Mitteilungsvorlage - VO/1004/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Planungsworkshop Verkehrsplanung Innenstadt

 

Der Abschlussbericht des Ingenieurbüros BSV – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Baier GmbH – liegt den Mitgliedern der Projektgruppe mittlerweile vor. Der Workshop wurde am 10.12.2008 durchgeführt. Es ist beabsichtigt, dass die Mitglieder der Gruppe den Abschlussbericht bewerten und über den zukünftigen „Umgang“ mit den erarbeiteten Beurteilungskriterien beraten.

 

Nach den Erfahrungen des Ingenieurbüros werden von vergleichbaren Projektgruppen in den Kommunen die entwickelten Leitlinien in periodisch wiederkehrenden Sitzungen zur Problemlösung (aus Bürgeranträgen bzw. eigener Initiative) herangezogen.

Wenn die Leitlinien und die Arbeit einer Projektgruppe vom Rat und den Ausschüssen anerkannt werden, kann oft eine zeitaufwändige und gegebenenfalls immer wiederkehrende Diskussion in einem Fachausschuss unterbleiben.

 

 

Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Beecker Straße;

Anregung vom 06.11.2008 (VO/0965/08, Rat 16.12.2008)

 

Mit E-Mail vom 06.11.2008 ist folgender Antrag gestellt worden:

 

„Wir bitten Sie, eine Verkehrsberuhigung auf der Beecker Straße einzuführen, weil auf dieser Straße in der Schulzeit sehr viele Kinder unterwegs sind. Eine Verkehrsberuhigung würde nicht nur das Risiko von Unfällen senken, sondern auch für flüssigeren Verkehr sorgen.

 

Die hierfür erforderlichen Maßnahmen wären:

-          Kreisverkehr an größeren Kreuzungen wie Beecker Straße Ecke Kreuzherrenstraße einführen

-          Ein Tempolimit von max. 30 Stundenkilometern

-          Mehr Verkehrsinseln auf der gesamten Straße

-          Verkehrshügel

 

Bitte teilen Sie uns mit, ob und wann diese Maßnahmen realisierbar sind.“

 

Der Bürgerantrag wurde vom Rat an den Fachausschuss verwiesen. Die verschiedenen Anregungen korrespondieren mit den Schwerpunktthemen des Planungsworkshops Verkehrsplanung Innenstadt. Der Workshop wurde zwischenzeitlich durchgeführt. Der Abschlussbericht liegt den Mitgliedern vor. Dort werden Leitlinien für konkrete Verkehrsmaßnahmen in Wegberg zusammengefasst. Zu den in der Email beantragten Maßnahmen sollte erst dann Stellung genommen werden, wenn über den weiteren „Umgang“ mit dem Abschlussbericht entschieden wurde.

 

Der Antragsteller wird entsprechend informiert.

 

 

Verkehrssicherheit auf der K 23, Ortseingang Dalheim-Rödgen;

Antrag der CDU-Fraktion vom 26.05.2008 (VO/0810/08, Rat sowie VO/0826/08 StUV Mitteilungen)

 

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 26.05.2008 folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung gestellt:

 

„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, durch geeignete Maßnahmen die Verkehrssicherheit im Bereich der K 23 am Ortseingang bzw. am Ortsausgang von Dalheim-Rödgen in Höhe der öffentlichen Bushaltestelle auf der Wildenrather Straße zu verbessern.

 

Im Mündungsbereich der K 23 von Dalheim nach Wildenrath am Ortseingang von Dalheim-Rödgen befindet sich eine öffentliche Bushaltestelle. Diese Bushaltestelle wird durch zahlreiche Kinder und Jugendliche genutzt, die nach Wildenrath zur Grundschule bzw. nach Wassenberg zur Gesamtschule fahren. Viele besorgte Eltern haben sich an die CDU-Fraktion gewandt und auf die erhebliche Gefahrensituation aufgrund überhöhter Geschwindigkeit hingewiesen.

Auf der K 23 herrscht ständig ein sehr hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere zu Zeiten des Berufsverkehrs, wenn zeitgleich die Kinder die Bushaltestelle nutzen müssen.

 

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit den Trägern der Straßenbaulast diesen gefährlichen Kreuzungsbereich durch geeignete Maßnahmen zu entschärfen.

 

Eine mögliche Entschärfung der Gefahrensituation könnte nach Auffassung der CDU-Fraktion durch die Installation von Sicherheitsbarken, eine Fahrbahnverengung oder andere geeignete Maßnahmen erreicht werden.“

 

Über das Veranlasste soll dem Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr berichtet werden.

 

Als Anlage wird die ausführliche Stellungnahme des Landrates (Amt für Umwelt und Verkehrsplanung sowie Kreispolizeibehörde) beigefügt. Aus polizeilicher Sicht ist die Situation „insgesamt haltbar, aber nicht ideal“ und es wird die Verlegung der Bushaltestelle vorgeschlagen. Nach telefonischer Rücksprache mit dem Kreis vom 08.01.2008 ist diese Anregung nicht weiter verfolgt worden, da ein zwingender Handlungsbedarf nicht vorliegt.

 

 

Verbesserung der Verkehrsverhältnisse auf der L 367, Alte Landstraße, OD Klinkum

 

Anträge der CDU-Fraktion vom 21.08.207 (VO/0537/07, Rat) und 17.12.2008 (VO/0997/08, Rat, VO/0826/08, StUV) sowie Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.10.2006 (VO/258/06, Rat)

 

Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse hatte die Stadt in der Ortsdurchfahrt Klinkum Bereiche für ein eingeschränktes Halteverbot festgelegt und den Landesbetrieb Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger um Zustimmung für die verkehrsrechtliche Anordnung gebeten.

 

Nachdem zwischenzeitlich die Zustimmung vorliegt, wurden die Schilderstandorte in Zusammenarbeit mit der Straßenmeisterei Nettetal vor Ort festgelegt. Der Landesbetrieb wird die Beschilderung auf seine Kosten installieren.

 

 

Umbau des Knotens L 364/K 29 bei Tüschenbroich zu einem Kreisverkehrsplatz

 

Mit Schreiben vom 11.12.2008 hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Niederrhein einen Konzeptplan zur Umgestaltung des Knotens zu einem Kreisverkehrsplatz vorgelegt. Der vorliegende Plan dient als Grundlage für die laufenden Grunderwerbsverhandlungen und die Erstellung des Vorentwurfes. Dieser Vorentwurf soll im Februar 2009 fertig gestellt werden.

 

Die Verkehrswege der Sondertransporte für die Firma Siemens führen nach Realisierung des Kreisverkehrs ausschließlich über die B 221 neu.

 

Der Konzeptplan hängt am Sitzungstag im Ratssaal aus.

 

 

Anlegung eines Rad-/Gehweges an der Straße „In Tüschenbroich“ von der L 364 bis zum Ortsanfang;

Antrag der CDU-Fraktion vom 07.01.2008 (VO/0719/08, StUV 08.04.2008 sowie VO/0939/08, StUV vom 04.11.2008)

 

Die Verwaltung hat für die erforderlichen Ingenieurleistungen (Vorplanung der Maßnahme für Einplanungsantrag bei der Bezirksregierung betreffend Maßnahmen 2010) Kontakt mit dem Büro VDH Projektmanagement GmbH aufgenommen.

 

Das Büro hat bereits mehrere Projekte in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Straßenbau realisiert.

 

Für eine verkehrsgerechte Anbindung des neuen Radweges und die Querung der Landstraße sind grundsätzlich Abstimmungen mit dem Landesbetrieb erforderlich.

 

Sobald die Grundlagen einer realistischen Planung unter Einbeziehung des Kreuzungsbereiches L 364/In Tüschenbroich/eventuell Mühltalweg geklärt sind, wird dem Ausschuss zeitnah berichtet.

 

 

Petition wegen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der K 23, Waldweg im Ortsteil Dalheim

 

Ein Anlieger des Waldweges beantragt seit mehreren Jahren Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung (u. a. LKW-Durchfahrverbot, Vergrößerung des 30 km/h-Bereiches, verstärkte Geschwindigkeitskontrollen). Verschiedene Anträge wurden im Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr  bereits beraten und letztlich abgelehnt.

 

Der Kreis Heinsberg als Straßenbaulastträger und Kreispolizeibehörde verneinte in allen Fällen die Erforderlichkeit verkehrsbeschränkender Maßnahmen. Der Anlieger hatte den Petitionsausschuss des Landtages daraufhin gebeten, sein Anliegen und die Bewertung der beteiligten Behörden zu prüfen.

Mit Schreiben vom 22.10.2008 teilte das Ministerium für Bauen und Verkehrs des Landes der Stadt die Entscheidung des Petitionsausschusses vom 02.09.2008 mit:

 

„Nach dem Straßen- und Wegegesetz sind Kreisstraßen Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung, die den zwischenörtlichen Verkehrsverbindungen dienen. Diese Verkehrsfunktion kann die K 23 nur übernehmen, wenn möglichst wenige Verkehrsbeschränkungen vorhanden sind.

 

Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sind insoweit enge Grenzen gesetzt. Grundsätzlich zulässig ist z. B. vor sozialen Einrichtungen die räumlich begrenzte  Beschränkung der  zulässigen  Höchstgeschwindigkeit  auf 30 km/h, sofern dies aus Verkehrssicherheitsgründen zwingend geboten ist.

 

Herr S. wohnt an einer Straße mit überörtlicher Verkehrsfunktion und Verkehrsbedeutung. Dementsprechend  ist ein gewisses Maß an Beeinträchtigungen in Kauf zu nehmen. Bei der vorhandenen geringen Verkehrsbelastung der K 23 ist jedenfalls nicht davon auszugehen, dass die Beeinträchtigungen jenseits der Zumutbarkeit liegen.“

 

 

Fahrbahnsanierung Krankenhausstraße

 

Im September 2008 ist durch die Bauunternehmung Tholen die im städtischen Eigentum befindliche Krankenhausstraße mit einer neuen Asphaltfeinschicht versehen worden.

Die Arbeiten wurden am 03.09.2008 beauftragt und am 30.10.2008 fand die Abnahme statt. Bei der Abnahme sind zwei Mängel festgestellt worden:

 

-          eine Parkplatzmarkierung war unsachgemäß erstellt worden und

-          eine Rinne war beschädigt.

 

Weitere Mängel wurden nicht festgestellt. Die Maßnahme ist durch die Firma fachlich qualifiziert ausgeführt worden. Der Verwaltung sind von Anliegern Beanstandungen bekannt gemacht worden, nach denen die Fahrbahn wellig sei.

 

Bei einer Sanierung der Fahrbahn durch Erstellung einer neuen Deckenschicht ohne umfangreiche – und somit kostenträchtige Regulierung der Rinnenanlagen und Bordsteinanlagen – werden an die Ebenheit der Fahrbahn andere Toleranzen akzeptiert, wie bei einem Neubau einer Straße.

 

Bei der Sanierung der Krankenhausstraße wurden die zulässigen Toleranzen eingehalten.

 

 

Verrechnung von Aufwendungen für Kanalbaumaßnahmen mit der Abwasserabgabe

 

Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer ist eine Abgabe zu entrichten. Diese unterteilt sich in die Schmutzwasserabgabe und die Niederschlagswasserabgabe.

 

Mit Urteil vom 29.01.2004 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Abgabepflichtigen diese mit Maßnahmen, die der Verbesserung der Gewässergüte dienen, verrechnen können.

 

Im Oktober 2008 hat die Stadt Wegberg für die Jahre 2002 – 2005 bereits 240.665,50 € erstattet bekommen. Eine Überprüfung hat ergeben, dass der gezahlte Betrag nicht ausreichend ist. Im Januar hat die Bezirksregierung für die Jahre 1999 und 2002 nochmals eine Erstattung von insgesamt 89.049,40 € an die Stadt überwiesen.

 

Diese Erstattung fließt dem Gebührenhaushalt zu und kommt somit dem Bürger zugute.

 

 

Lärmbelästigung durch den Textildiscounter KiK und die Bäckerei Oebel

 

Mit Schreiben vom 19.11.2008 beschwerten sich mehrere Bewohner der Häuser Heerstraße 15 und 17 über Lärmbelästigungen durch Geschäfte an der Fußbachstraße 36a und 44. Zum einen wurden Beeinträchtigungen durch ein Heizungsaggregat beim Textildiscounter KiK angezeigt, zum anderen durch die Lieferzeiten der Bäckerei Oebel.

 

Eine am 16.12.2008 gegen 22.00 Uhr durch die Untere Immissionsbehörde des Kreises Heinsberg vorgenommene Überprüfung der Schallimmissionen am Gebäude Heerstraße 17 ergab, dass der zulässige Immissionsrichtwert für die Nachtzeit von 40 dB (A) deutlich überschritten wurde. Als Geräuschquelle wurde ein Gebläse (wahrscheinlich von der Heizung) am linken Dachrand des Verkaufsgebäudes ermittelt.

 

Daraufhin wurde die KiK Textildiscounter GmbH mit Schreiben vom 18.12.2008 aufgefordert, die vorgefundene Geräuschquelle umgehend zu beseitigen. Eine telefonische Nachfrage bei den Beschwerdeführern am 07.01.2009 hat ergeben, dass die Geräuschquelle offensichtlich noch nicht beseitigt ist. Daher wurde der Betreiber mit Schreiben vom 08.01.2009 unter Verzug gesetzt.

 

Hinsichtlich der Anlieferzeiten der Bäckerei Oebel hat der Fachbereich 301 - Planen, Bauen, Wohnen - sowohl den Betreiber der Bäckerei ("Original-Herrmann" Brot GmbH & Co. KG) als auch den Lieferanten (Kronenbrot KG) angeschrieben und um Beachtung der zulässigen Zeiten gebeten. Beide haben mittlerweile zugesichert, dass die Belieferungen zukünftig nur noch zu den genehmigten Zeiten erfolgen würden und keine Beeinträchtigungen mehr vorkämen.

 

Der Betreiber des Penny-Marktes (Fußbachstraße 36) hatte die seinerzeit beantragten und genehmigten Öffnungszeiten bis 20.00 Uhr eigenhändig auf 22.00 Uhr ausgeweitet.

Da aus immissionsrechtlicher Sicht Bedenken gegen diese Ausweitung bestanden, wurden die Öffnungszeiten nach Rücksprache mit einem schalltechnischen Ingenieurbüro für Gewerbe-, Freizeit und Verkehrslärm und in Absprache mit dem Betreiber auf werktags von 07.00 Uhr bis 21.30 Uhr beschränkt. 

 

 

Sperrung der Ortsdurchfahrt Uevekoven, Landstraße L 3 (Erkelenzer Straße) für den Schwerverkehr/Umleitung der Verkehrsströme auf die K 25

 

In der Vergangenheit hat es mehrere Anträge mit dem Ziel einer Verkehrsbeschränkung für Schwerlastverkehr im Bereich der OD Uevekoven gegeben. Dabei sollten die auszusondernden Verkehrsarten aus Richtung Erkelenz kommend vor Uevekoven auf die K 25 an Holtum vorbei zur neuen Ampelkreuzung in Beeck (Grenzlandring/K 25/Holtumer Straße) gelenkt werden.

 

Der Sachverhalt wird in der Beratungsvorlage für die Sitzung des Fachausschusses vom 22.05.2007 (VO/0459/07) zusammenfassend dargestellt. Der Text ist als Anlage beigefügt.

 

In der Angelegenheit gibt es keine neuen Erkenntnisse. Eine von der Stadt erlassene verkehrsrechtliche Anordnung des Lkw-Durchfahrtsverbotes wäre rechtswidrig und würde im Verwaltungsrechtsstreit mit dem Landesbetrieb aufgehoben. Auch einer nicht StVO-konformen „Umleitungsempfehlung“ wird seitens des Landesbetriebes als Träger der Straßenbaulast widersprochen.

 

Aufgrund der gesetzlichen Befugnisse aus dem Bereich des Straßenrechts zur Verkehrsregelung und –lenkung trifft es zwar zu, dass eine Verkehrsbeschränkung durch die Stadt wirksam auszusprechen wäre, wenn sich die Ortsdurchfahrt in der Straßenbaulast der Stadt befände (in diesem Zusammenhang wurde die theoretische Möglichkeit der Umstufung diskutiert: Landstraße zur Stadtstraße und Kreisstraße zur Landstraße). Allerdings eröffnet sich damit ein weit größerer Themenbereich als die bloße Anordnungsbefugnis für Verkehrszeichen (Umbaukosten der OD sowie des Kreuzungsbereiches L 3/K 25, Veränderung der Verkehrsbelastung am Knoten Grenzlandring/Holtumer Straße, mögliche Wechselwirkung mit Projekt Mittelachse, Beteiligung der Anlieger in der OD an Straßenbaukosten nach dem KAG usw.)

 

Auf Nachfrage beim Landesbetrieb teilte man mit, dass – wie in der Vergangenheit – kein Interesse an einem Verfahren zur Umstufung besteht.

 

 

Winterdienst des Baubetriebshofes

 

Der Winterdienst des Baubetriebshofes Wegberg ist gemäß den strengen Anforderungen des Gemeindeversicherungsverbandes und der derzeit gültigen Rechtsprechung in einem Räum- und Streuplan geregelt.

 

Auf den verkehrswichtigen bzw. gefährlichen Gemeindestraßen laut Straßenverzeichnis wird der Winterdienst durch zwei Streufahrzeuge in zwei Streubezirken bis Ende März sichergestellt.

 

Der starke Wintereinbruch am 05.01.2009 mit anhaltend tiefen Frosttemperaturen von weit unter -10° C hat die Vorteile guter Einsatzplanung und die Motivation der Mitarbeiter des städt. Baubetriebshofes aufgezeigt, welche auch außerhalb des Zeitrahmens der Rufbereitschaft von Frühmorgens bis in die Abendstunden hinein unterwegs waren, um die Schneedecken abzuschieben und glatte Straßen abzustreuen.

 

Hierfür wurden rund 75 Tonnen Streusalz und 17 Tonnen Feuchtsalz aufgewendet. Gleichzeitig wurden auch viele, nicht im Streuplan verzeichnete Straßen geräumt und gestreut. Durch die eisigen Temperaturen hat das gestreute Salz jedoch erst spät seine volle Wirkung entwickeln können.

 

Die Verwaltung erinnert an dieser Stelle alle Grundstückseigentümer und Straßenanlieger daran, gemäß der gültigen Straßenreinigungssatzung im Zeitraum 7.00 bis 20.00 Uhr ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen. Diese Räum- und Streupflicht gilt für Gehwege; dort, wo kein Gehsteig an das Grundstück angrenzt (z. B. in der Fußgängerzone bzw. in verkehrsberuhigten Zonen), ist ein Gehstreifen in einer Breite von 1,50 m zu räumen und zu streuen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

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