Entscheidungsvorlage - VO/1032/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmen im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes - Konjunkturprogramm II - des Bundes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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|
Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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17.02.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Bundesregierung hat am 27.01.2009 den Entwurf des Gesetzes zum Umsetzung von
Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder und die dazugehörige
Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern beschlossen.
Die
Förderbereiche für die Kommunen stellen sich wie folgt dar:
1.
Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur
-
Einrichtungen
der frühkindlichen Infrastruktur,
-
Schulinfrastruktur
(insbesondere energetische Sanierung),
-
Kommunale und
gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung (insbesondere energetische
Sanierung)
2.
Investitionsschwerpunkt Infrastruktur
-
Städtebau (ohne
Abwasser und ÖPNV),
-
Ländliche
Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV),
-
Kommunale
Straßen (beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen),
-
Informationstechnologie,
-
Sonstige
Infrastrukturmaßnahmen
Die
auf die Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen entfallenden
Mittel des Konjunkturpaketes II werden als pauschale Zuweisungen
bereitgestellt. Die Verteilungsschlüssel für die Mittel aus dem Konjunkturpaket
wurden einvernehmlich mit den kommunalen Spitzenverbänden festgelegt.
Für
die Stadt Wegberg ergeben sich nach der ersten Modellrechnung des Landes vom
03.02.2009 folgende Zuweisungen:
|
Investitionsschwerpunkt
Bildung |
1.828.949,00
Euro |
|
Investitionsschwerpunkt
Infrastruktur |
1.210.060,00 Euro |
|
Gesamtzuweisung |
3.039.009,00
Euro ============== |
Die
Zahlen stehen unter dem Vorbehalt, dass auf Bundes- und Landesebene noch die
entsprechenden gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Das Konjunkturpaket
II wird der Bundestag voraussichtlich am 13.02.2009 beschließen. Der Beschluss
des Bundesrates ist für den 20.02.2009 vorgesehen.
Die
Kommunen beteiligen sich an der Finanzierung des Konjunkturpaketes II auf dem
Wege Abfinanzierung – durch Abzug bei der Investitionspauschale - mit einem Eigenanteil von 12,5 %. Die
Rückzahlungen erfolgen ab dem Jahr 2012 über einen Zeitraum von 10 Jahren.
Zum
jetzigen Zeitpunkt sind noch nicht alle Fragen geklärt, wie z.B. das Merkmal
der „Zusätzlichkeit“ und u.a. auch die Frage inwieweit die Mittel
auch für Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen eingesetzt werden können. Die
offenen Fragen zur Förderfähigkeit sollen kurzfristig durch Bund und Land
mitgeteilt werden.
Der
Verwaltungsvorstand und die Arbeitsgruppe „Konjunkturpaket II“
haben aufgrund der z.Zt. aktuellen Informationen folgende Vorschläge für die
Verwendung der Mittel für die einzelnen o.g. Förderschwerpunkte erarbeitet:
Investitionen mit Schwerpunkt
Bildungsinfrastruktur
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Objekt |
Maßnahme |
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Maximilian-Kolbe-Gymnasium |
Fassadenrenovierung
(energetisch) |
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Grundschule
Wildenrath |
Lehrschwimmbecken |
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Grundschule
Am Beeckbach |
Brandmeldeanlagen |
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Edith-Stein-Realschule |
Dachsanierungen
(energetisch) |
Investitionsschwerpunkt Infrastruktur
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Objekt |
Maßnahme |
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Turnhalle
Arsbeck |
Erweiterung
wegen Verkauf Turnhalle Dalheim |
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Grenzlandringbad |
Edelstahlwannen |
|
Grenzlandringbad |
Erneuerung
Fensteranlage (energetisch) |
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Gewerbepark
Wegberg-Wildenrath (und andere schlecht versorgte Gebiete im Stadtgebiet |
Breitbandverkabelung
(DSL) |
Inwieweit
für die Maßnahmen aus dem Programm ein Nachtagshaushalt 2009 aufgestellt werden
muss kann z.Zt. nicht abschließend beurteilt werden. Vorbehaltlich anderer
gesetzlicher Regelungen könnten die Maßnahmen im Rahmen der „unechten
Deckungsfähigkeit“ gemäß § 21 Gemeindehaushaltsverordnung NRW finanziert
werden (Mehreinzahlungen können für Mehrauszahlungen verwendet werden).
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die
vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung nach
Vorliegen weiterer Informationen zur Förderfähigkeit der dargestellten Maßnahmen
unter Angabe der voraussichtlichen Kosten dem Rat kurzfristig zu berichten und
einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten welche Maßnahmen ausgeführt werden
sollen.
