Mitteilungsvorlage - VO/1101/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen der Bürgermeisterin - öffentlicher Teil
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Entscheidung
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26.05.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Gemeinsamer
Unterricht an der „Kastanienschule“ GGS Rath-Anhoven
Die Schulkonferenz der „Kastanienschule“
GGS Rath-Anhoven hat beschlossen, ab dem Schuljahr 2009/10 neben der
Katholischen Grundschule Arsbeck als zweite Schule im Bereich der Stadt Wegberg
den gemeinsamen Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder als
besonderes Angebot möglich zu machen.
Der Anteil der Schüler, die mit Förderpotential an
dieser Maßnahme teilnehmen sollen, soll 10% der Gesamtschülerzahl nicht
überschreiten, damit in einem ausgeglichenen Umfeld eine Förderung erfolgen
kann.
Die Verwaltung hat dem Beschluss zugestimmt und den
Schulrat bereits entsprechend unterrichtet.
2. Antrag
der SPD-Fraktion vom
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg hat mit
Datum vom
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich beim Leiter der
VHS um Stellungnahme gebeten. Der Leiter der VHS führt aus, dass die VHS als
gesetzliche Verpflichtung nach dem Weiterbildungsgesetz NRW ein Stundenvolumen
von 11.200 Unterrichtsstunden im Kreisgebiet zu leisten hat. Dies werde
regelmäßig um mehr als das zweieinhalbfache überschritten. Das Bestreben der
VHS sei, das Angebot in allen Städten und Gemeinden bedarfsgerecht anzubieten.
Eine Ausrichtung alleine orientiert an Einwohnerzahlen lasse andere wichtige
Faktoren wie z.B. eine gute Verkehrsanbindung oder Angebote an spezielle
Benutzerkreise außer Betracht. Auch sei nicht berücksichtigt, dass Wegberger
Bürger auch Angebote in anderen Städten wahrnehmen würden.
Das Sportangebot der VHS sei auf Wunsch eines
Wegberger Vereines eingeschränkt worden, da der Verein ein eigenes Angebot in
diesem Segment vorhalte.
Für das folgende Programmjahr 2009/2010 hat der
Leiter der VHS mitgeteilt, dass dort bereits eine Erhöhung des
Programmangebotes in Wegberg um etwa 10% in den konkreten Planungen
berücksichtigt sei. Für Folgejahre sei beabsichtigt das Angebot im Bereich
EDV-Unterricht in Wegberg zu verbessern. Die Verwaltung ist in diesem Punkt
bereits in konkreten Gesprächen mit der VHS.
3. Öffnungszeiten
Hallenbad
Die nachfolgende Regelung wurde bereits im Haupt- und
Finanzausschuss am
Mit Beschluss vom
Nach Abstimmungsgesprächen mit dem Betriebsleiter des
Hallenbades wird unter Berücksichtigung der Vorgaben ab dem
Samstags
Sonntag
An den Tagen sollen die Besucher gezählt und nach
Ihren weiteren Wünschen zu den Öffnungszeiten befragt werden. Das Ergebnis der
Zählung und der Befragung soll in einen Erfahrungsbericht einfließen, der in
der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport am
Die beabsichtigte Verfahrensweise führt nicht zu
Mehrkosten, da die erweiterte Öffnungszeit durch Mehrleistungsstunden abgedeckt
wird, die als Überstunden im Jahresverlauf abgebaut werden sollen.
Alle anderen denkbaren Modelle an den Wochenenden
führen entweder zu Mehrausgaben oder zu deutlichen Einschnitten für die zum
Teil jahrelangen Stammgäste und Vereine. Die Verwaltung beabsichtigt nicht,
hier Einschränkungen für diesen Personenkreis umzusetzen.
4. Einbau
von Kunstrasen auf einem Kleinspielfeld auf dem Tennensportplatz in Beeck
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport
hatte in seiner Sitzung am
Nunmehr hat der Verein beantragt den Naturrasen eines
dieser zwei Felder durch Kunstrasen zu ersetzen.
Da der Beschluss nicht ausschließlich die Errichtung
in herkömmlicher Weise durch Einbau von Naturrasen vorgeschrieben hat, hat die
Verwaltung dem Bauprojekt zugestimmt. Der Verein ist jedoch darauf hingewiesen
worden, dass der Austausch des Belages derzeit finanziell durch die Stadt nicht
gefördert werden kann und der eingebaute Kunstrasen mit Einbau in das Eigentum
der Stadt übergeht. Einen Wertausgleich für eine evtl. Werterhöhung des
Grundstücks ist ausgeschlossen worden.
5. Zuschussanträge
zur Finanzierung von Kunstrasenplätzen
Die Vereine FC Wegberg-Beeck, Sportfreunde Uevekoven
und der SV Helpenstein haben einen pauschalen Zuschussantrag auf Gewährung
eines städtischen Zuschusses zur Erstellung von Kunstrasenplätzen auf den von
den Vereinen genutzten Anlagen gestellt. Der Stadtsportverband hat einen
gleichlautenden Antrag für das „Hans-Gisbertz-Stadion“ an der
Ophover Mühle gestellt.
Den Vereinen ist mitgeteilt worden, dass eine
Förderzusage auf der Grundlage des Zukunftsinvestitionsgesetzes
(Konjunkturpaket II) derzeit nicht erteilt werden kann. Nach dem bislang
unverändert gültigen Art. 104b GG dürfen Fördermittel des Bundes nur für solche
Aufgaben verwendet werden, für die der Bund die Gesetzgebungskompetenz hat.
Im Bereich des Sportstättenbaus hat das Land NRW die Gesetzgebungskompetenz,
so dass Mittel des Zukunftsinvestitionsgesetzes für diesen Zweck nicht
verwendet werden dürfen. Damit eine konjunkturfördernde schnelle Ausgabe der
zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen kann, beabsichtigen die Länder und der
Bund eine Grundgesetzänderung, so dass eine Förderung zumindest vorübergehend
ermöglicht werden kann.
Grundsätzlich kann die Verwaltung die Planungen der
Vereine nachvollziehen. Sobald die rechtlichen Voraussetzungen hierzu
geschaffen worden sind, soll vor dem Hintergrund der Finanzierbarkeit die
Angelegenheit in den Gremien des Rates beraten werden.
6. 6.
Fortschreibung der Schulstatistik mit
Schulentwicklungsplanung
Die sechste Fortschreibung der Schulstatistik liegt
vor. Hierin werden die Entwicklungen an den einzelnen Schulen der Stadt Wegberg
prognostiziert.
Derzeit wird kreisweit eine Schulentwicklungsplanung
erstellt, die den Städten Handlungsfelder aufzeigen und Entwicklungen
transparent darstellen soll. Sobald die kreisweite Auswertung vorliegt, wird
hierüber weiter berichtet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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24,2 kB
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