Entscheidungsvorlage - VO/1082/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Kulturstiftung Beecker Museen; Zustimmung zum Satzungsentwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- Schneider, Eduard
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Entscheidung
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28.04.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wird Bezug genommen auf
den Beschluss des Rates vom 16.12.2008. Dort wurde beschlossen, dass dem zuständigen
Fachausschuss und dem Haupt- und Finanzausschuss vor Auszahlung der ersten Rate
der beschlossenen Beteiligung der Stadt Wegberg an der Stiftung die Satzung
bzw. der Satzungsentwurf vorzulegen ist. Eine Kopie der letzten Fassung des
Stiftungsentwurfes liegt der Vorlage in der Anlage bei. Nach Ansicht der
Verwaltung werden die Interessen der Stadt als Zustifterin durch diese Satzung
gewahrt.
In § 2 Abs. 1 und 2 der
Satzung ist die Gemeinnützigkeit der Stiftung festgeschrieben. § 2 Abs. 3 der Satzung stellt klar, dass der
langfristige Erhalt der Museen und deren Unterhaltung und Weiterentwicklung im
Zentrum des Stiftungszweckes stehen. Diese Klarstellung des Stiftungszweckes beruht auf
einer Anregung der Bezirksregierung, da in dem ihr vorliegenden Ursprungsentwurf
als Zweck der Stiftung in erster Linie die "Förderung und Entwicklung von
Kultur, Kunst und Denkmalpflege, von Bildung und des Heimatgedankens" als
Stiftungszweck formuliert war. Dieses als Stiftungszweck formulierte Ziel der
Stiftung war nach Ansicht der Bezirksregierung so allgemein gefasst, dass
dieser Zweck eine Beteiligung der Stadt an der Stiftung zweifelhaft erscheinen
ließ.
In § 3 Abs. 1 der Stiftung
werden die Stifter, die bisher eine Beteiligung an der Stiftung zugesagt haben,
mit dem jeweils angekündigten Stiftungsbetrag aufgeführt. Hier weist die
Bezirksregierung darauf hin, dass nach einer Rundverfügung der Bezirksregierung
aus 2003 der kommunale Anteil an einer Stiftung 50 % des Stiftungskapitales
nicht übersteigen soll. Nach dem derzeitigen Satzungsentwurf sind neben der
beschlossenen Zustiftung der Stadt Wegberg (100.000,00 Euro) erst weitere
Zustiftungen in Höhe von 80.000,00 Euro in Aussicht gestellt. Dieser Umstand
erfordert eine Ergänzung des Beschlusses des Rates vom 16.12.2008 dahingehend,
dass die letzte Rate der Zustiftung der Stadt Wegberg im Jahr 2012 höchstens in
der Höhe ausgezahlt wird, die einem dann vorhandenen Stiftungskapital anderer
Zustifter entspricht. Das bedeutet, dass für den Fall, dass bis dahin keine weiteren
Zustiftungen erfolgen sollten, die letzte Rate der städtischen Zustiftung von
25.000,00 Euro auf 15.000,00 Euro gekürzt und die Zustiftung der Stadt auf
90.000,00 Euro herabgesetzt wird.
Durch § 3 Abs. 2 und 3 und
§ 4 der Satzung wird der Erhalt des Stiftungsvermögens sicher gestellt. Nach §
7 der Satzung, der die Zusammensetzung des Vorstandes regelt, steht der Stadt
Wegberg von insgesamt 5 Mitgliedern des Vorstandes ein Vorstandsmandat zu. In
der Sitzung sollte eine Person bestimmt bzw. gewählt werden, die von der Stadt
Wegberg zunächst als Mitglied in den Vorstand der Stiftung entsandt wird.
Näher eingegangen werden
soll noch auf § 12 der Satzung, der das Verfahren bei einer Auflösung der
Stiftung regelt. Dazu bedarf es eines gemeinsamen Beschlusses des Vorstandes
(einfache Mehrheit) und aller Stifter. Die von den Stiftern eingebrachten
Barvermögen über 20.000,00 Euro müssen bei Auflösung der Stiftung an die
Stifter zurückgezahlt werden. Darüber hinausgehendes Vermögen fällt an den
Heimatverein als Träger der Museen oder unmittelbar an den Heimatverein. Nach
der Satzung des Heimatvereines fällt das Vermögen des Vereines bei seiner
Auflösung oder Wegfall seines steuerbegünstigten Zweckes an die Stadt Wegberg.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss stimmt dem Satzungsentwurf der Kulturstiftung Beecker Museen
zu, weil durch diesen die Interessen der Stadt Wegberg als Zustifterin gewahrt
werden.
Der Ausschuss beschließt
weiter, dass die Auszahlung der letzten Rate der Stiftungsbeteiligung der Stadt
Wegberg in Höhe von 25.000,00 Euro auf den Betrag begrenzt wird, den andere
Zustifter in das Stiftungsvermögen eingebracht haben.
Der Ausschuss bestellt
zunächst Herrn / Frau ____________________ als von der Stadt entsandtes
Mitglied des Vorstandes der Stiftung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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243 kB
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