Entscheidungsvorlage - VO/1093/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Angelegenheit wird auf den Inhalt der Verwaltungsvorlage VO/1008/09 für die Sitzung des Fachausschuss vom 20.01.2009 verwiesen. Die Vorlage ist als Anlage beigefügt.

 

Im Ergebnis hatte die Verwaltung die Notwendigkeit für eine Umgestaltung der Fahrbahn als gesetzlich geforderte Grundlage für die Umwidmung zum verkehrsberuhigten Bereich („Spielstraße“) verneint. Die im ersten Bauabschnitt im Jahre 2002 von der SEG fertig gestellte Straße „Auf dem Kuhberg“  ist nach ihrem Ausbauzustand als reine Wohnerschließungsstraße für Tempo-30-Zonen geplant und ausgeführt worden. Ein zweiter Bauabschnitt wurde erst Ende 2006 hergestellt.

 

Da die Verkehrsbelastung der Anliegerstraße ohne Durchgangsverkehr gering ist und ein signifikantes Unfallgeschehen nach der Statistik nicht vorliegt, hatte die Kreispolizeibehörde im förmlichen Beteiligungsverfahren im Vorfeld einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach der StVO (Aufstellung der amtlichen Beschilderung „verkehrsberuhigter Bereich“, § 45 Abs. 1 b StVO i.V.m. der Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 325) eine negative Stellungnahme für den Fall einer bloßen Anordnung ohne begleitende Umbaumaßnahmen abgegeben. 

 

In der Sitzung hatte die CDU-Fraktion die Verwaltung gebeten, die für einen Umbau der Straße erforderlichen Kosten zu ermitteln. Nach Vorlage der Kostenschätzung solle erneut beraten werden, welche Verbesserungen umgesetzt werden könnten. Die SPD-Fraktion hatte sich diesem Vorschlag angeschlossen.

 

Die Verwaltung hat das Ingenieurbüro Brendt gebeten, die Möglichkeiten für eine StVO-konforme Umgestaltung  zum verkehrsberuhigten Bereich darzustellen.

Bei einer freien Planung für ein neues Baugebiet gestaltet sich diese Arbeit nach den straßenrechtlichen Bestimmungen und Richtlinien relativ einfach.

Für die Planung im Bestand mussten alle vorhandenen Grundstückseinfahrten aufgemessen werden, um die geschwindigkeitsdämpfenden Elemente so zu integrieren, dass die Zufahrt auf die Grundstücke gewährleistet wird.

 

In dem vorliegenden Bericht des Ingenieurbüros vom 08.04.2009 (siehe Anlage) wird für die zwei erarbeiteten Varianten ausdrücklich auf deutlich erschwerte Zufahrtsmöglichkeiten verwiesen.

 

Variante 1 stellt einen Umbau mit Versätzen (Verschwenkungen) ohne Aufpflasterung dar. In der Ausbauvariante 2 wird die Verkehrsberuhigung allein durch Plateauaufpflasterung bewirkt.

Stellt man ausschließlich auf Sicherheitsaspekte und Effektivität für den besonders schutzbedürftigen verkehrsberuhigten Bereich (Schrittgeschwindigkeit, überwiegende Aufenthaltsfunktion, Fahrzeugverkehr hat untergeordnete Bedeutung) ab, ist der Variante 2 der Vorzug zu geben. In einer Stellungnahme der Polizei vom 21.04.2009 heißt es:

 

„Beide Planungen sind aus Sicht der Verkehrsunfallprävention nicht zu beanstanden. Was die Effektivität angeht, folge ich den Ausführungen des Ingenieurbüros Brendt. Wegen der Effektivität ist die Variante 2 zu bevorzugen, um die später tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit an die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit heranzubringen. Dies zeigen unsere polizeilichen Erfahrungen (Beschwerden, Messungen).“

 

Die Kosten für die Baumaßnahme Variante 1 betragen nach der Kostenschätzung voraussichtlich 27.000,00 €, für die Variante 2 voraussichtlich 37.000,00 €.

 

Nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der hierzu erlassenen Satzung der Stadt für die Abrechnung von Ausbaubeiträgen für straßenbauliche Maßnahmen wäre ein komplett ausgeführter Umbau der Straße dem Grund nach beitragsfähig. Für die Gestaltung eines verkehrsberuhigten Bereichs (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe e) wäre der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand im Einzelfall durch Satzung festzulegen (§ 4 Abs. 5). Nach der Rechtsprechung orientiert sich der festzulegende Anteilssatz am Satz für Anliegerstraßen (konkret für Wegberg 50 %), kann aber zulässigerweise auch höher sein.

 

Die Verwaltung sieht kein zwingendes Erfordernis, der Straße „Auf dem Kuhberg“ durch Umbau eine neue Verkehrsbedeutung  als „verkehrsberuhigter Bereich“ zuzuordnen. Unfälle, die auf eine besondere Gefahr aufgrund der als Tempo-30-Bereich gebauten Straße hinweisen, sind nicht dokumentiert.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Anlieger durch ein allgemeines Schreiben auf die Verkehrssituation hinzuweisen und dabei besonders auf das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme sowie den Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer hinzuweisen. Die Polizei wird gebeten, den sensiblen Bereich des neuen Wohngebietes verstärkt zu überwachen.

 

Für künftige Planungen von Straßen (Bebauungspläne, Erschließungsverträge mit Dritten usw.) sollte frühzeitig die Ausbauart und die Verkehrsbedeutung berücksichtigt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Anträge auf Umbau der Straße „Auf dem Kuhberg“ mit dem Ziel, die rechtlichen Voraussetzungen zur Ausschilderung eines verkehrsberuhigten Bereichs zu schaffen, abzulehnen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in eigener Zuständigkeit mit der Polizei geeignete Möglichkeiten zur Geschwindigkeitsreduzierung zu erarbeiten. Die angeordnete höchstzulässige Geschwindigkeit von 30 km/h wird nicht verändert.

 

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Anlagen

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