Entscheidungsvorlage - VO/0975/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Friedhofsgebührensatzung und des dazu gehörigen Gebührentarifs
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Schulz, Ulrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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02.12.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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16.12.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Wegberg
hat in seiner Sitzung am
Diese Gebühr hat in der
Folgezeit immer wieder zu Diskussionen geführt und ist von einzelnen
Gebührenpflichtigen immer wieder
kritisiert worden. Dieser Umstand konnte auch nicht durch eine
Verfahrensrichtlinie zur Anwendung des Paragraphen 5 der Friedhofsgebührensatzung
geändert werden. In ihr ist geregelt worden in welchen Fällen die
Friedhofsverwaltung von der Gebührenpflicht für die Bestattung außerhalb
Wegbergs wohnender Personen befreien kann.
Hinzu kommt, dass Zweifel
zur Umlagefähigkeit von Verwaltungskosten erhoben wurden, die den bloßen Genehmigungsvorgang
übersteigen.
Da dies in der
Rechtsprechung wie auch der Fachliteratur
kontrovers beurteilt wird,
schlägt die Verwaltung vor
die Gebührenposition für die Bestattung außerhalb Wegbergs wohnender Personen
ab sofort nicht mehr anzuwenden. Für das kommende Jahr ist unabhängig hiervon eine grundlegende
Neugestaltung der Gebührensatzung und der
ihr zu Grunde liegenden Kostenträger für das Friedhofs- und
Bestattungswesen vorgesehen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und
Finanzierung:
Die nicht gedeckten
gebührenfähigen Kosten sind aus allgemeinen Deckungsmitteln zu tragen. Die Höhe ergibt sich aus der Zahl
der Bestattung außerhalb Wegbergs wohnender Personen. Bei bis zu 74 auswärtigen
Bestattungen ergäbe sich je Haushaltsjahr ein Betrag in Höhe 14.800,00 €.
Alternativen:
Es werden keine
Alternativen vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss schlägt dem Rat der Stadt Wegberg vor, den Gebührentarif zur
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet
Wegberg mir Wirkung vom
nicht mehr erhoben wird.
