Mitteilungsvorlage - VO/1042/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung berichtete zuletzt in der Sitzung am 21.08.2007 über die „Lärmminderungsplanung“ (siehe Vorlage Nr. VO/507/07).

 

Umfangreiche Informationen stehen zu diesem Thema im Internet unter www.umgebungslaerm.nrw.de zur Verfügung. Hier können u. a. auch die Lärmkarten NRW – Ergebnisse – eingesehen werden.

 

Auf der Karte des Stadtgebietes Wegberg ist nur ein Teilstück der B 57 erfasst (von der Stadtgrenze Mönchengladbach/Wegberg bis zum Ortseingang – Kreisverkehr – von Rath-Anhoven).

 

Diese Kartierung führt zunächst dazu, dass sich die Stadt mit der Thematik „Lärmaktionsplanung“ zu befassen hat. Lärmaktionspläne sind gemäß § 47 d Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen aufzustellen.

 

Lärmprobleme im Sinne des § 47 d Abs. 1 BimSchG liegen auf jeden Fall vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden ein Lden von 70 dB(A) oder ein Ln von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird.

Da durch die Kartierung aber keine belästigten Personen im Bereich Lden >70dB(A) und Ln > 60 dB(A) festgestellt wurden, kann formal an dieser Stelle die weitere Aktionsplanung eingestellt werden.

 

Dieses Ergebnis wurde der Stadt auf Nachfrage vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW bestätigt.

Die oben genannte Untersuchung befasste sich mit der Lärmkartierung der sogenannten 1. Stufe. Hiernach waren zunächst Hauptverkehrsstraßen mit einem Kfz-Aufkommen von über sechs Millionen pro Jahr zu untersuchen.

In einer 2. Stufe sind nun bis zum 30.06.2012 alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr zu untersuchen.

 

Der Bericht wird hiermit dem Ausschuss bzw. dem Rat zur Kenntnis gegeben. Weitere Berichte erfolgen zu gegebener Zeit.

 

Lden =             Lday-evening-night

Mittlerer Schallpegel über das gesamte Jahr. Bei seiner Berechnung wird der Lärm in den Abendstunden und in den Nachtstunden in erhöhtem Maße durch eine Erhöhung um 5dB bzw. 10dB berücksichtigt. Die Mittelwertbildung erfolgt energetisch, so dass hohe Pegel dem Mittelwert mehr bestimmten als niedrige Pegel.

 

Ln =                 Lnight

Mittlerer Schallpegel über die Nachtzeiten des gesamten Jahres. Die Mittelwertbildung erfolgt energetisch, so dass hohe Pegel den Mittelwert mehr bestimmen als niedrige Pegel.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Keine

 

Alternativen:

 

Keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr/der Rat  nehmen den zweiten Bericht über die Lärmminderungsplanung NRW zur Kenntnis.

 

 

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