Entscheidungsvorlage - VO/0951/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme von Trägeranteilen der Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II; Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Vorberatung
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11.11.2008
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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16.12.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch
in Kraft treten des neuen Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) hat sich die
Erstattung der Betriebskosten durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe
(Kreisjugendamt) entscheidend gegenüber dem Gesetz für Tageseinrichtungen für
Kinder (GTK) geändert. Die Verwaltung hat bereits mehrfach hierüber berichtet.
Neben
anderen neu gefassten Bestimmungen sind die Senkung des Trägeranteiles für
kirchliche Träger von 20% auf 12% und die Erstattung der Betriebskosten nach
„Kopfpauschalen“ die entscheidenden Neuerungen, die auch das
Verhältnis zwischen Träger und Stadt betreffen. Nach Auffassung der Verwaltung
entbehren früher abgeschlossene Verträge daher der geschäftlichen Grundlage und
müssen neu gefasst werden.
Mit
den einzelnen Trägern der Einrichtungen, mit denen Vereinbarungen auf der
Grundlage des GTK bestanden haben, sind entsprechende Gespräche geführt worden,
um Neuregelungen zu finden, die auf der Grundlage des Kibiz eine weitere Arbeit
möglich machen. Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit den jeweiligen Trägern
vor, diese Regelungen abhängig von der derzeitigen Struktur der Kindergärten zu
gewähren.
Im
Folgenden sind die einzelnen Ergebnisse der Gespräche aufgelistet:
1.
Privater
Kindergarten Beecker Wald
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Bisherige Regelung |
Neue Vereinbarung |
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Übernahme der Kosten, die bei genehmigter
Gruppenstruktur nicht durch Betriebskostenzuschüsse übernommen werden (4%) |
Übernahme des
Trägeranteils nach Kibiz (4%), orientiert jedoch an den gewährten Pauschalen;
belegt durch eine geprüfte Betriebskostenabrechnung |
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Zuschuss für Feiern und
Feste |
Entfällt |
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Übernahme von
nachgewiesenen Kosten für einen Steuerberater |
Entfällt (Erstattungen nach Kibiz
enthalten 2% pauschale Verwaltungskosten) |
2.
Katholischer
Kindergarten Rath-Anhoven
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Bisherige Regelung |
Neue Vereinbarung |
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Übernahme des Trägeranteils (20%) für eine
Gruppe, bei genehmigter
Gruppenstruktur |
Übernahme von 1/3 des
Trägeranteils nach Kibiz, orientiert an den gewährten Pauschalen für den
gesamten Kindergarten belegt durch eine geprüfte Betriebskostenabrechnung |
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Verwaltungskostenpauschale
(2.556,46 €) für zusätzliche Kosten der dritten Gruppe |
Die Verwaltungskosten
werden auf 1% des von der Stadt zu übernehmenden Betrages (1/3 des Trägeranteils)
festgeschrieben und somit abhängig von der tatsächlichen Auslastung gewährt |
3.
EV Kindergarten
„Pusteblume“
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Bisherige Regelung |
Neue Vereinbarung |
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Übernahme des Trägeranteils (20%) für eine
Gruppe, bei genehmigter
Gruppenstruktur |
Übernahme von 1/3 des
Trägeranteils nach Kibiz, orientiert an den gewährten Pauschalen für den
gesamten Kindergarten belegt durch eine geprüfte Betriebskostenabrechnung |
4. Elterninitiative „Waldkindergarten“
Für
den Waldkindergarten stellt sich die Refinanzierung der Ausgaben schwierig dar.
Durch die besondere Angebotsstruktur, die nach Meinung der Verwaltung nicht
ausreichend im neuen Gesetz berücksichtigt wird, und die entscheidend
unterschiedliche Gruppenstruktur zu anderen Kindergärten sind hier spezielle
Regelungen zu treffen.
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Bisherige Regelung |
Neue Vereinbarung |
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Übernahme des Trägeranteils (4%) für eine
Gruppe, bei genehmigter
Gruppenstruktur Erstattung in 2006 5.400 € |
Pauschale Übernahme von
400 € für jedes Kind aus Wegberg, das die Einrichtung besucht. Bei 17
Kindern (eine Gruppe) wären dies 6.800 €. Stichtag zur Berechnung soll
hier der 31.12 eines jeden Jahres sein. |
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Zuschuss für Feste und
Feiern (153,39 €) |
Entfällt |
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Kosten der Lohnbuchhaltung
in tatsächlicher Höhe (in 2006 897,97
€) |
Entfällt |
5. AWO Kindergarten „Freiheider Straße“
Insgesamt
ist der Geschäftsführer der AWO Heinsberg der Auffassung, dass die bestehenden
Verträge keiner Änderung bedürfen. Dies führt jedoch nach den Bestimmungen des
Gesetzes und den bisherigen Vereinbarungen zu dem Ergebnis, dass unabhängig von
der Auslastung der Einrichtung alle Kosten übernommen werden müssten, da keine
Gruppen mehr genehmigt werden und auf Seite des Jugendhilfeträgers keine
Auslastungskontrollen mehr durchgeführt werden, da lediglich nur noch
„Kopfpauschalen“ für den Betrieb gezahlt werden.
Diese
Folge der getroffenen Vereinbarung in den bisherigen Verträgen war zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht beabsichtigt und ergibt sich nun aus den
neuen Regelungen. Die Verwaltung ist auch im Falle dieser Einrichtung der
Meinung, dass hier Regelungen getroffen werden müssen, die den alten Regelungen
entsprechen und der neuen Entwicklung Rechnung tragen.
Bislang
ist es der Verwaltung nicht gelungen einen Gesprächstermin beim Geschäftsführer
der AWO Heinsberg zu vereinbaren. Mehrere Termine wurden teilweise auch
kurzfristig abgesagt.
Die
Verwaltung bemüht sich weiter um einen Gesprächstermin, setzt die
Abschlagszahlungen für den AWO Kindergarten jedoch bis zu diesem Termin aus.
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Bisherige Regelung |
Neue
Vereinbarung (Vorstellung
der Verwaltung) |
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Übernahme der nicht durch Zuschüsse anderer
Träger gedeckten Kosten |
Übernahme des Trägeranteils
nach Kibiz, orientiert an den gewährten Pauschalen für den gesamten
Kindergarten belegt durch eine geprüfte Betriebskostenabrechnung. Hierbei
sind die Erstattungen anderer Kostenträger ausreichend zu berücksichtigen. |
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Verwaltungskosten in Höhe
von 5% der Gesamtkosten (in 2006
14.510 €) |
Die Verwaltungskosten
werden auf 2,5% der Gesamtkosten festgeschrieben. 2% des
Verwaltungskostenanteils ist bereits bei den Pauschalen berücksichtigt. Durch
die eingerichteten heilpädagogischen Gruppen und die damit verbundenen hohen
Personalausgaben erscheint dies angemessen. |
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Zuschuss für Feste und
Feiern (153,38 €) |
Entfällt |
Sonstige Regelungen:
Die
jährlich gewährten Zuschüsse an kirchliche Träger von Kindertageseinrichtungen
je Gruppe in Höhe von 1.000 € sollen nicht mehr gewährt werden, da der
Trägeranteil für diesen Bereich insgesamt auf 12% gesenkt wurde und die Träger
somit eine deutlich geringere Belastung haben.
Finanz. Auswirkung
Kosten und
Finanzierung:
Die
Mittel für Betriebskostenzuschüsse an Träger von Kindertageseinrichtungen sind
im Haushalt 2009 in ausreichender Höhe eingebracht und sollen im Zusammenhang
mit den Haushaltsberatungen beschlossen werden.
Alternativen:
Werden von der
Verwaltung nicht vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport schlägt dem Rat vor, die
Verwaltung zu ermächtigen, die entsprechenden Verträge mit den einzelnen
Trägern auf der dargestellten Grundlage abzuschließen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, mit der AWO Heinsberg weiter nach einer
einvernehmlichen Lösung zu suchen.
