Entscheidungsvorlage - VO/1033/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Wiederwahl des Technischen Beigeordneten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Verwaltungssteuerung
- Finale Freigabe:
- Arndt, Jörg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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17.02.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Technische Beigeordnete Rudolf Fabry wurde durch Ratsbeschluss vom
Die
Wahl oder Wiederwahl eines Beigeordneten darf gemäß § 71 Absatz 2 GO NRW
frühestens sechs Monate vor Ablauf der Wahlzeit erfolgen; gemäß § 71 Absatz 5
GO NRW sind Beigeordnete verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl
anzunehmen, wenn diese spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit erfolgt.
Die
Wahl (formaler Wahlakt) hat durch den Rat in öffentlicher Sitzung zu
erfolgen.
Eine
Vorberatung kann im Personalausschuss erfolgen, ist jedoch nicht
zwingend vorgeschrieben.
Bei
einer Wiederwahl kann auf eine Stellenausschreibung verzichtet werden (vgl. §
71 Absatz 2 GO NRW), ebenso wäre es nicht erforderlich, eine erneute
Vereidigung vorzunehmen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und
Finanzierung:
Die
Personalkosten bleiben unverändert und sind bei den Sachkonten des Produktes
01.02.00 (Verwaltungsführung) veranschlagt.
Alternativen:
Die
CDU-Fraktion hat mit Datum 27.01.2009, hier eingegangen 04.02.2009, den
beiliegenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der
Ausschüsse gestellt, nach dem der Rat beschließen möge, die Stelle des
Technischen Beigeordneten fristgerecht öffentlich auszuschreiben.
Die
Verwaltung vertritt die Rechtsauffassung, dass sich Herr Fabry im Falle einer
öffentlichen Stellenausschreibung nicht selbst („aktives
Handeln“) bewerben muss. Er müsste allenfalls eine bis zum 31.03.2009
erfolgte Wiederwahl annehmen.
Somit
wäre eine „Eigenbewerbung“ des aktuellen Stelleninhabers nicht
erforderlich.
Diese
Rechtsauffassung wurde der Verwaltung durch den Städte- und Gemeindebund NRW in
Düsseldorf bestätigt.
Alternativer
Beschlussvorschlag :
Der
Rat lehnt den Beschlussvorschlag der Verwaltung, eine Wiederwahl des
Technischen Beigeordneten Fabry ohne Ausschreibung vorzunehmen (§ 71 Absatz 2,
Satz 2, 2.Halbsatz GO NRW) ab und beauftragt die Verwaltung, die Stelle zum
01.07.2009 öffentlich auszuschreiben.
Gleichzeitig
beschließt der Rat von der Form und dem Inhalt her die seitens der Verwaltung
vorbereitete Stellenausschreibung mit dem dort genannten Anforderungsprofil.
Eine
Publikation soll in der Presse und über die städtische Internetseite www.wegberg.de
erfolgen.
Die
Kosten für eine Veröffentlichung in der Presse sind abhängig von Größe und
Verbreitungsgebiet und liegen bei einer Anzeige in der Größe 120 x 91,5 mm bei
ca. 2.800,00 € (Gesamtausgabe, Preisnachlass bereits berücksichtigt).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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187,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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339,6 kB
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