Entscheidungsvorlage - VO/1062/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Neueintragung in die "Liste der Bodendenkmäler der Stadt Wegberg" a) Westwallbunker an der Roermonder Straße b) Ringstand bei Dalheim
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Tellers, Artur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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05.05.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 5 Abs. 5 der geltenden Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse trifft der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr die erforderlichen Entscheidungen in Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Dazu gehören auch die Eintragungen von Bodendenkmälern in die entsprechende Denkmalliste.
Das
Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege des Landschaftsverbandes Rheinland
stellt mit Schreiben vom 05. Februar 2009 den Antrag, einen Westwallbunker an
der Roermonder Bahn sowie einen Ringstand bei Dalheim in die Liste der
ortsfesten Bodendenkmäler der Stadt Wegberg einzutragen. (s. Anlage 1)
Die
Denkmalbeschreibungen und Eintragungsbegründungen ergeben sich aus den
beigefügten Anlagen 2 und 3.
Der
Antrag bezüglich des Westwallbunkers geht auf eine Eintragungsempfehlung der
SPD-Fraktion vom 17.10.2007 zurück (siehe Vorlage-Nr. VO/0583/07). Die
SPD-Fraktion hatte den Zusatzantrag gestellt, im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens III-20, Arsbeck-Gewerbegebiet Nordstraße – und des
Fahrradwege-Ausbaues entlang der Roermonder Bahn einen Dokumentationsstand an
der Westwallbunkeranlage sowie einen Fahrrad-Rastplatz einzurichten. Auf diesen
Themenkreis geht diese Vorlage nicht weiter ein, zumal das
Bebauungsplanverfahren ruhend gestellt wurde, weil die betroffenen
Grundstückseigentümer aktuell keinen Handlungsbedarf mehr haben.
Mit
dem Zusatzantrag wird sich die Verwaltung aber noch befassen und zu gegebener
Zeit weitere Informationen im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
liefern.
Allerdings
kann bereits heute mitgeteilt werden, dass nicht unerhebliche Bedenken gegen
eine öffentliche Präsentation der Räumlichkeit der Bunkeranlage bestehen, da er
ausgesprengt wurde und deshalb Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden müssten (s.
4. Absatz des Eintragungsantrages).
Losgelöst
von dieser Thematik wird empfohlen, das Eintragungsverfahren abzuschließen. Die
jeweiligen Grundstückseigentümer wurden benachrichtigt und haben keine Bedenken
vorgetragen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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49,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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310,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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308,4 kB
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