Entscheidungsvorlage - VO/0170/06

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Altmedikamente werden bisher über die Schadstoffsammlung erfasst und die Entsorgungskosten über den Kreis abgerechnet. Der Bürger kann die bei ihm anfallenden Altmedikamente kostenfrei sowohl bei der mobilen Schadstoffsammlung, der Schadstoffsammlung von Haus zu Haus als auch bei den Apotheken im Stadtgebiet abgeben. Die in den Apotheken gesammelten Altmedikamente werden durch den Baubetriebshof abgeholt und der Entsorgung zugeführt. Diese Form der Entsorgung wird seit Jahren praktiziert, weil eine mögliche Gefährdung ausgeschlossen werden sollte. Da es sich bei Altmedikamenten jedoch nicht um Schadstoffe handelt und die Entsorgung nicht im Vertrag über die Entsorgung von Schadstoffen zwischen dem Kreis Heinsberg und der Entsorgerfirma enthalten ist, lässt sich das bisherige Verfahren nicht aufrechterhalten.

 

Bei Altmedikamenten handelt es sich um Siedlungsabfall (Restmüll). Eine Erfassung über die Restmülltonne ist daher durchaus möglich. Ab dem 1. Januar 2007 sollte daher nach Auffassung der Verwaltung eine getrennte Erfassung nicht mehr erfolgen sondern der Bürger aufgefordert werden, Altmedikamente über die Restmüllabfuhr zu entsorgen.

 

Eine weitere Möglichkeit wäre das Angebot einer gesonderten Erfassung über den Entsorger. Aus einem hierzu eingeholten Angebot ergeben sich folgende Konditionen:

 

  • Mietgestellung eines 800 Liter Containers auf dem Bauhof                16,00 €/Monat
  • Transport der Altmedikamente zur Entsorgungsanlage                     104,71 €/Stück
  • Verwertung/Entsorgung der Altmedikamente                                          0,40 €/kg

 

Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Da Altmedikamente als Restmüll betrachtet werden, wurde nach telefonischer Rücksprache mit dem Entsorger der Preis für die Verwertung/Entsorgung auf dem Verbrennungspreis von 0,24 €/kg berichtigt.

 

Es ergibt sich folgende Berechnung:

 

Miete Container 16,00 €/Monat                                                                             192,00 €

Transport einmal monatlich 12 x 104,71 €                                                         1.256,52 €

Entsorgung ca. 2.500 kg/a x 0,24 €                                                                       600,00 €

Insgesamt                                                                                                              2.048,52 €

zuzüglich Mehrwertsteuer                                                                                        327,76 €

Kosten pro Jahr                                                                                                    2.376,28 €

 

Sollte es zu einer Änderung beim bisher praktizierten Verfahren kommen, müssten die Apotheken im Stadtgebiet informiert werden, damit sie eine andere Möglichkeit der Entsorgung dort abgegebener Altmedikamente schaffen können. Diese Möglichkeiten werden durch die Pharmaindustrie angeboten.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

zu  B. entstehen keine Kosten
zu  C. entstehen Kosten in Höhe von rd. 2.500,00 € jährlich, die in die Abfallgebühr
          eingerechnet werden müssen

 

 

Alternativen:

Die Firma Schönmackers wird mit der getrennten Erfassung und Entsorgung der Altmedikamente zu den in der Vorlage angegebenen Konditionen beauftragt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt, ab 1. Januar 2007 Altmedikamente nicht mehr gesondert einzusammeln und zu entsorgen und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung der erforderlichen Schritte zur Information der Bürger und Apotheken.

 

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