Entscheidungsvorlage - VO/1093/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrssituation im Wohngebiet "Auf dem Kuhberg" im Ortsteil Wildenrath; Antrag der CDU-Fraktion vom 30.09.2008 Antrag der SPD-Fraktion vom 31.10.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Finale Freigabe:
- Kamps, Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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05.05.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In
der Angelegenheit wird auf den Inhalt der Verwaltungsvorlage VO/1008/09 für die
Sitzung des Fachausschuss vom 20.01.2009 verwiesen. Die Vorlage ist als Anlage
beigefügt.
Im
Ergebnis hatte die Verwaltung die Notwendigkeit für eine Umgestaltung der
Fahrbahn als gesetzlich geforderte Grundlage für die Umwidmung zum
verkehrsberuhigten Bereich („Spielstraße“) verneint. Die im ersten
Bauabschnitt im Jahre 2002 von der SEG fertig gestellte Straße „Auf dem
Kuhberg“ ist nach ihrem Ausbauzustand
als reine Wohnerschließungsstraße für Tempo-30-Zonen geplant und ausgeführt
worden. Ein zweiter Bauabschnitt wurde erst Ende 2006 hergestellt.
Da
die Verkehrsbelastung der Anliegerstraße ohne Durchgangsverkehr gering ist und
ein signifikantes Unfallgeschehen nach der Statistik nicht vorliegt, hatte die
Kreispolizeibehörde im förmlichen Beteiligungsverfahren im Vorfeld einer
verkehrsrechtlichen Anordnung nach der StVO (Aufstellung der amtlichen
Beschilderung „verkehrsberuhigter Bereich“, § 45 Abs. 1 b StVO
i.V.m. der Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 325) eine negative Stellungnahme
für den Fall einer bloßen Anordnung ohne begleitende Umbaumaßnahmen
abgegeben.
In
der Sitzung hatte die CDU-Fraktion die Verwaltung gebeten, die für einen Umbau
der Straße erforderlichen Kosten zu ermitteln. Nach Vorlage der Kostenschätzung
solle erneut beraten werden, welche Verbesserungen umgesetzt werden könnten.
Die SPD-Fraktion hatte sich diesem Vorschlag angeschlossen.
Die
Verwaltung hat das Ingenieurbüro Brendt gebeten, die Möglichkeiten für eine
StVO-konforme Umgestaltung zum
verkehrsberuhigten Bereich darzustellen.
Bei
einer freien Planung für ein neues Baugebiet gestaltet sich diese Arbeit nach
den straßenrechtlichen Bestimmungen und Richtlinien relativ einfach.
Für
die Planung im Bestand mussten alle vorhandenen Grundstückseinfahrten
aufgemessen werden, um die geschwindigkeitsdämpfenden Elemente so zu
integrieren, dass die Zufahrt auf die Grundstücke gewährleistet wird.
In
dem vorliegenden Bericht des Ingenieurbüros vom 08.04.2009 (siehe Anlage) wird
für die zwei erarbeiteten Varianten ausdrücklich auf deutlich erschwerte
Zufahrtsmöglichkeiten verwiesen.
Variante
1 stellt einen Umbau mit Versätzen (Verschwenkungen) ohne Aufpflasterung dar.
In der Ausbauvariante 2 wird die Verkehrsberuhigung allein durch
Plateauaufpflasterung bewirkt.
Stellt
man ausschließlich auf Sicherheitsaspekte und Effektivität für den besonders
schutzbedürftigen verkehrsberuhigten Bereich (Schrittgeschwindigkeit,
überwiegende Aufenthaltsfunktion, Fahrzeugverkehr hat untergeordnete Bedeutung)
ab, ist der Variante 2 der Vorzug zu geben. In einer Stellungnahme der Polizei
vom 21.04.2009 heißt es:
„Beide Planungen sind aus Sicht der
Verkehrsunfallprävention nicht zu beanstanden. Was die Effektivität angeht,
folge ich den Ausführungen des Ingenieurbüros Brendt. Wegen der Effektivität
ist die Variante 2 zu bevorzugen, um die später tatsächlich gefahrene
Geschwindigkeit an die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit heranzubringen.
Dies zeigen unsere polizeilichen Erfahrungen (Beschwerden, Messungen).“
Die
Kosten für die Baumaßnahme Variante 1 betragen nach der Kostenschätzung
voraussichtlich 27.000,00 €, für die Variante 2 voraussichtlich 37.000,00
€.
Nach
den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der hierzu erlassenen
Satzung der Stadt für die Abrechnung von Ausbaubeiträgen für straßenbauliche
Maßnahmen wäre ein komplett ausgeführter Umbau der Straße dem Grund nach
beitragsfähig. Für die Gestaltung eines verkehrsberuhigten Bereichs (§ 2 Abs. 1
Nr. 4 Buchstabe e) wäre der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand im
Einzelfall durch Satzung festzulegen (§ 4 Abs. 5). Nach der Rechtsprechung
orientiert sich der festzulegende Anteilssatz am Satz für Anliegerstraßen
(konkret für Wegberg 50 %), kann aber zulässigerweise auch höher sein.
Die
Verwaltung sieht kein zwingendes Erfordernis, der Straße „Auf dem
Kuhberg“ durch Umbau eine neue Verkehrsbedeutung als „verkehrsberuhigter Bereich“
zuzuordnen. Unfälle, die auf eine besondere Gefahr aufgrund der als
Tempo-30-Bereich gebauten Straße hinweisen, sind nicht dokumentiert.
Die
Verwaltung schlägt vor, die Anlieger durch ein allgemeines Schreiben auf die
Verkehrssituation hinzuweisen und dabei besonders auf das Gebot der
gegenseitigen Rücksichtnahme sowie den Schutz der schwächeren
Verkehrsteilnehmer hinzuweisen. Die Polizei wird gebeten, den sensiblen Bereich
des neuen Wohngebietes verstärkt zu überwachen.
Für
künftige Planungen von Straßen (Bebauungspläne, Erschließungsverträge mit Dritten
usw.) sollte frühzeitig die Ausbauart und die Verkehrsbedeutung berücksichtigt
werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und beschließt, die Anträge auf Umbau der Straße „Auf dem
Kuhberg“ mit dem Ziel, die rechtlichen Voraussetzungen zur Ausschilderung
eines verkehrsberuhigten Bereichs zu schaffen, abzulehnen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, in eigener Zuständigkeit mit der Polizei geeignete Möglichkeiten
zur Geschwindigkeitsreduzierung zu erarbeiten. Die angeordnete höchstzulässige
Geschwindigkeit von 30 km/h wird nicht verändert.
Anlagen
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