Entscheidungsvorlage - VO/0973/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschuss zur Errichtung eines Kunstrasen-Kleinspielfeldes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II; Finanzwirtschaft; Erste Beigeordnete / Dezernat III
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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02.12.2008
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Geplant
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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16.12.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Deutsche Fußballbund hat eine Aktion „1.000 DFB-Minispielfelder“
ins Leben gerufen. Im Rahmen dieser Aktion werden Fußballvereinen 1.000 Fußball
Kleinspielfelder mit Gummigranulat gefülltem Kunststoffrasen, Banden und
integrierten Toren kostenlos überlassen. Die Vereine müssen lediglich einen
geeigneten Unterbau fachgerecht herstellen, damit die Felder aufgebracht werden
können. Das Spielfeld misst ca.
Im
Rahmen dieser Aktion hat der Spielverein Klinkum 1919 e.V. den Zuschlag zur
Zuteilung eines Fußball-Kleinspielfeldes erhalten.
Zur
Herstellung einer entsprechenden Tragschicht hat der Verein um Unterstützung
gebeten, die vom städtischen Baubetriebshof geleistet werden soll. Der Antrag
mit ausführlicher Begründung liegt dieser Vorlage bei. Positiv hervorzuheben
ist, dass der Verein eine Nutzung des Kunstrasenplatzes für die Grundschule
Klinkum und für die örtliche Jugend, die nicht im Verein organisiert ist,
befürwortet und zulassen will.
Folgende
Arbeiten sollen nach der Vorstellung des Vereins vom Baubetriebshof übernommen
werden, deren Erstellung vom Baubetriebshof mit ca 7.085,00 € beziffert
wird:
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Leistung |
Geschätzte
Kosten |
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Vorhandenen
Boden ausbaggern und entsorgen, Planum erstellen 51
Std. X 35,00 €/Std (Stunden
wurden anhand der Mengenangabe des Vereins geschätzt) |
1.785,00
€ |
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120
cbm Erdaushub entsorgen |
1.300,00
€ |
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100
cbm zertifiziertes Schottergemisch liefern 0-45er Grauwacke (evtl. auch
höhere Kosten, wenn spezielle Gemische erforderlich sein sollten) wird nicht
eingebaut! |
4.000,00
€ |
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Gesamtkosten: |
7.085,00
€ |
Neben
diesen Arbeiten bittet der Verein weiter um Erlass der Gebühren der
Baugenehmigung in Höhe von 50,00 €. Auch auf evtl. einzuhaltende Abstandsflächen
zum nebenliegenden Aschenplatz soll verzichtet werden und vom Planungsamt soll
nach Abschluss der Vorarbeiten eine baufachliche Bestätigung der Einhaltung der
entsprechenden DIN-Vorschriften erfolgen.
Nach
Rücksprache mit dem Bauordnungsamt im Hause ist ein Verzicht auf die
erforderlichen Abstandsflächen zum städtischen Grundstück (Sportplatz) nicht
erforderlich, da sich nach den örtlichen Gegebenheiten das Spielfeld auf dem
Grundstück des SV Klinkum unter Einhaltung der Abstandsflächen einbringen
lässt. Der Standort sollte wie bereits genehmigt gewählt werden.
Ein
Verzicht auf die Baugenehmigungsgebühren ist in vergleichbaren Fällen bereits
ausgesprochen worden und wird auch in diesem Fall von der Verwaltung
befürwortet. Der Verzicht würde zu einem Einnahmeausfall in Höhe von 50,00
€ führen.
Eine
baufachliche Bestätigung auf Einhaltung der DIN V 18035 T7 kann durch
Mitarbeiter der Verwaltung nicht erfolgen, da eine entsprechende Befähigung
städtischer Mitarbeiter hierzu nicht gegeben ist. Dies müsste durch eine
Fachfirma erfolgen, die durch den Verein beauftragt werden müsste.
Der
Zuschussantrag hätte für die Stadt Wegberg somit finanzielle Auswirkungen in
Höhe von ca. 7.135,00 €. Die Einbringung des Schottergemisches, die
Abnahme durch eine sachkundige Person und Fein- und Abschlussarbeiten würden
durch den Verein in Eigenleistung erbracht werden müssen.
Sollte eine
Bezuschussung in Form von Leistungen des Bauhofes beschlossen werden, so hätte
dies zur Folge, dass in vergleichbaren Fällen ebenfalls so entschieden werden
müsste. Auch sollte in diesem Fall eine Unterstützung der Bauhofleistungen
durch den Verein erfolgen und die Kosten für das erforderliche Material vom SV
Klinkum getragen werden.
Die Verwaltung
favorisiert die Zahlung eines Investitionszuschusses an den Verein in Höhe von
50% der geschätzten Kosten. Die Leistungen sollen dann, soweit diese nicht vom
Verein in Eigenleistung erbracht werden können, durch Fachfirmen geleistet
werden. Soweit der Einsatz des Bauhofes vom Verein gewünscht wird, kann er
diese Leistung zum Stundensatz von 35,00 € incl. Maschinen beim
städtischen Bauhof „einkaufen“. In diesem Falle könnte der Bauhof
für diese Summe ca. 100 Arbeitsstunden leisten.
Dies entspricht der
bisherigen Zuschussregelung in vergleichbaren Fällen (SV Helpenstein, SV Beeck,
SV Merbeck), in denen Zuschüsse zum Bau- bzw. Erhalt des Vereinsheimes und der
sportlichen Anlagen in Höhe von 50% der Kosten gezahlt wurden.
Finanz. Auswirkung
Kosten und
Finanzierung:
Im Falle der
Zuschussgewährung ist bei
Produkt : 08 01 02
I-Auftrag: 08010801
Sachkonto: 78 53 000
ein Betrag von 3.542,50
€ überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Eine Deckung dieser
zusätzlichen Ausgabe aus allgemeinen Deckungsmitteln des Haushaltes 2008 kann
sichergestellt werden.
Bei Alternative:
Im Falle der
Bauhofleistungen würde die Leistung im Rahmen von inneren Verrechnungen den
einzelnen Produkten zugeordnet.
Alternativen:
Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt, die Erstellung eines Kleinspielfeldes durch den Einsatz des
Bauhofes im dargestellten Umfang zu fördern. Der Verein soll bei der Ausführung
der Arbeiten entsprechende Hilfskräfte zur Verfügung stellen. Das erforderliche
Material soll vom Verein zur Verfügung gestellt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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öffentlich
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68,4 kB
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