Entscheidungsvorlage - VO/1091/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Auf Grund des tödlichen Unfalls durch einen herabstürzenden Baum auf eine Spaziergängerin gab es in den vergangenen Wochen verstärkt Diskussionen zu den Konsequenzen aus der Verkehrssicherungspflicht bei Gefahren, die allgemein von Bäumen ausgehen können.

 

Mit Schreiben vom 29. Januar 2009 hat die Verwaltung den Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf gebeten, die Rechtsauffassung bzw. Handlungsempfehlungen zur Thematik mitzuteilen.

 

Schwerpunkt der Anfrage war die Konkretisierung der Verkehrssicherungspflicht der Stadt für parzellierte und nichtparzellierte Wege in unterschiedlichem Ausbauzustand in oder an Wäldern.

Teils sind die Wege im Eigentum oder in der Unterhaltung der Stadt (regionale/ überregionale beschilderte Wanderwege, Teile des Nordic-Walking-Parks), teils sind die Waldflächen städtisch.

 

Eine zweite Frage zielte auf die Verkehrssicherungspflicht für private Träger von sogenannten Waldkindergärten und den Eigentümer des betreffenden Waldes.

 

Die Antwort des Städte- und Gemeindebundes vom 13. Februar 2009 ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt die Ausführungen des Städte- und Gemeindebundes zur Verkehrssicherungspflicht bei Gefahren durch Bäume zur Kenntnis.

 

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Anlagen

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