Entscheidungsvorlage - VO/1089/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Projektgruppe Verkehrsplanung Innenstadt; Maßnahmenkatalog
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Finale Freigabe:
- Kamps, Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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05.05.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Abschlussbericht des Ingenieurbüros BSV-Büro für Stadt- und Verkehrsplanung
Dr.-Ing. Baier GmbH – zum Planungsworkshop vom 10.12.2008 liegt vor und
wurde bereits vorab den Fraktionen und den Mitgliedern des Fachausschusses zur
Kenntnis gegeben.
Am
09.04.2009 hat ein weiteres Treffen der Projektgruppe stattgefunden, um den
Abschlussbericht zu bewerten und über den künftigen Umgang mit den erarbeiteten
Beurteilungskriterien zu beraten.
An
dem Termin hatten die Vertreter der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen sowie ein Vertreter des Fachbereiches 301 – Planen, Bauen,
Wohnen – für den Bereich Stadtplanung nicht teilgenommen.
Auf
der Grundlage des Abschlussberichtes und der gemeinsamen Diskussion wurden
Maßnahmen für eine möglichst zeitnahe Umsetzung vorgeschlagen bzw.
Ziele/Leitlinien formuliert. Die Auflistung ist nicht abschließend und
beinhaltet noch keine fachtechnische oder finanzwirtschaftliche Bewertung der
Verwaltung.
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Realisierung
eines Verkehrsleitsystems
Im
Themenblock A – Straßennetzhierarchie und Wegweisung – wird auf die
unzureichende Wegweisung zu den Ortsteilen und zum Zentrum hingewiesen. Ein
Verkehrsleitsystem (1. vom Grenzlandring, 2. im Innenring) sollte u. a. die
Wegweisung zu den Ortsteilen und Ziele wie Zentrum, Bahnhof, Krankenhaus,
Forum, Altenpflegeheim, Friedhöfe, Rathaus usw. sowie Parkplätze
(Parkleitsystem) enthalten. Zur Identifikation der Parkplätze mit dem Zentrum
sollten die Namen das Wort „Zentrum“ beinhalten (z. B.
Schwalmaue/Zentrum, Burgparkplatz/Zentrum).
Bei
der Neuordnung der Verkehrsbeschilderung sollte darauf geachtet werden, dass
ungenehmigte Werbeschilder, die teilweise mit amtlicher StVO-Beschilderung
gemischt wurden, entfernt werden.
Für
ein Verkehrsleitsystem stehen Haushaltsmittel in Höhe von 20.000,00 Euro zur
Verfügung.
-
Öffnung des
Straßenteilstücks für PKW-Verkehr vom Burgparkplatz/Ramachers Mühle in Richtung
Kirche – Unterführung – Parkplatz Schwalmaue als Verbindung
zwischen den Parkplätzen.
Zurzeit ist die Straße als sog. Unechte Einbahnstraße
eingerichtet. Die Maßnahme soll die fehlende Verbindung zwischen den
Parkplätzen herstellen und so den Parkplatz-Suchverkehr erleichtern.
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Der Parkplatz
„Reuschenberg“ an der Venloer Straße sollte für Dauerparker (z. B.
Verwaltungsmitarbeiter) beworben werden, um ausreichende Plätze für
Kurzzeitparker („Kunden“) auf dem Parkplatz Schwalmaue zur
Verfügung zu stellen.
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Erleichterung
des Verkehrsflusses Maaseiker Straße/Fußbachstraße durch Wegnahme von
gekennzeichneten Parkplätzen.
Aufwertung und Absicherung des Bereiches zwischen den
Einmündungen Tüschenbroicher Straße und Parkplatz Schwalmaue durch
niveaugleiche Aufpflasterung mit Temporeduzierung, ggf. Shareck-Space-Ansatz
(Vergrößerung des Bereichs Fußgängerzone, Verkehrsberuhigung für einen Bereich,
der zurzeit teilweise auf der nördlichen Seite kein nutzbarer Gehweg vorhanden
ist). Der Bereich bleibt für den gesamten Verkehr nutzbar.
Für die Straßenbaumaßnahmen sind Förderprogramme
sowie die haushaltsmäßige Bereitstellung von Eigenmitteln zu beachten.
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Verkehrsversuch
für alternierende Radfahrstreifen (Markierung) für die Beecker Straße (s.
Abschlussbericht, Lörracher Modell)
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Aktion
Schülerbefragung zum Schulweg (Fußgänger-/Radfahrverkehr) als Fragebogenaktion
in Zusammenarbeit mit den Schulen.
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Bei jeder
Neuplanung oder Umgestaltung von Straßen ist besondern auf den Schutz des
Fußgänger- und Radfahrverkehrs zu achten. Entsprechende Maßnahmen sind in der
Planung zu berücksichtigen.
Alle
Eingriffe in den Straßenverkehr (z. B. Anordnung von Verkehrszeichen) sind
entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der Polizei zur Stellungnahme
vorzulegen. Sind Landstraße (z. B. Grenzlandring) betroffen, ist der
Landesbetrieb Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger offiziell zu beteiligen.
Die
vorstehenden Maßnahmen, Ziele und Leitlinien aus der vorläufigen Arbeit der
Projektgruppe werden dem Fachausschuss zur Kenntnis gegeben. Eine Präzisierung
oder Ausarbeitung kann durch Rückverweisung an die Projektgruppe bzw. durch
Beauftragung der Verwaltung erfolgen.
