Mitteilungsvorlage - VO/1004/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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20.01.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Planungsworkshop Verkehrsplanung
Innenstadt
Der
Abschlussbericht des Ingenieurbüros BSV – Büro für Stadt- und
Verkehrsplanung Dr.-Ing. Baier GmbH – liegt den Mitgliedern der
Projektgruppe mittlerweile vor. Der Workshop wurde am
Nach
den Erfahrungen des Ingenieurbüros werden von vergleichbaren Projektgruppen in
den Kommunen die entwickelten Leitlinien in periodisch wiederkehrenden
Sitzungen zur Problemlösung (aus Bürgeranträgen bzw. eigener Initiative)
herangezogen.
Wenn
die Leitlinien und die Arbeit einer Projektgruppe vom Rat und den Ausschüssen
anerkannt werden, kann oft eine zeitaufwändige und gegebenenfalls immer
wiederkehrende Diskussion in einem Fachausschuss unterbleiben.
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der
Beecker Straße;
Anregung vom
Mit
E-Mail vom
„Wir
bitten Sie, eine Verkehrsberuhigung auf der Beecker Straße einzuführen, weil
auf dieser Straße in der Schulzeit sehr viele Kinder unterwegs sind. Eine
Verkehrsberuhigung würde nicht nur das Risiko von Unfällen senken, sondern auch
für flüssigeren Verkehr sorgen.
Die
hierfür erforderlichen Maßnahmen wären:
-
Kreisverkehr an
größeren Kreuzungen wie Beecker Straße Ecke Kreuzherrenstraße einführen
-
Ein Tempolimit
von max. 30 Stundenkilometern
-
Mehr
Verkehrsinseln auf der gesamten Straße
-
Verkehrshügel
Bitte
teilen Sie uns mit, ob und wann diese Maßnahmen realisierbar sind.“
Der
Bürgerantrag wurde vom Rat an den Fachausschuss verwiesen. Die verschiedenen
Anregungen korrespondieren mit den Schwerpunktthemen des Planungsworkshops
Verkehrsplanung Innenstadt. Der Workshop wurde zwischenzeitlich durchgeführt.
Der Abschlussbericht liegt den Mitgliedern vor. Dort werden Leitlinien für
konkrete Verkehrsmaßnahmen in Wegberg zusammengefasst. Zu den in der Email
beantragten Maßnahmen sollte erst dann Stellung genommen werden, wenn über den
weiteren „Umgang“ mit dem Abschlussbericht entschieden wurde.
Der
Antragsteller wird entsprechend informiert.
Verkehrssicherheit auf der K 23,
Ortseingang Dalheim-Rödgen;
Antrag der CDU-Fraktion vom
Die
CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom
„Der
Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, durch geeignete Maßnahmen
die Verkehrssicherheit im Bereich der K 23 am Ortseingang bzw. am Ortsausgang
von Dalheim-Rödgen in Höhe der öffentlichen Bushaltestelle auf der Wildenrather
Straße zu verbessern.
Im
Mündungsbereich der K 23 von Dalheim nach Wildenrath am Ortseingang von
Dalheim-Rödgen befindet sich eine öffentliche Bushaltestelle. Diese
Bushaltestelle wird durch zahlreiche Kinder und Jugendliche genutzt, die nach
Wildenrath zur Grundschule bzw. nach Wassenberg zur Gesamtschule fahren. Viele
besorgte Eltern haben sich an die CDU-Fraktion gewandt und auf die erhebliche
Gefahrensituation aufgrund überhöhter Geschwindigkeit hingewiesen.
Auf
der K 23 herrscht ständig ein sehr hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere zu
Zeiten des Berufsverkehrs, wenn zeitgleich die Kinder die Bushaltestelle nutzen
müssen.
Die
CDU-Fraktion bittet die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit den Trägern der
Straßenbaulast diesen gefährlichen Kreuzungsbereich durch geeignete Maßnahmen
zu entschärfen.
Eine
mögliche Entschärfung der Gefahrensituation könnte nach Auffassung der
CDU-Fraktion durch die Installation von Sicherheitsbarken, eine
Fahrbahnverengung oder andere geeignete Maßnahmen erreicht werden.“
Über
das Veranlasste soll dem Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr berichtet
werden.
Als
Anlage wird die ausführliche Stellungnahme des Landrates (Amt für Umwelt und
Verkehrsplanung sowie Kreispolizeibehörde) beigefügt. Aus polizeilicher Sicht
ist die Situation „insgesamt haltbar, aber nicht ideal“ und es wird
die Verlegung der Bushaltestelle vorgeschlagen. Nach telefonischer Rücksprache
mit dem Kreis vom
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
auf der L 367, Alte Landstraße, OD Klinkum
Anträge
der CDU-Fraktion vom 21.08.207 (VO/0537/07, Rat) und
Zur
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse hatte die Stadt in der Ortsdurchfahrt
Klinkum Bereiche für ein eingeschränktes Halteverbot festgelegt und den
Landesbetrieb Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger um Zustimmung für die
verkehrsrechtliche Anordnung gebeten.
Nachdem
zwischenzeitlich die Zustimmung vorliegt, wurden die Schilderstandorte in
Zusammenarbeit mit der Straßenmeisterei Nettetal vor Ort festgelegt. Der
Landesbetrieb wird die Beschilderung auf seine Kosten installieren.
Umbau des Knotens L 364/K 29 bei
Tüschenbroich zu einem Kreisverkehrsplatz
Mit
Schreiben vom
Die
Verkehrswege der Sondertransporte für die Firma Siemens führen nach
Realisierung des Kreisverkehrs ausschließlich über die B 221 neu.
Der
Konzeptplan hängt am Sitzungstag im Ratssaal aus.
Anlegung eines Rad-/Gehweges an der
Straße „In Tüschenbroich“ von der L 364 bis zum Ortsanfang;
Antrag der CDU-Fraktion vom
Die
Verwaltung hat für die erforderlichen Ingenieurleistungen (Vorplanung der
Maßnahme für Einplanungsantrag bei der Bezirksregierung betreffend Maßnahmen
2010) Kontakt mit dem Büro VDH Projektmanagement GmbH aufgenommen.
Das
Büro hat bereits mehrere Projekte in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb
Straßenbau realisiert.
Für
eine verkehrsgerechte Anbindung des neuen Radweges und die Querung der
Landstraße sind grundsätzlich Abstimmungen mit dem Landesbetrieb erforderlich.
Sobald
die Grundlagen einer realistischen Planung unter Einbeziehung des
Kreuzungsbereiches L 364/In Tüschenbroich/eventuell Mühltalweg geklärt sind,
wird dem Ausschuss zeitnah berichtet.
Petition wegen Maßnahmen zur
Verkehrsberuhigung auf der K 23, Waldweg im Ortsteil Dalheim
Ein
Anlieger des Waldweges beantragt seit mehreren Jahren Maßnahmen zur
Verkehrsberuhigung (u. a. LKW-Durchfahrverbot, Vergrößerung des 30
km/h-Bereiches, verstärkte Geschwindigkeitskontrollen). Verschiedene Anträge
wurden im Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr bereits beraten und letztlich abgelehnt.
Der
Kreis Heinsberg als Straßenbaulastträger und Kreispolizeibehörde verneinte in
allen Fällen die Erforderlichkeit verkehrsbeschränkender Maßnahmen. Der
Anlieger hatte den Petitionsausschuss des Landtages daraufhin gebeten, sein
Anliegen und die Bewertung der beteiligten Behörden zu prüfen.
Mit
Schreiben vom
„Nach dem Straßen- und Wegegesetz sind
Kreisstraßen Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung, die den
zwischenörtlichen Verkehrsverbindungen dienen. Diese Verkehrsfunktion kann die
K 23 nur übernehmen, wenn möglichst wenige Verkehrsbeschränkungen vorhanden
sind.
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sind insoweit enge
Grenzen gesetzt. Grundsätzlich zulässig ist z. B. vor sozialen Einrichtungen
die räumlich begrenzte Beschränkung
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h, sofern dies aus Verkehrssicherheitsgründen
zwingend geboten ist.
Herr S. wohnt an einer Straße mit überörtlicher
Verkehrsfunktion und Verkehrsbedeutung. Dementsprechend ist ein gewisses Maß an Beeinträchtigungen in
Kauf zu nehmen. Bei der vorhandenen geringen Verkehrsbelastung der K 23 ist
jedenfalls nicht davon auszugehen, dass die Beeinträchtigungen jenseits der
Zumutbarkeit liegen.“
Fahrbahnsanierung Krankenhausstraße
Im
September 2008 ist durch die Bauunternehmung Tholen die im städtischen Eigentum
befindliche Krankenhausstraße mit einer neuen Asphaltfeinschicht versehen
worden.
Die
Arbeiten wurden am
-
eine
Parkplatzmarkierung war unsachgemäß erstellt worden und
-
eine Rinne war
beschädigt.
Weitere
Mängel wurden nicht festgestellt. Die Maßnahme ist durch die Firma fachlich
qualifiziert ausgeführt worden. Der Verwaltung sind von Anliegern
Beanstandungen bekannt gemacht worden, nach denen die Fahrbahn wellig sei.
Bei
einer Sanierung der Fahrbahn durch Erstellung einer neuen Deckenschicht ohne
umfangreiche – und somit kostenträchtige Regulierung der Rinnenanlagen
und Bordsteinanlagen – werden an die Ebenheit der Fahrbahn andere
Toleranzen akzeptiert, wie bei einem Neubau einer Straße.
Bei
der Sanierung der Krankenhausstraße wurden die zulässigen Toleranzen
eingehalten.
Verrechnung von Aufwendungen für
Kanalbaumaßnahmen mit der Abwasserabgabe
Für
das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer ist eine Abgabe zu entrichten. Diese
unterteilt sich in die Schmutzwasserabgabe und die Niederschlagswasserabgabe.
Mit
Urteil vom
Im
Oktober 2008 hat die Stadt Wegberg für die Jahre 2002 – 2005 bereits
240.665,50 € erstattet bekommen. Eine Überprüfung hat ergeben, dass der
gezahlte Betrag nicht ausreichend ist. Im Januar hat die Bezirksregierung für
die Jahre 1999 und 2002 nochmals eine Erstattung von insgesamt 89.049,40
€ an die Stadt überwiesen.
Diese
Erstattung fließt dem Gebührenhaushalt zu und kommt somit dem Bürger zugute.
Lärmbelästigung durch den Textildiscounter KiK und
die Bäckerei Oebel
Mit Schreiben vom
Eine am
Daraufhin wurde die KiK
Textildiscounter GmbH mit Schreiben vom
Hinsichtlich der
Anlieferzeiten der Bäckerei Oebel hat der Fachbereich 301 - Planen, Bauen,
Wohnen - sowohl den Betreiber der Bäckerei ("Original-Herrmann" Brot
GmbH & Co. KG) als auch den Lieferanten (Kronenbrot KG) angeschrieben und
um Beachtung der zulässigen Zeiten gebeten. Beide haben mittlerweile
zugesichert, dass die Belieferungen zukünftig nur noch zu den genehmigten
Zeiten erfolgen würden und keine Beeinträchtigungen mehr vorkämen.
Der Betreiber des
Penny-Marktes (Fußbachstraße 36) hatte die seinerzeit beantragten und
genehmigten Öffnungszeiten bis
Da aus
immissionsrechtlicher Sicht Bedenken gegen diese Ausweitung bestanden, wurden
die Öffnungszeiten nach Rücksprache mit einem schalltechnischen Ingenieurbüro
für Gewerbe-, Freizeit und Verkehrslärm und in Absprache mit dem Betreiber auf
werktags von
Sperrung der Ortsdurchfahrt Uevekoven, Landstraße L 3
(Erkelenzer Straße) für den Schwerverkehr/Umleitung der Verkehrsströme auf die
K 25
In
der Vergangenheit hat es mehrere Anträge mit dem Ziel einer
Verkehrsbeschränkung für Schwerlastverkehr im Bereich der OD Uevekoven gegeben.
Dabei sollten die auszusondernden Verkehrsarten aus Richtung Erkelenz kommend
vor Uevekoven auf die K 25 an Holtum vorbei zur neuen Ampelkreuzung in Beeck
(Grenzlandring/K 25/Holtumer Straße) gelenkt werden.
Der
Sachverhalt wird in der Beratungsvorlage für die Sitzung des Fachausschusses
vom
In
der Angelegenheit gibt es keine neuen Erkenntnisse. Eine von der Stadt
erlassene verkehrsrechtliche Anordnung des Lkw-Durchfahrtsverbotes wäre
rechtswidrig und würde im Verwaltungsrechtsstreit mit dem Landesbetrieb
aufgehoben. Auch einer nicht StVO-konformen „Umleitungsempfehlung“
wird seitens des Landesbetriebes als Träger der Straßenbaulast widersprochen.
Aufgrund
der gesetzlichen Befugnisse aus dem Bereich des Straßenrechts zur
Verkehrsregelung und –lenkung trifft es zwar zu, dass eine
Verkehrsbeschränkung durch die Stadt wirksam auszusprechen wäre, wenn sich die
Ortsdurchfahrt in der Straßenbaulast der Stadt befände (in diesem Zusammenhang
wurde die theoretische Möglichkeit der Umstufung diskutiert: Landstraße zur
Stadtstraße und Kreisstraße zur Landstraße). Allerdings eröffnet sich damit ein
weit größerer Themenbereich als die bloße Anordnungsbefugnis für
Verkehrszeichen (Umbaukosten der OD sowie des Kreuzungsbereiches L 3/K 25,
Veränderung der Verkehrsbelastung am Knoten Grenzlandring/Holtumer Straße,
mögliche Wechselwirkung mit Projekt Mittelachse, Beteiligung der Anlieger in
der OD an Straßenbaukosten nach dem KAG usw.)
Auf
Nachfrage beim Landesbetrieb teilte man mit, dass – wie in der
Vergangenheit – kein Interesse an einem Verfahren zur Umstufung besteht.
Winterdienst des Baubetriebshofes
Der
Winterdienst des Baubetriebshofes Wegberg ist gemäß den strengen Anforderungen
des Gemeindeversicherungsverbandes und der derzeit gültigen Rechtsprechung in
einem Räum- und Streuplan geregelt.
Auf
den verkehrswichtigen bzw. gefährlichen Gemeindestraßen laut Straßenverzeichnis
wird der Winterdienst durch zwei Streufahrzeuge in zwei Streubezirken bis Ende
März sichergestellt.
Der
starke Wintereinbruch am
Hierfür
wurden rund 75 Tonnen Streusalz und 17 Tonnen Feuchtsalz aufgewendet.
Gleichzeitig wurden auch viele, nicht im Streuplan verzeichnete Straßen geräumt
und gestreut. Durch die eisigen Temperaturen hat das gestreute Salz jedoch erst
spät seine volle Wirkung entwickeln können.
Die
Verwaltung erinnert an dieser Stelle alle Grundstückseigentümer und
Straßenanlieger daran, gemäß der gültigen Straßenreinigungssatzung im Zeitraum
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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