Entscheidungsvorlage - VO/1032/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Bundesregierung hat am 27.01.2009 den Entwurf des Gesetzes zum Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder und die dazugehörige Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern beschlossen.

 

Die Förderbereiche für die Kommunen stellen sich wie folgt dar:

 

1.                  Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur

-                      Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur,

-                      Schulinfrastruktur (insbesondere energetische Sanierung),

-                      Kommunale und gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung (insbesondere energetische Sanierung)

 

2.                  Investitionsschwerpunkt Infrastruktur

-                      Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV),

-                      Ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV),

-                      Kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen),

-                      Informationstechnologie,

-                      Sonstige Infrastrukturmaßnahmen

 

 

Die auf die Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen entfallenden Mittel des Konjunkturpaketes II werden als pauschale Zuweisungen bereitgestellt. Die Verteilungsschlüssel für die Mittel aus dem Konjunkturpaket wurden einvernehmlich mit den kommunalen Spitzenverbänden festgelegt.

 

Für die Stadt Wegberg ergeben sich nach der ersten Modellrechnung des Landes vom 03.02.2009 folgende Zuweisungen:

 

Investitionsschwerpunkt Bildung

1.828.949,00 Euro

 

Investitionsschwerpunkt Infrastruktur

1.210.060,00 Euro

 

Gesamtzuweisung

3.039.009,00 Euro

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Die Zahlen stehen unter dem Vorbehalt, dass auf Bundes- und Landesebene noch die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Das Konjunkturpaket II wird der Bundestag voraussichtlich am 13.02.2009 beschließen. Der Beschluss des Bundesrates ist für den 20.02.2009 vorgesehen.

 

Die Kommunen beteiligen sich an der Finanzierung des Konjunkturpaketes II auf dem Wege Abfinanzierung – durch Abzug bei der Investitionspauschale -  mit einem Eigenanteil von 12,5 %. Die Rückzahlungen erfolgen ab dem Jahr 2012 über einen Zeitraum von 10 Jahren.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt sind noch nicht alle Fragen geklärt, wie z.B. das Merkmal der „Zusätzlichkeit“ und u.a. auch die Frage inwieweit die Mittel auch für Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen eingesetzt werden können. Die offenen Fragen zur Förderfähigkeit sollen kurzfristig durch Bund und Land mitgeteilt werden.

 

Der Verwaltungsvorstand und die Arbeitsgruppe „Konjunkturpaket II“ haben aufgrund der z.Zt. aktuellen Informationen folgende Vorschläge für die Verwendung der Mittel für die einzelnen o.g. Förderschwerpunkte erarbeitet:

 

Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur

 

Objekt

Maßnahme

Maximilian-Kolbe-Gymnasium

Fassadenrenovierung (energetisch)

Grundschule Wildenrath

Lehrschwimmbecken

Grundschule Am Beeckbach

Brandmeldeanlagen

Edith-Stein-Realschule

Dachsanierungen (energetisch)

 

 

Investitionsschwerpunkt Infrastruktur

 

Objekt

Maßnahme

Turnhalle Arsbeck

Erweiterung wegen Verkauf Turnhalle Dalheim

Grenzlandringbad

Edelstahlwannen

Grenzlandringbad

Erneuerung Fensteranlage (energetisch)

Gewerbepark Wegberg-Wildenrath (und andere schlecht versorgte Gebiete im Stadtgebiet

Breitbandverkabelung (DSL)

 

 

Inwieweit für die Maßnahmen aus dem Programm ein Nachtagshaushalt 2009 aufgestellt werden muss kann z.Zt. nicht abschließend beurteilt werden. Vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen könnten die Maßnahmen im Rahmen der „unechten Deckungsfähigkeit“ gemäß § 21 Gemeindehaushaltsverordnung NRW finanziert werden (Mehreinzahlungen können für Mehrauszahlungen verwendet werden).

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

 

Alternativen:

 

Es entstehen keine Kosten

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung nach Vorliegen weiterer Informationen zur Förderfähigkeit der dargestellten Maßnahmen unter Angabe der voraussichtlichen Kosten dem Rat kurzfristig zu berichten und einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten welche Maßnahmen ausgeführt werden sollen.

 

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