Entscheidungsvorlage - VO/1031/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Schülerbeförderung - Anpassung des Eigenbetrages für das "Schoko Ticket"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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17.02.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Jahre 2001
ist die Schülerbeförderung für Schüler aus dem Stadtgebiet Mönchengladbach von
Streckenkarten auf das sogenannte “Schoko Ticket” umgestellt
worden. Die Abrechnung dieser Beförderungskarte beruht im Wesentlichen auf drei
Säulen. Neben der Landesförderung und Mittel der jeweiligen Schulträger wird
ein Eigenanteil von den Erziehungsberechtigten gem. § 97 Schulgesetz NRW (SchG
NRW) eingefordert. Dieser Eigenbeitrag wird erhoben, da das “Schoko
Ticket” nicht nur auf dem Weg von und zur Schule benutzt werden kann,
sondern auch an Nachmittagen zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH (VRR) berechtigt
Aufgrund der
Senkung der Landesförderung und gestiegenen Kosten im Beförderungsbereich
beabsichtigt der VRR zum 01.08.2009 die allgemeinen Tarife zu erhöhen. Die
Zweckverbandsversammlung hat in diesem Zusammenhang ebenfalls beschlossen, den
Eigenbeitrag geringfügig anzuheben, damit neben dem VRR und dem Schulträger
auch die Eltern an den gestiegenen Kosten beteiligt werden können. Diese
Beiträge sollen ab dem 01.08.2009 eingezogen werden. Nach § 97 SchG obliegt
grundsätzlich dem Schulträger die Entscheidung, ob und in welcher Höhe der
Eigenbeitrag eingezogen wird.
Sollte der
Erhöhung in der beabsichtigten Form nicht zugestimmt werden, ist zu erwarten,
dass der VRR diesen Einnahmeverlust ebenfalls auf die Stadt Wegberg als Schulträger
umlegen wird, da andere Einnahmequellen oder Einsparpotentiale nach Aussage des
Verkehrsunternehmens nicht zur Verfügung stehen.
Aufgrund der
vom Zweckverband getroffenen Entscheidung wird von der Verwaltung
vorgeschlagen, der beabsichtigten Erhöhung wie nachführend aufgelistet
zuzustimmen.
Personenkreis |
bisher |
ab dem 01.08.2009 |
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Für das erste
anspruchsberechtigte Kind und volljährige Schüler |
10,80 € |
11,20 € |
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Für das
zweite anspruchsberechtigte Kind |
6,00 € |
6,00 € |
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Für das
dritte und weitere anspruchsberechtigte Kinder wird kein Eigenanteil erhoben. Der
Eigenanteil entfällt für Schülerinnen und Schüler, für die Grundsicherung
nach dem SGB XII geleistet wird. |
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt, die Eigenanteile der Erziehungsberechtigten am “Schoko
Ticket” gem. § 97 des Schulgesetzes NRW ab dem 01.08.2008 wie folgt neu
durch das Verkehrsunternehmen erheben zu lassen:
11,20 für das erste freifahrtberechtigte Kind
6,00 für das zweite freifahrtberechtigte Kind
alle weiteren
freifahrtberechtigten Kinder fahren ohne Erhebung des Eigenanteiles.
Die Einziehung
der Eigenanteile soll weiter durch die Niederrheinischen Verkehrsbetriebe (NVV)
erfolgen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge
abzuschließen.
