Mitteilungsvorlage - VO/0996/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 02.12.2008 die Verwaltung beauftragt, Erkundigungen bei anderen Städten über die Anwendung der Umrechnungsfaktoren für die Festsetzung von Gewässerunterhaltungsgebühren einzuholen.

 

Eine telefonische Umfrage hat zu dem Ergebnis geführt, dass die Städte im näheren Umkreis, die Gewässerunterhaltungsgebühren erheben, die Umrechnungsfaktoren auf selbst in Auftrag gegebene Gutachten (Tönisvorst, Nettetal) oder Gutachten des Schwalmverbandes (Niederkrüchten, Brüggen) stützen. Die Gemeinde Schwalmtal übernimmt die Umrechnungsfaktoren, die sich aus dem Gutachten des Schwalmverbandes ergeben, ab dem Jahr 2009.

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