Mitteilungsvorlage - VO/0172/06

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es liegen folgende schriftliche Mitteilungen vor:

 

Bebauungsplan I-40, Wegberg – Birkenallee

 

In seiner Sitzung am 09.05.2006 hat der Ausschuss über den Bebauungsplan I-40 beraten (TOP 1.4). Die seinerzeitige modifizierte Zielsetzung war es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines medizinischen Versorgungszentrums und einer angrenzenden Wohnbebauung innerhalb des Plangebietes zu schaffen. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sprachen sich die umliegenden Eigentümer insbesondere gegen die Errichtung des medizinischen Versorgungszentrums aus. Der Ausschuss hatte daher die Verwaltung beauftragt, zunächst in einem Gespräch mit den Bürgern die Planung erneut zu erläutern und anschließend das Bauleitplanverfahren (Auslegung) durchzuführen.

 

Zwischenzeitlich wurde jedoch von Seiten des Investors von der Errichtung des medizinischen Versorgungszentrums an dieser Stelle Abstand genommen. Daher wird derzeit der Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht auf der Grundlage der ursprünglichen Zielsetzung (Errichtung von vier freistehenden Einfamilienhäusern / siehe Sitzung 30.08.2005, TOP 9) überarbeitet.

 

Die Bürger, die während der o. g. frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Anregungen geäußert hatten, wurden über diese Änderung der Planung in einem Gespräch am 14.06.2006 informiert.

 

Auf Grundlage der veränderten Zielsetzung wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung bereits in der Zeit vom 26.06. bis einschließlich 21.07.2006 erneut durchgeführt. Während dieses Zeitraumes wurden keine Anregungen geäußert.

 

Die Durchführung der Auslegung wird für September / Oktober 2006 erwartet.

 

 

 

Brücke Mailandweg

 

Im Nachgang zur erfolgten Prüfung der Brücke am Mailandweg im Mai 2006 hat das Ingenieurbüro Thormählen und Peuckert zwischenzeitlich eine Kostenschätzung für die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten vorgelegt. Diese belaufen sich auf ca. 27.000,00 Euro.

 

Damit die Arbeiten möglichst kurzfristig durchgeführt werden können, hat die Verwaltung das Ingenieurbüro Thormählen und Peuckert aufgefordert, ein Angebot für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen vorzulegen.

 

 

 

Verkehrssicherungspflicht bei Straßenbäumen

 

Der städtische Baubetriebshof hat mitgeteilt, dass die entlang der Straße In Petersholz in Höhe des Gewerbegebietes stehenden Pappeln abgängig sind und gefällt werden müssen. Es handelt sich um 24 Pappeln. Zusätzlich stehen dort noch 6 Birken, bei denen eine starke Totholzbildung vorliegt. Auch hier empfiehlt es sich, die Bäume zu fällen.

 

Ebenfalls entfernt werden muss eine Weide, die auf dem Gelände des Spielplatzes in Forst steht. Bei diesem Baum hat sich eine Wipfeldürre gebildet, die auf ein weiteres Absterben des Baumes hinweist. Die Wegnahme der dürren Krone würde die Statik des Baumes negativ verändern. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist der Baum vor dem Frühjahr zu entfernen.

 

Die Arbeiten sollen im Herbst/Winter 2006 durchgeführt werden.

 

 

 

Abfall- und Wertstoffaufkommen in der Stadt Wegberg für das Jahr 2005

 

Der Kreis Heinsberg hat mit Schreiben vom 16. Juni 2006 das Abfall- und Wertstoffaufkommen 2005 im Kreis Heinsberg mitgeteilt. Für die Stadt Wegberg ergaben sich folgende Mengen:

 

Abfallart

2005

2004

Kreisdurchschnitt

to

kg/E

to

kg/E

kg/E

Hausmüll

3.724,460

123,800

3.814,730

125,400

159,500

Sperrmüll

690,190

22,900

697,300

22,900

18,200

Grünabfuhr

3.813,520

126,600

3.422,770

112,500

118,600

Altglas

731,860

24,800

680,420

22,400

21,600

Altpapier

2.494,800

82,800

2.402,070

79,000

79,100

Leichtverpackungen

1.266,760

42,100

1.253,170

41,200

37,600

Schadstoffe

31,303

1,030

33,170

1,090

0,830

 

 

Stück

kg/1000 E

Stück

kg/1000 E

kg/1000 E

Kühlgeräte

883

29,800

958

31,500

26,800

 

 

 

Erfassung von gebrauchten Verkaufsverpackungen über das System „Gelbe Tonne“

 

Wegen der erheblichen Schwierigkeiten, die sich mit der Erfassung der Verkaufsverpackungen über die „Gelbe Tonne / Gelber Sack“ in der Vergangenheit und auch noch heute ergeben haben, hat die Verwaltung über die Kreisverwaltung Heinsberg und die Bezirksregierung Köln eine Anfrage an das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) gerichtet. In der Antwort des MUNLV vom 9. Juni 2006 teilt das Ministerium mit, dass die DSD GmbH – und in deren Auftrag – die Fa. SULO berechtigt sind, Kontrollen durchzuführen und Sammelgefäße bei Fehlbefüllung nicht zu entleeren. Eine Nachsortierung kann gefordert werden. Erfolgt diese nicht, darf der private Endverbraucher vorübergehend vom gesamten System ausgeschlossen werden.

 

Wörtlich heißt es:

„Die von DSD vorgetragenen Gesichtspunkte sind aus hiesiger Sicht nachvollziehbar. Auch im Hinblick auf die Kosten, die den Entsorgern durch die Fehlbefüllungen entstehen, kann von hier nicht beanstandet werden, dass die Entsorgungsunternehmen von den nach dem Entsorgungsvertrag vorgesehenen Maßnahmen Gebrauch machen. Ein Verstoß gegen die Vorschriften der Verpackungsverordnung wäre nach hiesiger Auffassung nur gegeben, wenn der Entsorger die privaten Endverbraucher auf Dauer von der Verpackungsentsorgung ausschließen würde.“

 

Auf die Frage des Kreises Heinsberg nach einer Novelle der Verpackungsverordnung teilt das Ministerium mit, dass die Umweltministerkonferenz sich zu einer haushaltsnahen Sammlung von Verkaufsverpackungen als unverzichtbarem Bestandteil einer bürgerfreundlichen Haushaltsabfallentsorgung bekannt und die LAGA (Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) mit der Prüfung von Maßnahmen zur Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen in der Verpackungsentsorgung beauftragt hat.

 

Unter Berücksichtigung der seinerzeit durch Herrn Dr. Hautzer in der Sitzung des Fachausschusses erforderlichen „Gewinnmaximierung“ ist nicht zu erwarten, dass in absehbarer Zeit Änderungen bei der Erfassung der Verpackungen erfolgen.

 

Zwischenzeitlich hat die DSD GmbH auch die Form der praktizierten Glaserfassung als zu aufwändig bezeichnet. Sie beabsichtigt, die Korbsammlung einzustellen und eine – reduzierte – Anzahl von Depotcontainern für die Altglaserfassung aufzustellen. Die Verwaltung hat hiergegen Bedenken angemeldet und sich gegen ein solches Ansinnen gewandt. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Angelegenheit weiterentwickelt.

 

 

 

Verkehrsverhältnisse auf dem Grenzlandring;
Querungshilfe auf der L 400 / Einmündungen Bergstraße und Obere Bergstraße

 

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf dem Grenzlandring für Schulkinder und ältere Mitbürger wurden in der Vergangenheit Geschwindigkeitsreduzierungen auf 70 km/h angeordnet und Querungshilfen installiert.

 

Im Jahre 2004 wurde sowohl die Kreuzung L 3/L 364 (Einmündungsbereich der Landstraßen von Klinkum und Harbeck kommend) als auch die Kreuzung L 3 Tüschenbroicher Straße/Mühltalweg als Unfallhäufungspunkte von der Polizei gemeldet. Von der Unfallkommission (Polizei, Landrat, Landesbetrieb Straßenbau NRW, Stadt) wurden verschiedene Maßnahmen getroffen, insbesondere die teils unzureichenden Sichtverhältnisse verbessert (Änderung der Markierungen). Das Unfallgeschehen wurde analysiert mit dem Ergebnis, dass die angeordnete zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h dem Charakter der Strecke angemessen ist. Die im Streckenabschnitt untersuchten Unfälle sind nicht auf unangepasste Geschwindigkeit zurückzuführen.

 

Ein Antrag auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 50 km/h wurde folglich von der Polizei und dem Landesbetrieb negativ beschieden. Eine verkehrsrechtliche Anordnung mit 50 km/h wäre nicht mit der StVO vereinbar.

 

Auf Einladung der Fraktionen hat Landrat Pusch Anfang April an einer Ortsbesichtigung teilgenommen und geäußerte Anregungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dem  Straßenverkehrsamt des Kreises weitergegeben.

 

In der darauf folgenden turnusmäßigen Sitzung der Unfallkommission am 12.04.06 wurde die örtliche Situation nochmals diskutiert. Danach bestand Übereinstimmung dahingehend, dass die Querungshilfe im Bereich Bergstraße/Obere Bergstraße aufgrund der Breite und Lage verbesserungsbedürftig sei. Dies gelte insbesondere unter dem Aspekt einer Vielzahl querungsbedürftiger Schulkinder. Ziel der Überplanung soll eine Vergrößerung/Verbreiterung der Querung sein. Die Querung sollte zudem möglichst nahe an die Einmündung Bergstraße verlegt werden. Die dabei entstehenden Konflikte mit dem Abbiegeverkehr auf die Landstraße (Abbiegeverbot in eine Richtung?) sind hierbei zu bedenken.

 

In einem Telefonat vom 10.08.06 mit dem Landesbetrieb zum Sachstand teilte Herr Hennecken mit, dass zur Zeit eine Planung erstellt werde. Mittel für eine Realisierung in 2006 stehen nicht zur Verfügung. Die Planung wird der Stadt vorgelegt.

 

 

 

Anlegung einer Querungshilfe auf dem Grenzlandring, L400, in Höhe des Ortsteils Busch

 

Anfang des Jahres hatte der Landesbetrieb Straßenbau NRW die Möglichkeit einer Querungshilfe im südlichen Bereich der Abbiegespur von Beeck kommend geprüft.

Die Abbiegespur sollte verkürzt werden und der Einbau von sog. Lüftelementen als Querungshilfe erfolgen. Wegen der vorhandenen vier Fahrspuren im nördlichen Kreuzungsbereich ist eine Querungshilfe unzulässig.

 

Mit Schreiben vom 10.04.2006 hat die Dorfgemeinschaft erneut die Querungshilfe angemahnt. Auf ein entsprechendes Schreiben der Stadt an den Landesbetrieb vom 24.05.2006 teilt Herr Hennecken am 10.08.2006 mit, man werde der Stadt kurzfristig eine Planung vorlegen. Die Dorfgemeinschaft Busch wurde unterrichtet.

 

 

 

Verkehrsverhältnisse in der Markusstraße;

Beschwerde der Anlieger Horras und Zimmermanns vom 04.04.2006

 

Die Anlieger hatten sich in ihrem Antrag vom 04.04.2006 an den Rat gewandt und, so ihre Darstellung, unzumutbare Verkehrsverhältnisse, verursacht durch die Kindertagesstätte "Die Pusteblume", vorgetragen. Mit gleichem Datum wurde der Landrat des Kreises von den Antragstellern von der Verkehrssituation und dem Antrag an den Rat in Kenntnis gesetzt.

 

Am 06.04.2006 erhielt Herr Horras die Eingangsbestätigung seines Antrages. Mit dem Verweis auf den späten Sitzungstermin des Rates am 20.06.2006 hatte die Bürgermeisterin mitgeteilt, die Angelegenheit unmittelbar an den Fachbereich Umwelt, Verkehr, Abwasser zur Bearbeitung weiterzuleiten.

 

In Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit, zuständig für die Überwachung des ruhenden Verkehrs, und Straßenverkehrsamt des Kreises als Aufsichtsbehörde in Straßenverkehrsangelegenheiten, wurde die Verkehrssituation bewertet und im Ergebnis entschieden, dass die mit dem "Besucherverkehr" der Tagesstätte einhergehenden Belastungen der Wohnanlieger im Schul- und Sportzentrum als zumutbar eingestuft wird und außer regelmäßigen Kontrollen des Parkverhaltens keine ergänzenden Maßnahmen durchgeführt werden. Für eine Verkehrsbeschränkung nach der Straßenverkehrsordnung mangelt es am Tatbestandsmerkmal der Erforderlichkeit. Nach § 39 der Straßenverkehrsordnung werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen (Beispiel: Halteverbot, Parkverbot) nur dort getroffen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Eine solche Situation liegt in der Markusstraße nicht vor.

 

Mit Schreiben vom 05.05.06 wurde Herr Horras von der Entscheidung der Verwaltung in Kenntnis gesetzt. Über die Angelegenheit erfolgte eine Mitteilung in der Sitzung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr am 09.05.06 unter Punkt 1.3.7. Der Rat hat diese Verwaltungsentscheidung durch Genehmigung der Niederschrift des Fachausschusses zur Kenntnis genommen.

 

 Bereits am 20.12.05 ermächtigte der Rat die Verwaltung, über alle Anträge in Angelegenheiten des Straßenverkehrsrechts in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Das Ergebnis soll in Form einer Mitteilung dem Fachausschuss bzw. dem Rat zur Kenntnis gegeben werden. Mit dieser Regelung gelangt die Verwaltungsentscheidung wieder in die Entscheidungsebene des Rates als ursprünglichem Adressaten der Anträge zurück. Eine erneute Auseinandersetzung mit dem aufbereiteten Thema wäre somit für den Rat jederzeit möglich.

 

Der Rat hat das Thema Markusstraße nach der Genehmigung der Niederschrift nicht wieder aufgegriffen bzw. an die Verwaltung zurückverwiesen.

 

In seinem Schreiben vom 06.07.06 (Anlage) wendet sich Herr Horras gegen die Verwaltungsentscheidung. Nach Wertung der vorgetragenen Argumente für ein zwingend erforderliches Einschreiten der Verwaltung ergeben sich allerdings keine neuen Erkenntnisse.

 

Grundlage zur Standortwahl der Kindertagesstätte war unter anderem die damals vom Land geforderte Möglichkeit zur Mitbetreuung von Grundschülern in Tageseinrichtungen (altersgemischte Gruppen). Bei der Entscheidung zur Genehmigung der Tagesstätte wurde die vorhersehbare Mehrbelastung durch den Hol- und Bringverkehr bewusst in Kauf genommen, da die vorhandene Wendeanlage am Ende der Markusstraße ausreichend dimensioniert ist. Die Leitung der Tagesstätte hat zugesagt, die Eltern nochmals an eine umsichtige Fahrweise und ein "anliegerfreundliches" Parken zu erinnern.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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