Empfehlungsvorlage - VO/1008/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrssituation im Wohngebiet "Auf dem Kuhberg" im Ortsteil Wildenrath; Antrag der SPD-Fraktion vom 31.10.2008 Antrag der CDU-Fraktion vom 08.12.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Kamps, Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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20.01.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
der Beratungsvorlage zugrunde liegenden Anträge sind als Anlage beigefügt.
Im
Jahre 2004 wurde von 14 Familien aus dem Neubaugebiet ein Antrag auf
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches („Spielstraße“,
Schrittgeschwindigkeit 7 km/h) gestellt.
Die
Anliegerstraße wurde als Mischverkehrsfläche mit einer angeordneten
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (Zone 30, Sackgasse, kein Durchgangsverkehr,
reines Wohngebiet) eingerichtet.
Neben
den fehlenden Fahrbahneinbauten (Verschwenkungen, Aufpflasterungen) zur
„erzwungenen“ Geschwindigkeitsreduzierung als Grundvoraussetzung
für einen verkehrsberuhigten Bereich war bei der Vielzahl der vorhandenen PKW,
die frei auf der Fahrbahn parkten, die offizielle Einrichtung von Parkflächen
nicht möglich. Da in verkehrsberuhigten Bereichen ein Parken nur in
gekennzeichneten (Norm-)Flächen erlaubt ist, wäre eine Vielzahl der bisherigen
Parkmöglichkeiten weggefallen. Nach Rücksprache mit den Anliegern waren
angeordnete Parkmöglichkeiten nicht gewünscht.
In
einem neuen Antrag vom
Im
Antrag der SPD-Fraktion wird angeregt, auf dem Teilstück vom Kreisverkehr
kommend Maßnahmen wie Aufpflasterungen bzw. Fahrbahnschwellen auszuführen, um
eine Temporeduzierung zu erzwingen.
In
den engen Nebenstraßen als reine Anliegerstraßen ist wegen des den
Verkehrsfluss im positiven Sinne behindernden Parkverhaltens eine wesentlich
höhere Geschwindigkeit von 20 km/h für den verantwortungsbewussten Fahrer nicht
möglich. Lediglich die breitere Zufahrt vom Kreisverkehr aus erlaubt eine
tatsächlich höhere Geschwindigkeit bzw. ein zügiges, ungehindertes
Beschleunigen.
Nach
einem Grundsatzbeschluss des Rates sollen jedoch keine neuen Aufpflasterungen
bzw. temporeduzierenden (aufschraubbaren) Fahrbahnschwellen errichtet werden. Begründet
wird der Beschluss mit Gefahren bei Krankentransporten oder Behinderungen bei
den einzuhaltenden Einsatzzeiten der Rettungsdienste bzw. Feuerwehren und mit
dem erschwerten Winterdienst. Neben den bekannten Nachteilen von Schwellen
(erhöhte Lärm- und Abgaswerte durch Brems-, Überfahr- und
Beschleunigungsvorgänge) bleibt festzuhalten, dass bei dem massiven Eingriff in
den fließenden Verkehr durch Schwellen die gefahrenen Geschwindigkeiten
effektiv und nachhaltig auf niedrigem Niveau gehalten werden können.
Andere
verkehrsberuhigende Maßnahmen wie Verschwenkungen (z. B. durch mobile Elemente
ohne Eingriff in den Straßenkörper) wären wenig effektiv, da die fahrdynamisch
erforderlichen Abstände der Elemente für LKW (Lieferverkehr, Müllfahrzeuge)
bemessen sein müssen, für PKW damit wenig „hinderlich“ sind.
Beide
Anträge der Fraktionen sehen in einer Umgestaltung der Fahrbahn mit dem Ziel,
einen verkehrsberuhigten Bereich rechtlich zulässig anordnen zu können, eine
Lösung der von den Anliegern vorgetragenen Problematik.
Nach
den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und der hierzu ergangenen
Rechtsprechung müssen die als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesenen Straßen
durch Ihre Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion
überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Um der
Anlage „Auf dem Kuhberg“, die als Verkehrsfläche für reine
Wohnerschließungsstraße in Tempo-30-Zonen konzipiert ist, eine neue
Verkehrsbedeutung im Sinne eines verkehrsberuhigten Bereiches zuzuordnen, sind
Umgestaltungsmaßnahmen wie Verschwenkungen, alternierendes Parken (kein freies
Parken!), Aufpflasterungen bzw. geschwindigkeits- dämpfende Fahrbahnelemente
usw. zwingend erforderlich.
Die
Verwaltung sieht für eine Umgestaltung der erst wenige Jahre alten Fahrbahn mit
dem Ziel der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches keine
Notwendigkeit.
Die
Straße „Auf dem Kuhberg“ ist eine reine Anliegerstraße ohne
Durchgangsverkehr. Ein signifikantes Unfallgeschehen liegt nicht vor. Die
Verkehrsbelastung ist gering. Mögliche Verkehrsgefährdungen gehen fast
ausschließlich von den eigenen Nachbarn aus. Die „Raser“ sind nach
Aussagen von einigen Anliegern anlässlich einer früheren Vorsprache auch
bekannt.
Die
Überwachung des fließenden Verkehrs fällt in die Zuständigkeit der Polizei. Es
sollte nicht Aufgabe der Stadt sein, sachgerecht geplante und technisch
einwandfrei ausgeführte Straßen im Nachhinein so umzugestalten, um einzelne
Kraftfahrer aus einer abzählbaren Menge von Nutzern (Anlieger „Auf dem
Kuhberg“) zu disziplinieren. Dabei werden die Bedenken der Eltern
kleinerer Kinder bezüglich des Aufenthaltes an bzw. auf einer Straße sicherlich
ernst genommen. Die Straße ist jedoch im
heutigen Ausbauzustand auch bei der geringen Verkehrsdichte kein Spielplatz
oder ein besonders geschützter Bereich.
Die
Verwaltung schlägt vor, durch ein Schreiben an die Anlieger auf die
Verkehrssituation hinzuweisen und dabei besonders auf das Gebot der
gegenseitigen Rücksichtnahme sowie den Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer
hinzuweisen. Die Polizei wird gebeten, den sensiblen Bereich des neuen
Wohngebietes verstärkt zu überwachen.
Nach
dem Grundsatzbeschluss des Rates vom
Anlagen
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