Empfehlungsvorlage - VO/1012/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer Windkraftkonzentrationszone südlich der Ortslage Wildenrath
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (StaWi)
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Vorberatung
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10.02.2009
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Gestoppt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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17.02.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Firmen West Energie und Verkehr sowie
die BMR Neue Energie GmbH & Co. KG haben mit Schreiben vom 08.01.2009 den
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer
Windkraftkonzentrationszone südlich der Ortslage Wildenrath (siehe Anlage 2)
gestellt. Innerhalb dieser Zone sollen zwei Windkraftanlagen mit einer
Gesamthöhe von jeweils 150 m und einer Nennleistung von maximal 2.000 kW
errichtet werden. Die jährliche Stromproduktion beider Anlagen würde ca.
10.000.000 kWh und damit dem durchschnittlichen Stromverbrauch von rund 3.000
Vierpersonenhaushalten betragen. Gleichzeitig würden jährlich ca. 8.200 Tonnen
CO2 eingespart. Einzelheiten zu den geplanten Anlagen sind der Anlage 1 zu
entnehmen.
Die
Förderung regenerativer Energien und die Reduzierung des Energieverbrauchs ist
erklärtes Ziel der Stadt Wegberg. Diese Zielsetzung wird regelmäßig bei der
Modernisierung von städtischen Gebäuden berücksichtigt und ist aufgrund der
Diskussionen um den Klimawandel tagesaktuell.
Den
Vorzügen der Windenergie
(unerschöpfliche Energieressourcen, keine klimaschädlichen
Kohlendioxidemissionen sowie keine Entsorgungsprobleme wie bei der Kernenergie
usw.), stehen andererseits nicht unerhebliche Nachteile gegenüber wie etwa
Beeinträchtigungen von Kulturlandschaften, Lärmemissionen, Diskoeffekt, Eis-
und Schattenwurf sowie nachteilige Auswirkungen auf die Fauna - insbesondere bei Vögeln.
Daher
hat der Gesetzgeber den Kommunen ermöglicht, diese unterschiedlichen Belange
durch die Ausweisung von Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan ausreichend
zu würdigen.
Mit
der 50. Änderung des ursprünglichen Flächennutzungsplanes aus dem Jahr 2001
wurde deshalb das Ziel verfolgt, Flächen für eine gebündelte Errichtung von
Windenergieanlagen darzustellen. Dies führte zur Ausweisung der vorhandenen
Konzentrationszone südlich der Ortslage Petersholz, die heute mit fünf Anlagen
bebaut ist (siehe Anlage 4). Aufgrund ihrer Höhe und der ebenen Topografie des
Stadtgebietes erzeugen diese Anlagen eine erhebliche Fernwirkung und
beeinträchtigen dadurch das Landschaftsbild.
Im
Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurde erneut das Themenfeld
der Windenergie eingehend mit allen Beteiligten erörtert. Der Rat der Stadt hat
schließlich von der Ausweisung weiterer Konzentrationszonen für
Windenergieanlagen mit Blick auf die zusätzliche Störung des Orts- und
Landschaftsbildes, von Landschafts- und
Naturschutzgebieten sowie von Bereichen, die Erholungsfunktion haben
– auch im Sinne der Leitvorstellung des Flächennutzungsplanes
„Stärkung der Naherholung und des Freizeit– und
Kurzzeittourismus“ - abgesehen. Es
wurde festgestellt, dass darüber hinaus weitere Konzentrationszonen eine
negative Überhäufung der Landschaft mit
Windparks nach sich ziehen würden (siehe Anlage 3).
Somit ist ausschließlich die vorhandene
Konzentrationszone im Flächennutzungsplan dargestellt. Diese Darstellung hat
die Wirkung eines öffentlichen Belanges, mit der Folge, dass er solchen Anlagen
in den anderen Bereichen im übrigen Stadtgebiet entgegensteht. Der
Flächennutzungsplan wurde durch den Rat der Stadt am 26.02.2008 als
vorbereitender Bauleitplan beschlossen und erst jüngst mit Verfügung vom
25.06.2008 durch die Bezirksregierung genehmigt.
Darüber
hinaus ist anzumerken, dass der jetzt beantragte Änderungsbereich im
Landschaftsplan Schwalmplatte als Naturschutzgebiet festgesetzt ist. Gemäß den
textlichen Festsetzungen zum Landschaftsplan erfolgte die Schutzausweisung
„insbesondere zur Erhaltung der Quellgebiete, Bachläufe und Tümpel sowie
der kulturhistorisch bedeutsamen Motten, Flachsrösten, Wall- und Grabenanlagen,
der Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung naturnaher Waldgebiete,
insbesondere der naturnahen Bruchwaldgebiete, und der durch Sandmagerrasen und
Heideflächen geprägten überwiegend großflächigen Offenlandschaft als Lebensraum
für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten mit einer Vielzahl
gefährdeter Biotoptypen gemäß § 62 Landschaftsgesetz und als Biotopverbund mit
landesweiter Bedeutung.“ Zusätzlich spielt der beantragte Bereich für die
Naherholung eine wichtige Rolle. Die Errichtung von baulichen Anlagen ist in
Naturschutzgebieten generell verboten. Auch der gemeinsame Runderlass
„Grundsätze für Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen“
stellt klar, dass wegen ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit unter anderem
Naturschutzgebiete als Standorte für Windkraftanlagen nicht in Betracht kommen.
Bereits
im Rahmen der seinerzeitigen 50. Änderung des ursprünglichen Flächennutzungsplanes
sprach sich die Bezirksregierung aufgrund von Naturschutzbelangen gegen eine
Konzentrationszonendarstellung innerhalb des Gewerbe- und Industrieparks
Wildenrath aus.
Die
geplanten zwei Windkraftanlagen sollen auf einer Fläche errichtet werden, auf
der sich bis vor 6 Jahren noch Flugzeugschutzbunker (Shelder D-Bereich)
befanden. Diese Bunker sind nicht aufgrund behördlicher Auflagen
(Naturschutzbelange) entfernt worden, sondern um auf Dauer keiner
Verkehrssicherungspflicht nachkommen zu müssen.
Das
Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadtentwicklungsgesellschaft.
Finanz. Auswirkung
Kosten und
Finanzierung:
Durch diesen
Beschluss entstehen die üblichen Personalkosten.
Alternativen:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Stadt
a) den Antrag vom 08.01.2009 der Firmen West Energie und
Verkehr und BMR Energie GmbH & Co. KG auf Änderung des
Flächennutzungsplanes zuzustimmen
und
b) die Verwaltung
zu beauftragen, das
landesplanerische Einvernehmen
gemäß § 32 Landesplanungsgesetzt zu erwirken.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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51,3 kB
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2
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