Entscheidungsvorlage - VO/1033/09

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Technische Beigeordnete Rudolf Fabry wurde durch Ratsbeschluss vom 29.05.2001 mit Wirkung vom 01.07.2001 für die Dauer von acht Jahren  (bis 30.06.2009) zum Technischen Beigeordneten der Stadt Wegberg gewählt.

 

Die Wahl oder Wiederwahl eines Beigeordneten darf gemäß § 71 Absatz 2 GO NRW frühestens sechs Monate vor Ablauf der Wahlzeit erfolgen; gemäß § 71 Absatz 5 GO NRW sind Beigeordnete verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn diese spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit erfolgt.

 

Die Wahl (formaler Wahlakt) hat durch den Rat in öffentlicher Sitzung zu erfolgen.

 

Eine Vorberatung kann im Personalausschuss erfolgen, ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.

 

Bei einer Wiederwahl kann auf eine Stellenausschreibung verzichtet werden (vgl. § 71 Absatz 2 GO NRW), ebenso wäre es nicht erforderlich, eine erneute Vereidigung vorzunehmen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Personalkosten bleiben unverändert und sind bei den Sachkonten des Produktes 01.02.00 (Verwaltungsführung) veranschlagt.

 

 

 

Alternativen:

Die CDU-Fraktion hat mit Datum 27.01.2009, hier eingegangen 04.02.2009, den beiliegenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse gestellt, nach dem der Rat beschließen möge, die Stelle des Technischen Beigeordneten fristgerecht öffentlich auszuschreiben.

 

Die Verwaltung vertritt die Rechtsauffassung, dass sich Herr Fabry im Falle einer öffentlichen Stellenausschreibung nicht selbst („aktives Handeln“) bewerben muss. Er müsste allenfalls eine bis zum 31.03.2009 erfolgte Wiederwahl annehmen.

Somit wäre eine „Eigenbewerbung“ des aktuellen Stelleninhabers nicht erforderlich.

Diese Rechtsauffassung wurde der Verwaltung durch den Städte- und Gemeindebund NRW in Düsseldorf bestätigt.

 

 

Alternativer Beschlussvorschlag :

 

Der Rat lehnt den Beschlussvorschlag der Verwaltung, eine Wiederwahl des Technischen Beigeordneten Fabry ohne Ausschreibung vorzunehmen (§ 71 Absatz 2, Satz 2, 2.Halbsatz GO NRW) ab und beauftragt die Verwaltung, die Stelle zum 01.07.2009 öffentlich auszuschreiben.

Gleichzeitig beschließt der Rat von der Form und dem Inhalt her die seitens der Verwaltung vorbereitete Stellenausschreibung mit dem dort genannten Anforderungsprofil.

Eine Publikation soll in der Presse und über die städtische Internetseite www.wegberg.de erfolgen. 

 

Die Kosten für eine Veröffentlichung in der Presse sind abhängig von Größe und Verbreitungsgebiet und liegen bei einer Anzeige in der Größe 120 x 91,5 mm bei ca. 2.800,00 € (Gesamtausgabe, Preisnachlass bereits berücksichtigt).

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung schlägt dem Rat vor, Herrn Technischen Beigeordneten Rudolf Fabry mit Wirkung vom 01.07.2009 für die Dauer von weiteren acht Jahren (bis 30.06.2017) wiederzuwählen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...