Empfehlungsvorlage - VO/1038/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan II-6, Wildenrath - Industrie- und Gewerbegebiet / 4. Änderung - Beratung über die eingegangenen Anregungen - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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10.03.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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31.03.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 18.12.2007 den Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan II-6, Wildenrath – Industrie- und Gewerbegebiet / 4.
Änderung gefasst.
Zielsetzung
ist es, eine Anpassung der planungsrechtlichen Festsetzungen an die bestehende
Straßenführung zu schaffen. Das Änderungsgebiet befindet sich im südwestlichen
Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes II-6, Wildenrath – Industrie-
und Gewerbegebiet / 1. Änderung.
In
der Zeit vom 06.10.2008 bis einschließlich 31.10.2008 fand die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Während dieses Zeitraumes wurden keine
Anregungen von Seiten der Bürger abgegeben.
Parallel
dazu wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange durchgeführt. Die eingegangenen Anregungen sind in der
Anlage 1 tabellarisch aufgelistet und wurden im Aufstellungsverfahren
berücksichtigt.
Der
im Anschluss daran ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf einschließlich
Begründung und Umweltbericht hat schließlich vom 22.12.2008 bis einschließlich
30.01.2009 öffentlich ausgelegen. Während der Auslegung wurden keine Anregungen
von Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegeben.
Der
Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht sind dieser
Vorlage als Anlagen beigefügt.
Als
nächster Verfahrensschritt steht nun die Fassung des Satzungsbeschlusses an.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss für
Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge –
unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Anlage 1 - beschließen, dass
den vorgebrachten Anregungen entsprochen wird.
- Für den Fall, dass
der Rat im Sinne des Beschlusses Nr. 1 über die vorgebrachten Anregungen
beschließt, wird dem Rat ferner empfohlen, den Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan II-6, Wildenrath – Industrie- und Gewerbegebiet / 4.
Änderung zu fassen.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Das Änderungsgebiet befindet sich im südwestlichen Bereich des
rechtskräftigen Bebauungsplanes II-6, Wildenrath – Industrie- und
Gewerbegebiet / 1. Änderung. Der genaue Verlauf der Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches ist im Bebauungsplan eindeutig festgesetzt.
Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als
Entscheidungsbegründung übernommen.
Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan
II-6, Wildenrath – Industrie- und Gewerbegebiet / 4. Änderung
rechtskräftig und zugleich der Bebauungsplan II-6, Wildenrath – Industrie-
Gewerbegebiet / 1. Änderung für diesen Bereich aufgehoben.
Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 10 des Baugesetzbuches
(BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW.
S. 666 / SGV NRW 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum
Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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65,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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196,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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41,9 kB
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