Entscheidungsvorlage - VO/0178/06
Grunddaten
- Betreff:
-
76. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes II - 8 Gewerbe- und Industriegebiet Wildenrath - Halle 7 -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beteiligt:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Finale Freigabe:
- Tellers, Artur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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22.08.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 27. September 2005 die
Aufstellungsbeschlüsse zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes II 8 - Gewerbe- und Industriegebiet
Wildenrath - Halle 7 - gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von
§ 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) - sog. frühzeitige Bürgerbeteiligung -
fand nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung des Termines am 28. 11. 2005 im
Sitzungssaal des Rathauses statt. Eine Niederschrift über diesen Termin ist der
Vorlage als Anlage beigefügt. Mit Schreiben vom 26.09.2005 sind gemäß § 4
Absatz 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die
Planabsicht benachrichtigt worden.
Zwischenzeitlich
hat das planende Büro die Plangrundlagen für die Auslegung überarbeitet. Es
wurde vereinbart, dass diese dem Ausschuss noch einmal vor Auslegung zur
Kenntnis gegeben werden. Zu diesem Zweck werden den Fraktionen in begrenzter
Anzahl Arbeitsexemplare zur Verfügung gestellt. Nach durchgeführter Auslegung
ist zu prüfen, inwieweit die Planung weiter angepasst werden muss. Über
eingegangene Anregungen, die nicht zu einer Änderung der Planung führen, wäre
sodann vor dem Satzungsbeschluss erneut zu beraten und zu entscheiden.
In
der Ratssitzung am 27. September 2005 beschloss der Rat einstimmig, die
städtebauliche Rahmenvereinbarung um den Passus "sonstige Stoffe, die beim
Abbruch von Gebäuden anfallen" zu ergänzen. Auf diese Forderung wird
nunmehr auch in der Planzeichnung unter Nr. 1.1 der textlichen Festsetzungen
eingegangen. Ergänzt wird diese Forderung durch die textliche Festsetzung Nr.
1.4., wonach jegliche Verarbeitung von Hausmüll (graue/gelbe/grüne Tonne) nicht
zulässig sein soll.
In
der früher als Flugzeughangar genutzten Halle befinden sich an den
Gebäudeseiten und an der nördlichen Seite mehrere kleine Raumeinheiten. Der
Investor möchte diese je nach Bedarf als sonstige Lagerstätten, für
Büronutzungen und/oder für nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe nutzen
(s. textliche Festsetzung Nr. 1.3). Die entsprechenden Bereiche sind in der
Planzeichnung gekennzeichnet. In diesem Punkte sind die Nutzungen derzeit nicht
konkretisiert und somit nicht "vorhaben- bzw. objektbezogen".
Vielmehr handelt es sich hierbei um eine Angebotsplanung, wie sie üblicherweise
in einem normalen Bebauungsplan festgesetzt wird. Nach aktueller Meinung in
Literatur und Rechtsprechung bestehen gegen eine Kombination derartiger
Festsetzungen keine grundsätzlichen Bedenken.
Den
Fraktionen werden zur Verfügung gestellt:
- die Planzeichnung
- die Begründung mit Umweltbericht und Positivliste.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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60 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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