Entscheidungsvorlage - VO/1028/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Mühren, Andrea
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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17.02.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am
Der Verein Handel +
Gewerbe Rath-Anhoven B 57 e. V. beantragte folgende Termine für verkaufsoffene
Sonntage im Ortsteil Rath-Anhoven:
Nach § 6 Absatz 1 des
Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten dürfen an jährlich höchstens 4
Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet
sein.
Die Verordnung sieht vor,
dass die Verkaufsstellen in der Innenstadt der Stadt Wegberg bzw. im Ortsteil
Rath-Anhoven an den jeweils genannten Tagen in der Zeit von
Die Verwaltung schlägt
vor, die Verordnung zu erlassen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den
Erlass der folgenden ordnungsbehördlichen Verordnung:
Ordnungsbehördliche Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus
besonderem Anlass
Aufgrund des § 6 Abs.1 des
Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 16.11.2006 (GV. NRW. S. 516),
in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur
Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen
Gefahrenschutzes (ZustVOArbtG) vom 25.01.2000 (GV NRW S. 54/SGV NRW 281) und
den §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden -
Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980
(GV NRW S. 528/SGV NRW 2060) zuletzt geändert durch Artikel 73 des Gesetzes vom
05.04.2005 (GV NRW S. 274) wird von der Stadt Wegberg als örtliche
Ordnungsbehörde gemäß des Beschlusses des Rates der Stadt Wegberg vom 17.02.2009
folgende Verordnung erlassen:
§ 1
Verkaufsstellen in der
Innenstadt der Stadt Wegberg dürfen an den Sonntagen 17.05.2009, 28.06.2009,
13.09.2009 und 29.11.2009 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet
sein. Verkaufsstellen im Ortsteil Rath-Anhoven dürfen an den Sonntagen 05.04.2009,
10.05.2009, 30.08.2009 und 27.09.2009 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
geöffnet sein.
§ 2
Ordnungswidrig handelt,
wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen außerhalb der
dort zugelassenen Geschäftszeiten offenhält. Die Ordnungswidrigkeit kann nach §
13 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten mit einer Geldbuße bis zu
500,00 € geahndet werden.
