Entscheidungsvorlage - VO/1061/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorlage des Entwurfs des Jahresabschlusses für das Jahr 2007 gemäß § 95 Absatz 3 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
- Finale Freigabe:
- Storms, Bernd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Kenntnisnahme
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31.03.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2007 ist
erstmals nach den gesetzlichen Vorschriften des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements erstellt worden.
Gemäß
§ 95 Absatz 3 GO NRW leite ich Ihnen den Entwurf des Jahresabschlusses 2007 zur
Feststellung durch den Rat zu.
Die
in der Haushaltssatzung 2007 ausgewiesene Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes von 390.141,00 €
musste nicht in Anspruch genommen werden.
Das
Haushaltsjahr 2007 schließt in der Ergebnisrechnung mit einem Überschuss in
Höhe von 706.585,26 € ab.
Der
Jahresüberschuss ist in der Schlussbilanz zum 31.12.2007 unter Passiva-Ziffer
1.5 ausgewiesen.
Zu
Einzelheiten des Jahresabschlusses verweise ich auf den beigefügten Entwurf des
Jahresabschlusses. Als Anlage ist eine Übersicht der über- und außerplanmäßigen
Ausgaben beigefügt.
Der
Rat stellt gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss
geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Außerdem entscheiden die
Ratsmitglieder über die Entlastung der Bürgermeisterin.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich der örtlichen Rechnungsprüfung zur
Prüfung des Jahresabschlusses (§ 101 Absatz 8 GO NRW).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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200,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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1 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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5
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(wie Dokument)
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502,6 kB
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