Ergänzungsvorlage - VO/0985/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wegberg vom 03. September 1999, zuletzt geändert durch Satzung vom 18. Dezember 2003 befindet sich ein Schreibfehler, der geändert werden muss. In § 6 Abs. 2 Satz 3 wird auf die Zuteilung von Pflicht-Restmülltonnen hingewiesen und als Grundlage § 11 Abs. 3 der Satzung angegeben. Richtig bildet die Grundlage jedoch § 10 Abs. 3. Der Schreibfehler ist zu berichtigen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Es entstehen keine Kosten.

 

Alternativen:

 

Keine Alternativen seitens der Verwaltung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wegberg beauftragt die Verwaltung, die Änderung vorzunehmen.

 

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