Mitteilungsvorlage - VO/1034/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 05.02.2009 folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung gestellt:

 

„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, geeignete Schritte zu unternehmen, dass die Stadt Wegberg angemessen und ausgewogen berücksichtigt wird beim Kursangebot der Volkshochschule des Kreises Heinsberg:

 

1.)

 In fast allen Fachbereichen des VHS – Angebotes ist die Stadt Wegberg bei den Kursangeboten (gemäß ihrer Größe) unterrepräsentiert, die Städte Heinsberg, Erkelenz und Geilenkirchen haben ein überhöhtes Angebot.

 

Einige Beispiele aus dem I. und II. Semester 2007 /08:

Fachbereich 1: Musikkurse:

                         0 von 19 angebotenen Kursen in Wegberg

Fachbereich 3: Abschlussbezogene Bildung:

                         0 von  9662 Unterrichtsstunden in Wegberg

Fachbereich 4: Erziehung und Psychologie:

                         11 von 98 angebotenen Kursen in Wegberg

Fachbereich 5: Literatur, Wirtschaft, Frau:

                         4 von 62 angebotenen Kursen in Wegberg

Fachbereich 6: Sprachkurse:

                         15 von 426 angebotenen Kursen in Wegberg

Fachbereich 7: Arbeitswelt, EDV – Kurse:

                          0 von 246 angebotenen Kursen in Wegberg

Fachbereich 8: Mathematik, Naturwissenschaft, Umwelt:

                          3 von 113 angebotenen Kursen in Wegberg

Fachbereich 9: Gesundheit, Sport:

                         34 von 314 angebotenen Kursen in Wegberg (ein gerechtes Verhältnis!)

 

Fachbereich 10: Koch- und Nähkurse:

                          0 von 815 Unterrichtsstunden mit 670 Teilnehmern in Wegberg

Fachbereich 11: Kreatives Gestalten:

                           7 von 89 angebotenen Kursen in Wegberg

 

2.)

Ein ortsnahes, umfassendes, klar strukturiertes VHS – Angebot ist ein wichtiges Argument für die Wohn- und Lebensqualität in Wegberg.

 

3.)

Für die Wegberger Bürger ist es auch ein Zeit- und Kostenfaktor, ein ortsnahes VHS – Angebot zu haben.

 

4.)

Je einfacher und ortsnäher ein Kursangebot genutzt werden kann, desto mehr und intensiver wird dieses Angebot auch angenommen werden.

 

5.)

Wenn die Kosten für die VHS über die Kreisumlage anteilig auf die Gemeinden aufgeteilt werden, muss auch das Angebot möglichst anteilig in den jeweiligen Gemeinden sein.“

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis. Der Antrag wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport verwiesen.

 

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Anlagen

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