Entscheidungsvorlage - VO/0170/06
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsorgung von Altmedikamenten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Beteiligt:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Finale Freigabe:
- Braun, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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22.08.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Altmedikamente
werden bisher über die Schadstoffsammlung erfasst und die Entsorgungskosten
über den Kreis abgerechnet. Der Bürger kann die bei ihm anfallenden
Altmedikamente kostenfrei sowohl bei der mobilen Schadstoffsammlung, der
Schadstoffsammlung von Haus zu Haus als auch bei den Apotheken im Stadtgebiet
abgeben. Die in den Apotheken gesammelten Altmedikamente werden durch den
Baubetriebshof abgeholt und der Entsorgung zugeführt. Diese Form der Entsorgung
wird seit Jahren praktiziert, weil eine mögliche Gefährdung ausgeschlossen
werden sollte. Da es sich bei Altmedikamenten jedoch nicht um Schadstoffe
handelt und die Entsorgung nicht im Vertrag über die Entsorgung von
Schadstoffen zwischen dem Kreis Heinsberg und der Entsorgerfirma enthalten ist,
lässt sich das bisherige Verfahren nicht aufrechterhalten.
Bei
Altmedikamenten handelt es sich um Siedlungsabfall (Restmüll). Eine Erfassung
über die Restmülltonne ist daher durchaus möglich. Ab dem 1. Januar 2007 sollte
daher nach Auffassung der Verwaltung eine getrennte Erfassung nicht mehr
erfolgen sondern der Bürger aufgefordert werden, Altmedikamente über die
Restmüllabfuhr zu entsorgen.
Eine
weitere Möglichkeit wäre das Angebot einer gesonderten Erfassung über den
Entsorger. Aus einem hierzu eingeholten Angebot ergeben sich folgende
Konditionen:
- Mietgestellung
eines 800 Liter Containers auf dem Bauhof 16,00
€/Monat
- Transport
der Altmedikamente zur Entsorgungsanlage 104,71
€/Stück
- Verwertung/Entsorgung der Altmedikamente 0,40
€/kg
Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Da
Altmedikamente als Restmüll betrachtet werden, wurde nach telefonischer
Rücksprache mit dem Entsorger der Preis für die Verwertung/Entsorgung auf dem
Verbrennungspreis von 0,24 €/kg berichtigt.
Es
ergibt sich folgende Berechnung:
Miete Container 16,00 €/Monat 192,00
€
Transport einmal monatlich 12 x 104,71 € 1.256,52
€
Entsorgung ca. 2.500 kg/a x 0,24 € 600,00
€
Insgesamt 2.048,52
€
zuzüglich Mehrwertsteuer 327,76
€
Kosten pro Jahr 2.376,28
€
Sollte es zu einer Änderung beim bisher praktizierten
Verfahren kommen, müssten die Apotheken im Stadtgebiet informiert werden, damit
sie eine andere Möglichkeit der Entsorgung dort abgegebener Altmedikamente
schaffen können. Diese Möglichkeiten werden durch die Pharmaindustrie
angeboten.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
zu B. entstehen keine
Kosten
zu C. entstehen Kosten in Höhe von rd. 2.500,00 € jährlich, die in
die Abfallgebühr
eingerechnet werden
müssen
Alternativen:
Die
Firma Schönmackers wird mit der getrennten Erfassung und Entsorgung der
Altmedikamente zu den in der Vorlage angegebenen Konditionen beauftragt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt, ab 1. Januar 2007
Altmedikamente nicht mehr gesondert einzusammeln und zu entsorgen und
beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung der erforderlichen Schritte zur
Information der Bürger und Apotheken.
