Mitteilungsvorlage - VO/0910/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 6.10.2008 folgende Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung gestellt:

 

„Frau Jansen von der Wegberger Tafel rief mich am 4. Okt. 2008 gegen 10.30 Uhr an und teilte mir mit, dass vor ihrem Wohnhaus an der Bahnhofstraße NPD-Anhänger demonstrierten. 

 

Ängstlich und empört bat Frau Jansen um Aufklärung des Sachstandes, ob die SPD-Fraktion Kenntnisnahme von der NPD-Kundgebung habe, wer die Demonstration genehmigt habe und warum die Öffentlichkeit nicht informiert sei.

 

Gegen 10.45 Uhr traf ich auf der Bahnhofstraße ein und konnte ca. 20 bis 25 Anhänger der NPD ausmachen, die sich vor dem Haus Jansen versammelt hatten und fahnenschwenkend  eine Mahnwache abhielten.

 

Gegen 11.00 Uhr erschienen drei ortsunkundige Polizeibeamte die mir auf Anfrage mitteilten, dass eine NPD-Demo in der Zeit von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr durch den Landrat des Kreises HS genehmigt sei.

 

Da ich mich bis nach 12.00 Uhr auf der Bahnhofstraße aufhielt, konnte ich feststellen, dass es sich um keine Demonstration handelte – sondern um eine Mahnwache mit dem vermeintlichen Ziel, Frau Jansen massiv einzuschüchtern. 

 

Folgende Fragen bitten wir daher zu beantworten:

 

Für die SPD-Fraktion ist es unverständlich ist, dass Rechtsextremisten vor dem Hause einer Mitbürgerin eine Mahnwache bzw. Kundgebung abhalten können, wir fordern die Verwaltung auf, rechtlich prüfen zu lassen, ob die NPD-Aktion als sog. Mahnwache überhaupt rechtens war.

 

Vollkommen unverständlich ist es für uns, dass wieder braune Gesellen durch Wegberg ziehen können.

 

Warum wurde die Öffentlichkeit nicht informiert?

 

Rechtsextremismus hat in unserer Stadt nichts zu suchen!„

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Anlagen

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