Mitteilungsvorlage - VO/1101/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Gemeinsamer Unterricht an der „Kastanienschule“ GGS Rath-Anhoven

 

Die Schulkonferenz der „Kastanienschule“ GGS Rath-Anhoven hat beschlossen, ab dem Schuljahr 2009/10 neben der Katholischen Grundschule Arsbeck als zweite Schule im Bereich der Stadt Wegberg den gemeinsamen Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder als besonderes Angebot möglich zu machen.

 

Der Anteil der Schüler, die mit Förderpotential an dieser Maßnahme teilnehmen sollen, soll 10% der Gesamtschülerzahl nicht überschreiten, damit in einem ausgeglichenen Umfeld eine Förderung erfolgen kann.

 

Die Verwaltung hat dem Beschluss zugestimmt und den Schulrat bereits entsprechend unterrichtet.

 

 

2. Antrag der SPD-Fraktion vom 05. Februar 2009 – VHS-Angebot

 

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg hat mit Datum vom 05.02.2009 den Antrag gestellt, dass der Rat die Verwaltung beauftragen solle, geeignete Schritte zu unternehmen, so dass die Stadt Wegberg angemessen und ausgewogen beim Kursangebot der VHS berücksichtigt werden soll.

 

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich beim Leiter der VHS um Stellungnahme gebeten. Der Leiter der VHS führt aus, dass die VHS als gesetzliche Verpflichtung nach dem Weiterbildungsgesetz NRW ein Stundenvolumen von 11.200 Unterrichtsstunden im Kreisgebiet zu leisten hat. Dies werde regelmäßig um mehr als das zweieinhalbfache überschritten. Das Bestreben der VHS sei, das Angebot in allen Städten und Gemeinden bedarfsgerecht anzubieten. Eine Ausrichtung alleine orientiert an Einwohnerzahlen lasse andere wichtige Faktoren wie z.B. eine gute Verkehrsanbindung oder Angebote an spezielle Benutzerkreise außer Betracht. Auch sei nicht berücksichtigt, dass Wegberger Bürger auch Angebote in anderen Städten wahrnehmen würden.

 

Das Sportangebot der VHS sei auf Wunsch eines Wegberger Vereines eingeschränkt worden, da der Verein ein eigenes Angebot in diesem Segment vorhalte.

 

Für das folgende Programmjahr 2009/2010 hat der Leiter der VHS mitgeteilt, dass dort bereits eine Erhöhung des Programmangebotes in Wegberg um etwa 10% in den konkreten Planungen berücksichtigt sei. Für Folgejahre sei beabsichtigt das Angebot im Bereich EDV-Unterricht in Wegberg zu verbessern. Die Verwaltung ist in diesem Punkt bereits in konkreten Gesprächen mit der VHS.

 

 

3. Öffnungszeiten Hallenbad

 

Die nachfolgende Regelung wurde bereits im Haupt- und Finanzausschuss am 28. April 2009 mitgeteilt und wird hier noch einmal für die sachkundigen Bürger wiederholt.

 

Mit Beschluss vom 26.08.2008 ist die Verwaltung vom Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beauftragt worden, in den Sommerferien 2009 erweiterte Öffnungszeiten der Liegewiese probeweise und kostenneutral anzubieten.

 

Nach Abstimmungsgesprächen mit dem Betriebsleiter des Hallenbades wird unter Berücksichtigung der Vorgaben ab dem 4. Juli 2009 an den 7 Wochenenden in den Sommerferien die Öffnungszeit ausgedehnt. Die Öffnungszeiten des Familienbades sehen dann wie folgt aus:

 

Samstags                        10.00 Uhr - 17:00 Uhr

Sonntag                  8.00 Uhr - 17.00 Uhr

 

An den Tagen sollen die Besucher gezählt und nach Ihren weiteren Wünschen zu den Öffnungszeiten befragt werden. Das Ergebnis der Zählung und der Befragung soll in einen Erfahrungsbericht einfließen, der in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport am 25. August 2009 vorgelegt werden soll.

 

Die beabsichtigte Verfahrensweise führt nicht zu Mehrkosten, da die erweiterte Öffnungszeit durch Mehrleistungsstunden abgedeckt wird, die als Überstunden im Jahresverlauf abgebaut werden sollen.

 

Alle anderen denkbaren Modelle an den Wochenenden führen entweder zu Mehrausgaben oder zu deutlichen Einschnitten für die zum Teil jahrelangen Stammgäste und Vereine. Die Verwaltung beabsichtigt nicht, hier Einschränkungen für diesen Personenkreis umzusetzen.

 

 

4. Einbau von Kunstrasen auf einem Kleinspielfeld auf dem Tennensportplatz in Beeck

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport hatte in seiner Sitzung am 16. Juni 2004 der Erstellung von zwei Kleinspielfeldern auf dem Tennensportplatz in Beeck zugestimmt. Die beantragten Felder sind dann auch vom Verein erstellt worden.

 

Nunmehr hat der Verein beantragt den Naturrasen eines dieser zwei Felder durch Kunstrasen zu ersetzen.

 

Da der Beschluss nicht ausschließlich die Errichtung in herkömmlicher Weise durch Einbau von Naturrasen vorgeschrieben hat, hat die Verwaltung dem Bauprojekt zugestimmt. Der Verein ist jedoch darauf hingewiesen worden, dass der Austausch des Belages derzeit finanziell durch die Stadt nicht gefördert werden kann und der eingebaute Kunstrasen mit Einbau in das Eigentum der Stadt übergeht. Einen Wertausgleich für eine evtl. Werterhöhung des Grundstücks ist ausgeschlossen worden.

 

 

5. Zuschussanträge zur Finanzierung von Kunstrasenplätzen

 

Die Vereine FC Wegberg-Beeck, Sportfreunde Uevekoven und der SV Helpenstein haben einen pauschalen Zuschussantrag auf Gewährung eines städtischen Zuschusses zur Erstellung von Kunstrasenplätzen auf den von den Vereinen genutzten Anlagen gestellt. Der Stadtsportverband hat einen gleichlautenden Antrag für das „Hans-Gisbertz-Stadion“ an der Ophover Mühle gestellt.

 

Den Vereinen ist mitgeteilt worden, dass eine Förderzusage auf der Grundlage des Zukunftsinvestitionsgesetzes (Konjunkturpaket II) derzeit nicht erteilt werden kann. Nach dem bislang unverändert gültigen Art. 104b GG dürfen Fördermittel des Bundes nur für solche Aufgaben verwendet werden, für die der Bund die Gesetzgebungskompetenz hat.

 

Im Bereich des Sportstättenbaus hat das Land NRW die Gesetzgebungskompetenz, so dass Mittel des Zukunftsinvestitionsgesetzes für diesen Zweck nicht verwendet werden dürfen. Damit eine konjunkturfördernde schnelle Ausgabe der zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen kann, beabsichtigen die Länder und der Bund eine Grundgesetzänderung, so dass eine Förderung zumindest vorübergehend ermöglicht werden kann.

 

Grundsätzlich kann die Verwaltung die Planungen der Vereine nachvollziehen. Sobald die rechtlichen Voraussetzungen hierzu geschaffen worden sind, soll vor dem Hintergrund der Finanzierbarkeit die Angelegenheit in den Gremien des Rates beraten werden.

 

6.       6. Fortschreibung der  Schulstatistik mit Schulentwicklungsplanung

 

Die sechste Fortschreibung der Schulstatistik liegt vor. Hierin werden die Entwicklungen an den einzelnen Schulen der Stadt Wegberg prognostiziert.

 

Derzeit wird kreisweit eine Schulentwicklungsplanung erstellt, die den Städten Handlungsfelder aufzeigen und Entwicklungen transparent darstellen soll. Sobald die kreisweite Auswertung vorliegt, wird hierüber weiter berichtet.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch den Beschluss entstehen keine Kosten.

 

 

Alternativen:

 

Werden nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport nimmt die vorstehenden Mitteilungen zur Kenntnis.

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Anlagen

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