlichen Grundlage und müssen neu gefasst werden.

 

Mit den einzelnen Trägern der Einrichtungen, mit denen Vereinbarungen auf der Grundlage des GTK bestanden haben, sind entsprechende Gespräche geführt worden, um Neuregelungen zu finden, die auf der Grundlage des Kibiz eine weitere Arbeit möglich machen. Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit den jeweiligen Trägern vor, diese Regelungen abhängig von der derzeitigen Struktur der Kindergärten zu gewähren.

 

Im Folgenden sind die einzelnen Ergebnisse der Gespräche aufgelistet:

 

1.      Privater Kindergarten Beecker Wald

Bisherige Regelung                                      

Neue Vereinbarung

 Übernahme der Kosten, die bei genehmigter Gruppenstruktur nicht durch Betriebskostenzuschüsse übernommen werden (4%)

Übernahme des Trägeranteils nach Kibiz (4%), orientiert jedoch an den gewährten Pauschalen; belegt durch eine geprüfte Betriebskostenabrechnung

Zuschuss für Feiern und Feste

Entfällt

Übernahme von nachgewiesenen Kosten für einen Steuerberater

Entfällt

(Erstattungen nach Kibiz enthalten 2% pauschale Verwaltungskosten)

 

 

2.      Katholischer Kindergarten Rath-Anhoven

Bisherige Regelung                                      

Neue Vereinbarung

 Übernahme des Trägeranteils (20%) für eine Gruppe,  bei genehmigter Gruppenstruktur

Übernahme von 1/3 des Trägeranteils nach Kibiz, orientiert an den gewährten Pauschalen für den gesamten Kindergarten belegt durch eine geprüfte Betriebskostenabrechnung

Verwaltungskostenpauschale (2.556,46 €) für zusätzliche Kosten der dritten Gruppe

Die Verwaltungskosten werden auf 1% des von der Stadt zu übernehmenden Betrages (1/3 des Trägeranteils) festgeschrieben und somit abhängig von der tatsächlichen Auslastung gewährt

 

 

3.      EV Kindergarten „Pusteblume“

Bisherige Regelung                                      

Neue Vereinbarung

 Übernahme des Trägeranteils (20%) für eine Gruppe,  bei genehmigter Gruppenstruktur

Übernahme von 1/3 des Trägeranteils nach Kibiz, orientiert an den gewährten Pauschalen für den gesamten Kindergarten belegt durch eine geprüfte Betriebskostenabrechnung

 

 

4.      Elterninitiative „Waldkindergarten“

Für den Waldkindergarten stellt sich die Refinanzierung der Ausgaben schwierig dar. Durch die besondere Angebotsstruktur, die nach Meinung der Verwaltung nicht ausreichend im neuen Gesetz berücksichtigt wird, und die entscheidend unterschiedliche Gruppenstruktur zu anderen Kindergärten sind hier spezielle Regelungen zu treffen.

 

Bisherige Regelung                                      

Neue Vereinbarung

 Übernahme des Trägeranteils (4%) für eine Gruppe,  bei genehmigter Gruppenstruktur

Erstattung in 2006     5.400 €

Pauschale Übernahme von 400 € für jedes Kind aus Wegberg, das die Einrichtung besucht. Bei 17 Kindern (eine Gruppe) wären dies 6.800 €. Stichtag zur Berechnung soll hier der 31.12 eines jeden Jahres sein.

Zuschuss für Feste und Feiern (153,39 €)

Entfällt

Kosten der Lohnbuchhaltung in tatsächlicher Höhe (in 2006   897,97 €)

Entfällt

 

 

5.      AWO Kindergarten „Freiheider Straße“

Insgesamt ist der Geschäftsführer der AWO Heinsberg der Auffassung, dass die bestehenden Verträge keiner Änderung bedürfen. Dies führt jedoch nach den Bestimmungen des Gesetzes und den bisherigen Vereinbarungen zu dem Ergebnis, dass unabhängig von der Auslastung der Einrichtung alle Kosten übernommen werden müssten, da keine Gruppen mehr genehmigt werden und auf Seite des Jugendhilfeträgers keine Auslastungskontrollen mehr durchgeführt werden, da lediglich nur noch „Kopfpauschalen“ für den Betrieb gezahlt werden.

 

Diese Folge der getroffenen Vereinbarung in den bisherigen Verträgen war zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht beabsichtigt und ergibt sich nun aus den neuen Regelungen. Die Verwaltung ist auch im Falle dieser Einrichtung der Meinung, dass hier Regelungen getroffen werden müssen, die den alten Regelungen entsprechen und der neuen Entwicklung Rechnung tragen.

 

Bislang ist es der Verwaltung nicht gelungen einen Gesprächstermin beim Geschäftsführer der AWO Heinsberg zu vereinbaren. Mehrere Termine wurden teilweise auch kurzfristig abgesagt.

 

Die Verwaltung bemüht sich weiter um einen Gesprächstermin, setzt die Abschlagszahlungen für den AWO Kindergarten jedoch bis zu diesem Termin aus.

 

Bisherige Regelung                                      

Neue Vereinbarung

(Vorstellung der Verwaltung)

 Übernahme der nicht durch Zuschüsse anderer Träger gedeckten Kosten

Übernahme des Trägeranteils nach Kibiz, orientiert an den gewährten Pauschalen für den gesamten Kindergarten belegt durch eine geprüfte Betriebskostenabrechnung. Hierbei sind die Erstattungen anderer Kostenträger ausreichend zu berücksichtigen.

Verwaltungskosten in Höhe von 5% der Gesamtkosten (in 2006  14.510 €)

Die Verwaltungskosten werden auf 2,5% der Gesamtkosten festgeschrieben. 2% des Verwaltungskostenanteils ist bereits bei den Pauschalen berücksichtigt. Durch die eingerichteten heilpädagogischen Gruppen und die damit verbundenen hohen Personalausgaben erscheint dies angemessen.

Zuschuss für Feste und Feiern (153,38 €)

Entfällt

 

 

Sonstige Regelungen:

 

Die jährlich gewährten Zuschüsse an kirchliche Träger von Kindertageseinrichtungen je Gruppe in Höhe von 1.000 € sollen nicht mehr gewährt werden, da der Trägeranteil für diesen Bereich insgesamt auf 12% gesenkt wurde und die Träger somit eine deutlich geringere Belastung haben.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Die Mittel für Betriebskostenzuschüsse an Träger von Kindertageseinrichtungen sind im Haushalt 2009 in ausreichender Höhe eingebracht und sollen im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen beschlossen werden.

 

 

 

 

Alternativen:

 

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport schlägt dem Rat vor, die Verwaltung zu ermächtigen, die entsprechenden Verträge mit den einzelnen Trägern auf der dargestellten Grundlage abzuschließen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der AWO Heinsberg weiter nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen.

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