Entscheidungsvorlage - VO/0975/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Wegberg hat in seiner Sitzung am 27. September 2005 mit Erlass der neuen Friedhofsgebührensatzung und dem dazugehörigen Gebührentarif unter anderem als neue Gebührenposition  beschlossen eine Verwaltungs- und Genehmigungsgebühr für die Bestattung außerhalb Wegberg wohnender Personen in die Friedhofsgebührensatzung aufzunehmen.

 

Diese Gebühr hat in der Folgezeit immer wieder zu Diskussionen geführt und ist von einzelnen Gebührenpflichtigen immer wieder  kritisiert worden. Dieser Umstand konnte auch nicht durch eine Verfahrensrichtlinie zur Anwendung des Paragraphen 5 der Friedhofsgebührensatzung geändert werden. In ihr ist geregelt worden in welchen Fällen die Friedhofsverwaltung von der Gebührenpflicht für die Bestattung außerhalb Wegbergs wohnender Personen befreien kann.

 

Hinzu kommt, dass Zweifel zur Umlagefähigkeit von Verwaltungskosten erhoben wurden, die den bloßen Genehmigungsvorgang übersteigen.

Da dies in der Rechtsprechung wie auch der Fachliteratur  kontrovers beurteilt wird,

schlägt die Verwaltung vor die Gebührenposition für die Bestattung außerhalb Wegbergs wohnender Personen ab sofort nicht mehr anzuwenden. Für das kommende Jahr ist  unabhängig hiervon eine grundlegende Neugestaltung der Gebührensatzung und der  ihr zu Grunde liegenden Kostenträger für das Friedhofs- und Bestattungswesen vorgesehen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die nicht gedeckten gebührenfähigen Kosten sind aus allgemeinen Deckungsmitteln  zu tragen. Die Höhe ergibt sich aus der Zahl der Bestattung außerhalb Wegbergs wohnender Personen. Bei bis zu 74 auswärtigen Bestattungen ergäbe sich je Haushaltsjahr ein Betrag in Höhe 14.800,00 €.

 

 

Alternativen:

Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat der Stadt Wegberg vor, den Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Wegberg mir Wirkung vom 01.01.2009 dahin gehend zu ändern, dass die Gebührenposition 6.5.1 “Bestattung von außerhalb Wegberg wohnender Personen”  bis zur Neukalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren

nicht mehr erhoben wird.

 

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