Entscheidungsvorlage - VO/1061/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2007 ist erstmals nach den gesetzlichen Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements erstellt worden.

 

Gemäß § 95 Absatz 3 GO NRW leite ich Ihnen den Entwurf des Jahresabschlusses 2007 zur Feststellung durch den Rat zu.

 

Die in der Haushaltssatzung 2007 ausgewiesene Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes von 390.141,00 € musste nicht in Anspruch genommen werden.

 

Das Haushaltsjahr 2007 schließt in der Ergebnisrechnung mit einem Überschuss in Höhe von 706.585,26 € ab.

 

Der Jahresüberschuss ist in der Schlussbilanz zum 31.12.2007 unter Passiva-Ziffer 1.5 ausgewiesen.

 

Zu Einzelheiten des Jahresabschlusses verweise ich auf den beigefügten Entwurf des Jahresabschlusses. Als Anlage ist eine Übersicht der über- und außerplanmäßigen Ausgaben beigefügt.

 

Der Rat stellt gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Außerdem entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung der Bürgermeisterin.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich der örtlichen Rechnungsprüfung zur Prüfung des Jahresabschlusses (§ 101 Absatz 8 GO NRW).

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Es entstehen keine Kosten.

 

 

 

Alternativen:

 

-Keine-

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung der Jahresrechnung 2007. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich zur Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 101 Absatz 8 GO NRW.

 

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Anlagen

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