Mitteilungsvorlage - VO/0172/06
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beteiligt:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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22.08.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Es liegen folgende
schriftliche Mitteilungen vor:
Bebauungsplan I-40,
Wegberg – Birkenallee
In
seiner Sitzung am 09.05.2006 hat der Ausschuss über den Bebauungsplan I-40
beraten (TOP 1.4). Die seinerzeitige modifizierte Zielsetzung war es, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines medizinischen
Versorgungszentrums und einer angrenzenden Wohnbebauung innerhalb des
Plangebietes zu schaffen. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
sprachen sich die umliegenden Eigentümer insbesondere gegen die Errichtung des
medizinischen Versorgungszentrums aus. Der Ausschuss hatte daher die Verwaltung
beauftragt, zunächst in einem Gespräch mit den Bürgern die Planung erneut zu
erläutern und anschließend das Bauleitplanverfahren (Auslegung) durchzuführen.
Zwischenzeitlich
wurde jedoch von Seiten des Investors von der Errichtung des medizinischen
Versorgungszentrums an dieser Stelle Abstand genommen. Daher wird derzeit der
Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht auf der
Grundlage der ursprünglichen Zielsetzung (Errichtung von vier freistehenden Einfamilienhäusern
/ siehe Sitzung 30.08.2005, TOP 9) überarbeitet.
Die
Bürger, die während der o. g. frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Anregungen geäußert hatten, wurden über diese Änderung der Planung in einem
Gespräch am 14.06.2006 informiert.
Auf
Grundlage der veränderten Zielsetzung wurde die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung bereits in der Zeit vom 26.06. bis einschließlich
21.07.2006 erneut durchgeführt. Während dieses Zeitraumes wurden keine
Anregungen geäußert.
Die
Durchführung der Auslegung wird für September / Oktober 2006 erwartet.
Brücke
Mailandweg
Im
Nachgang zur erfolgten Prüfung der Brücke am Mailandweg im Mai 2006 hat das
Ingenieurbüro Thormählen und Peuckert zwischenzeitlich eine Kostenschätzung für
die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten vorgelegt. Diese belaufen sich auf
ca. 27.000,00 Euro.
Damit
die Arbeiten möglichst kurzfristig durchgeführt werden können, hat die
Verwaltung das Ingenieurbüro Thormählen und Peuckert aufgefordert, ein Angebot
für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen vorzulegen.
Verkehrssicherungspflicht
bei Straßenbäumen
Der
städtische Baubetriebshof hat mitgeteilt, dass die entlang der Straße In
Petersholz in Höhe des Gewerbegebietes stehenden Pappeln abgängig sind und
gefällt werden müssen. Es handelt sich um 24 Pappeln. Zusätzlich stehen dort
noch 6 Birken, bei denen eine starke Totholzbildung vorliegt. Auch hier
empfiehlt es sich, die Bäume zu fällen.
Ebenfalls
entfernt werden muss eine Weide, die auf dem Gelände des Spielplatzes in Forst
steht. Bei diesem Baum hat sich eine Wipfeldürre gebildet, die auf ein weiteres
Absterben des Baumes hinweist. Die Wegnahme der dürren Krone würde die Statik
des Baumes negativ verändern. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist der
Baum vor dem Frühjahr zu entfernen.
Die
Arbeiten sollen im Herbst/Winter 2006 durchgeführt werden.
Abfall-
und Wertstoffaufkommen in der Stadt Wegberg für das Jahr 2005
Der
Kreis Heinsberg hat mit Schreiben vom 16. Juni 2006 das Abfall- und
Wertstoffaufkommen 2005 im Kreis Heinsberg mitgeteilt. Für die Stadt Wegberg
ergaben sich folgende Mengen:
|
Abfallart |
2005 |
2004 |
Kreisdurchschnitt |
|||
|
to |
kg/E |
to |
kg/E |
kg/E |
||
|
Hausmüll |
3.724,460 |
123,800 |
3.814,730 |
125,400 |
159,500 |
|
|
Sperrmüll |
690,190 |
22,900 |
697,300 |
22,900 |
18,200 |
|
|
Grünabfuhr |
3.813,520 |
126,600 |
3.422,770 |
112,500 |
118,600 |
|
|
Altglas |
731,860 |
24,800 |
680,420 |
22,400 |
21,600 |
|
|
Altpapier |
2.494,800 |
82,800 |
2.402,070 |
79,000 |
79,100 |
|
|
Leichtverpackungen |
1.266,760 |
42,100 |
1.253,170 |
41,200 |
37,600 |
|
|
Schadstoffe |
31,303 |
1,030 |
33,170 |
1,090 |
0,830 |
|
|
|
||||||
|
|
Stück |
kg/1000 E |
Stück |
kg/1000 E |
kg/1000 E |
|
|
Kühlgeräte |
883 |
29,800 |
958 |
31,500 |
26,800 |
|
Erfassung von
gebrauchten Verkaufsverpackungen über das System „Gelbe Tonne“
Wegen der erheblichen
Schwierigkeiten, die sich mit der Erfassung der Verkaufsverpackungen über die
„Gelbe Tonne / Gelber Sack“ in der Vergangenheit und auch noch
heute ergeben haben, hat die Verwaltung über die Kreisverwaltung Heinsberg und die
Bezirksregierung Köln eine Anfrage an das Ministerium für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen (MUNLV) gerichtet. In der Antwort des MUNLV vom 9. Juni
2006 teilt das Ministerium mit, dass die DSD GmbH – und in deren Auftrag
– die Fa. SULO berechtigt sind, Kontrollen durchzuführen und Sammelgefäße
bei Fehlbefüllung nicht zu entleeren. Eine Nachsortierung kann gefordert
werden. Erfolgt diese nicht, darf der private Endverbraucher vorübergehend vom
gesamten System ausgeschlossen werden.
Wörtlich heißt es:
„Die von DSD
vorgetragenen Gesichtspunkte sind aus hiesiger Sicht nachvollziehbar. Auch im
Hinblick auf die Kosten, die den Entsorgern durch die Fehlbefüllungen
entstehen, kann von hier nicht beanstandet werden, dass die
Entsorgungsunternehmen von den nach dem Entsorgungsvertrag vorgesehenen
Maßnahmen Gebrauch machen. Ein Verstoß gegen die Vorschriften der
Verpackungsverordnung wäre nach hiesiger Auffassung nur gegeben, wenn der
Entsorger die privaten Endverbraucher auf Dauer von der Verpackungsentsorgung
ausschließen würde.“
Auf die Frage des
Kreises Heinsberg nach einer Novelle der Verpackungsverordnung teilt das
Ministerium mit, dass die Umweltministerkonferenz sich zu einer haushaltsnahen
Sammlung von Verkaufsverpackungen als unverzichtbarem Bestandteil einer
bürgerfreundlichen Haushaltsabfallentsorgung bekannt und die LAGA
(Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) mit der Prüfung von Maßnahmen zur
Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen in der Verpackungsentsorgung
beauftragt hat.
Unter
Berücksichtigung der seinerzeit durch Herrn Dr. Hautzer in der Sitzung des
Fachausschusses erforderlichen „Gewinnmaximierung“ ist nicht zu
erwarten, dass in absehbarer Zeit Änderungen bei der Erfassung der Verpackungen
erfolgen.
Zwischenzeitlich hat
die DSD GmbH auch die Form der praktizierten Glaserfassung als zu aufwändig
bezeichnet. Sie beabsichtigt, die Korbsammlung einzustellen und eine –
reduzierte – Anzahl von Depotcontainern für die Altglaserfassung
aufzustellen. Die Verwaltung hat hiergegen Bedenken angemeldet und sich gegen
ein solches Ansinnen gewandt. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese
Angelegenheit weiterentwickelt.
Verkehrsverhältnisse auf
dem Grenzlandring;
Querungshilfe auf der L 400 / Einmündungen Bergstraße und Obere Bergstraße
Zur
Verbesserung der Verkehrssicherheit auf dem Grenzlandring für Schulkinder und
ältere Mitbürger wurden in der Vergangenheit Geschwindigkeitsreduzierungen auf
70 km/h angeordnet und Querungshilfen installiert.
Im
Jahre 2004 wurde sowohl die Kreuzung L 3/L 364 (Einmündungsbereich der
Landstraßen von Klinkum und Harbeck kommend) als auch die Kreuzung L 3
Tüschenbroicher Straße/Mühltalweg als Unfallhäufungspunkte von der Polizei
gemeldet. Von der Unfallkommission (Polizei, Landrat, Landesbetrieb Straßenbau
NRW, Stadt) wurden verschiedene Maßnahmen getroffen, insbesondere die teils
unzureichenden Sichtverhältnisse verbessert (Änderung der Markierungen). Das
Unfallgeschehen wurde analysiert mit dem Ergebnis, dass die angeordnete
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h dem Charakter der Strecke angemessen
ist. Die im Streckenabschnitt untersuchten Unfälle sind nicht auf unangepasste
Geschwindigkeit zurückzuführen.
Ein
Antrag auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 50 km/h wurde folglich von der
Polizei und dem Landesbetrieb negativ beschieden. Eine verkehrsrechtliche
Anordnung mit 50 km/h wäre nicht mit der StVO vereinbar.
Auf
Einladung der Fraktionen hat Landrat Pusch Anfang April an einer
Ortsbesichtigung teilgenommen und geäußerte Anregungen zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit dem Straßenverkehrsamt des Kreises weitergegeben.
In
der darauf folgenden turnusmäßigen Sitzung der Unfallkommission am 12.04.06
wurde die örtliche Situation nochmals diskutiert. Danach bestand
Übereinstimmung dahingehend, dass die Querungshilfe im Bereich Bergstraße/Obere
Bergstraße aufgrund der Breite und Lage verbesserungsbedürftig sei. Dies gelte
insbesondere unter dem Aspekt einer Vielzahl querungsbedürftiger Schulkinder.
Ziel der Überplanung soll eine Vergrößerung/Verbreiterung der Querung sein. Die
Querung sollte zudem möglichst nahe an die Einmündung Bergstraße verlegt
werden. Die dabei entstehenden Konflikte mit dem Abbiegeverkehr auf die
Landstraße (Abbiegeverbot in eine Richtung?) sind hierbei zu bedenken.
In
einem Telefonat vom 10.08.06 mit dem Landesbetrieb zum Sachstand teilte Herr
Hennecken mit, dass zur Zeit eine Planung erstellt werde. Mittel für eine
Realisierung in 2006 stehen nicht zur Verfügung. Die Planung wird der Stadt
vorgelegt.
Anlegung einer Querungshilfe auf dem Grenzlandring,
L400, in Höhe des Ortsteils Busch
Anfang
des Jahres hatte der Landesbetrieb Straßenbau NRW die Möglichkeit einer
Querungshilfe im südlichen Bereich der Abbiegespur von Beeck kommend geprüft.
Die
Abbiegespur sollte verkürzt werden und der Einbau von sog. Lüftelementen als
Querungshilfe erfolgen. Wegen der vorhandenen vier Fahrspuren im nördlichen
Kreuzungsbereich ist eine Querungshilfe unzulässig.
Mit
Schreiben vom 10.04.2006 hat die Dorfgemeinschaft erneut die Querungshilfe
angemahnt. Auf ein entsprechendes Schreiben der Stadt an den Landesbetrieb vom
24.05.2006 teilt Herr Hennecken am 10.08.2006 mit, man werde der Stadt
kurzfristig eine Planung vorlegen. Die Dorfgemeinschaft Busch wurde
unterrichtet.
Verkehrsverhältnisse
in der Markusstraße;
Beschwerde
der Anlieger Horras und Zimmermanns vom 04.04.2006
Die
Anlieger hatten sich in ihrem Antrag vom 04.04.2006 an den Rat gewandt und, so
ihre Darstellung, unzumutbare Verkehrsverhältnisse, verursacht durch die
Kindertagesstätte "Die Pusteblume", vorgetragen. Mit gleichem Datum
wurde der Landrat des Kreises von den Antragstellern von der Verkehrssituation
und dem Antrag an den Rat in Kenntnis gesetzt.
Am
06.04.2006 erhielt Herr Horras die Eingangsbestätigung seines Antrages. Mit dem
Verweis auf den späten Sitzungstermin des Rates am 20.06.2006 hatte die
Bürgermeisterin mitgeteilt, die Angelegenheit unmittelbar an den Fachbereich
Umwelt, Verkehr, Abwasser zur Bearbeitung weiterzuleiten.
In
Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit, zuständig für
die Überwachung des ruhenden Verkehrs, und Straßenverkehrsamt des Kreises als
Aufsichtsbehörde in Straßenverkehrsangelegenheiten, wurde die Verkehrssituation
bewertet und im Ergebnis entschieden, dass die mit dem "Besucherverkehr"
der Tagesstätte einhergehenden Belastungen der Wohnanlieger im Schul- und
Sportzentrum als zumutbar eingestuft wird und außer regelmäßigen Kontrollen des
Parkverhaltens keine ergänzenden Maßnahmen durchgeführt werden. Für eine
Verkehrsbeschränkung nach der Straßenverkehrsordnung mangelt es am
Tatbestandsmerkmal der Erforderlichkeit. Nach § 39 der Straßenverkehrsordnung
werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen (Beispiel: Halteverbot,
Parkverbot) nur dort getroffen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände
zwingend geboten ist. Eine solche Situation liegt in der Markusstraße nicht
vor.
Mit
Schreiben vom 05.05.06 wurde Herr Horras von der Entscheidung der Verwaltung in
Kenntnis gesetzt. Über die Angelegenheit erfolgte eine Mitteilung in der Sitzung
des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr am 09.05.06 unter Punkt
1.3.7. Der Rat hat diese Verwaltungsentscheidung durch Genehmigung der
Niederschrift des Fachausschusses zur Kenntnis genommen.
Bereits
am 20.12.05 ermächtigte der Rat die Verwaltung, über alle Anträge in
Angelegenheiten des Straßenverkehrsrechts in eigener Zuständigkeit zu
entscheiden. Das Ergebnis soll in Form einer Mitteilung dem Fachausschuss bzw.
dem Rat zur Kenntnis gegeben werden. Mit dieser Regelung gelangt die Verwaltungsentscheidung
wieder in die Entscheidungsebene des Rates als ursprünglichem Adressaten der
Anträge zurück. Eine erneute Auseinandersetzung mit dem aufbereiteten Thema
wäre somit für den Rat jederzeit möglich.
Der
Rat hat das Thema Markusstraße nach der Genehmigung der Niederschrift nicht
wieder aufgegriffen bzw. an die Verwaltung zurückverwiesen.
In
seinem Schreiben vom 06.07.06 (Anlage) wendet sich Herr Horras gegen die
Verwaltungsentscheidung. Nach Wertung der vorgetragenen Argumente für ein zwingend
erforderliches Einschreiten der Verwaltung ergeben sich allerdings keine neuen
Erkenntnisse.
Grundlage
zur Standortwahl der Kindertagesstätte war unter anderem die damals vom Land
geforderte Möglichkeit zur Mitbetreuung von Grundschülern in Tageseinrichtungen
(altersgemischte Gruppen). Bei der Entscheidung zur Genehmigung der Tagesstätte
wurde die vorhersehbare Mehrbelastung durch den Hol- und Bringverkehr bewusst
in Kauf genommen, da die vorhandene Wendeanlage am Ende der Markusstraße
ausreichend dimensioniert ist. Die Leitung der Tagesstätte hat zugesagt, die
Eltern nochmals an eine umsichtige Fahrweise und ein
"anliegerfreundliches" Parken zu erinnern.
Anlagen
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(wie Dokument)
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