Empfehlungsvorlage - VO/1038/09

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 18.12.2007 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan II-6, Wildenrath – Industrie- und Gewerbegebiet / 4. Änderung gefasst.

Zielsetzung ist es, eine Anpassung der planungsrechtlichen Festsetzungen an die bestehende Straßenführung zu schaffen. Das Änderungsgebiet befindet sich im südwestlichen Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes II-6, Wildenrath – Industrie- und Gewerbegebiet / 1. Änderung.

 

In der Zeit vom 06.10.2008 bis einschließlich 31.10.2008 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Während dieses Zeitraumes wurden keine Anregungen von Seiten der Bürger abgegeben.

 

Parallel dazu wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die eingegangenen Anregungen sind in der Anlage 1 tabellarisch aufgelistet und wurden im Aufstellungsverfahren berücksichtigt.

 

Der im Anschluss daran ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht hat schließlich vom 22.12.2008 bis einschließlich 30.01.2009 öffentlich ausgelegen. Während der Auslegung wurden keine Anregungen von Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegeben.

 

Der Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.

 

Als nächster Verfahrensschritt steht nun die Fassung des Satzungsbeschlusses an.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Es entstehen die üblichen Personalkosten.

 

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge – unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Anlage 1 - beschließen, dass den vorgebrachten Anregungen entsprochen wird.

 

  1. Für den Fall, dass der Rat im Sinne des Beschlusses Nr. 1 über die vorgebrachten Anregungen beschließt, wird dem Rat ferner empfohlen, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan II-6, Wildenrath – Industrie- und Gewerbegebiet / 4. Änderung zu fassen.

 

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekannt zu  machen.

 

Das Änderungsgebiet befindet sich im südwestlichen Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes II-6, Wildenrath – Industrie- und Gewerbegebiet / 1. Änderung. Der genaue Verlauf der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im Bebauungsplan eindeutig festgesetzt.

 

Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.

 

Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan II-6, Wildenrath – Industrie- und Gewerbegebiet / 4. Änderung rechtskräftig und zugleich der Bebauungsplan II-6, Wildenrath – Industrie- Gewerbegebiet / 1. Änderung für diesen Bereich aufgehoben.

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV NRW 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...