Entscheidungsvorlage - VO/0973/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Deutsche Fußballbund hat eine Aktion „1.000 DFB-Minispielfelder“ ins Leben gerufen. Im Rahmen dieser Aktion werden Fußballvereinen 1.000 Fußball Kleinspielfelder mit Gummigranulat gefülltem Kunststoffrasen, Banden und integrierten Toren kostenlos überlassen. Die Vereine müssen lediglich einen geeigneten Unterbau fachgerecht herstellen, damit die Felder aufgebracht werden können. Das Spielfeld misst ca. 13 X 20 Meter.

 

Im Rahmen dieser Aktion hat der Spielverein Klinkum 1919 e.V. den Zuschlag zur Zuteilung eines Fußball-Kleinspielfeldes erhalten.

Zur Herstellung einer entsprechenden Tragschicht hat der Verein um Unterstützung gebeten, die vom städtischen Baubetriebshof geleistet werden soll. Der Antrag mit ausführlicher Begründung liegt dieser Vorlage bei. Positiv hervorzuheben ist, dass der Verein eine Nutzung des Kunstrasenplatzes für die Grundschule Klinkum und für die örtliche Jugend, die nicht im Verein organisiert ist, befürwortet und zulassen will.

 

Folgende Arbeiten sollen nach der Vorstellung des Vereins vom Baubetriebshof übernommen werden, deren Erstellung vom Baubetriebshof mit ca 7.085,00 € beziffert wird:

 

Leistung

Geschätzte Kosten

Vorhandenen Boden ausbaggern und entsorgen, Planum erstellen

51 Std. X 35,00 €/Std

(Stunden wurden anhand der Mengenangabe des Vereins geschätzt)

 

1.785,00 €

120 cbm Erdaushub entsorgen

1.300,00 €

100 cbm zertifiziertes Schottergemisch liefern 0-45er Grauwacke (evtl. auch höhere Kosten, wenn spezielle Gemische erforderlich sein sollten) wird nicht eingebaut!

4.000,00 €

Gesamtkosten:

7.085,00 €

 

Neben diesen Arbeiten bittet der Verein weiter um Erlass der Gebühren der Baugenehmigung in Höhe von 50,00 €. Auch auf evtl. einzuhaltende Abstandsflächen zum nebenliegenden Aschenplatz soll verzichtet werden und vom Planungsamt soll nach Abschluss der Vorarbeiten eine baufachliche Bestätigung der Einhaltung der entsprechenden DIN-Vorschriften erfolgen.

 

 

Nach Rücksprache mit dem Bauordnungsamt im Hause ist ein Verzicht auf die erforderlichen Abstandsflächen zum städtischen Grundstück (Sportplatz) nicht erforderlich, da sich nach den örtlichen Gegebenheiten das Spielfeld auf dem Grundstück des SV Klinkum unter Einhaltung der Abstandsflächen einbringen lässt. Der Standort sollte wie bereits genehmigt gewählt werden.

 

Ein Verzicht auf die Baugenehmigungsgebühren ist in vergleichbaren Fällen bereits ausgesprochen worden und wird auch in diesem Fall von der Verwaltung befürwortet. Der Verzicht würde zu einem Einnahmeausfall in Höhe von 50,00 € führen.

 

Eine baufachliche Bestätigung auf Einhaltung der DIN V 18035 T7 kann durch Mitarbeiter der Verwaltung nicht erfolgen, da eine entsprechende Befähigung städtischer Mitarbeiter hierzu nicht gegeben ist. Dies müsste durch eine Fachfirma erfolgen, die durch den Verein beauftragt werden müsste.

 

Der Zuschussantrag hätte für die Stadt Wegberg somit finanzielle Auswirkungen in Höhe von ca. 7.135,00 €. Die Einbringung des Schottergemisches, die Abnahme durch eine sachkundige Person und Fein- und Abschlussarbeiten würden durch den Verein in Eigenleistung erbracht werden müssen.

 

Sollte eine Bezuschussung in Form von Leistungen des Bauhofes beschlossen werden, so hätte dies zur Folge, dass in vergleichbaren Fällen ebenfalls so entschieden werden müsste. Auch sollte in diesem Fall eine Unterstützung der Bauhofleistungen durch den Verein erfolgen und die Kosten für das erforderliche Material vom SV Klinkum getragen werden.

 

Die Verwaltung favorisiert die Zahlung eines Investitionszuschusses an den Verein in Höhe von 50% der geschätzten Kosten. Die Leistungen sollen dann, soweit diese nicht vom Verein in Eigenleistung erbracht werden können, durch Fachfirmen geleistet werden. Soweit der Einsatz des Bauhofes vom Verein gewünscht wird, kann er diese Leistung zum Stundensatz von 35,00 € incl. Maschinen beim städtischen Bauhof „einkaufen“. In diesem Falle könnte der Bauhof für diese Summe ca. 100 Arbeitsstunden leisten.

 

Dies entspricht der bisherigen Zuschussregelung in vergleichbaren Fällen (SV Helpenstein, SV Beeck, SV Merbeck), in denen Zuschüsse zum Bau- bzw. Erhalt des Vereinsheimes und der sportlichen Anlagen in Höhe von 50% der Kosten gezahlt wurden.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Im Falle der Zuschussgewährung ist bei

 

Produkt :         08 01 02

I-Auftrag:         08010801

Sachkonto:     78 53 000

 

ein Betrag von 3.542,50 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Eine Deckung dieser zusätzlichen Ausgabe aus allgemeinen Deckungsmitteln des Haushaltes 2008 kann sichergestellt werden.

 

 

Bei Alternative:

 

Im Falle der Bauhofleistungen würde die Leistung im Rahmen von inneren Verrechnungen den einzelnen Produkten zugeordnet.

 

Alternativen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Erstellung eines Kleinspielfeldes durch den Einsatz des Bauhofes im dargestellten Umfang zu fördern. Der Verein soll bei der Ausführung der Arbeiten entsprechende Hilfskräfte zur Verfügung stellen. Das erforderliche Material soll vom Verein zur Verfügung gestellt werden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss vor, einen Zuschuss in halber Höhe der ermittelten Kosten (50%) in Höhe von 3.542,50 € an den Verein zu leisten.

 

Die bereits angeforderten Baugenehmigungsgebühren in Höhe von 50,00 € sollen erlassen werden.

 

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Anlagen

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