Entscheidungsvorlage - VO/1112/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Überlassungsvertrag Tennensportplatz Beeck
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Vorberatung
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26.05.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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30.06.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der FC Wegberg-Beeck 1920 e.V. hat am 31.03.1998 (zuletzt ergänzt am 24.02.2003) mit der Stadt einen Überlassungs- und Pflegevertrag über den Tennensportplatz in Beeck abgeschlossen. Für Unterhaltung und Pflege der überlassenen Grundstücke und Gebäude werden dem Verein derzeit 14.316,17 € jährlich vergütet. Der Vorsitzende hat beantragt, den städtischen Zuschuss zur Pflege und Unterhaltung des Tennensportplatzes und des Sportheimes in Beeck auf 30.000,00 € zu erhöhen.
Auf Anfrage wurden dem zuständigen Fachbereich aussagefähige Unterlagen zur Verfügung gestellt, nach denen der Verein jährlich ca. 60.000,00 € in Unterhaltung und Pflege der Platzanlage und des Sportheimes investiert.
Bei den eingereichten Unterlagen handelt es sich offensichtlich um alle Kosten, die der Anlage zugeordnet werden können. Da die Verwaltung aber auch von jedem Verein erwartet, dass ehrenamtliches Engagement eingebracht werden kann, die Kosten aber hauptsächlich durch fest angestellte Mitarbeiter/Innen verursacht werden, sind die Ausgaben bei der Berechnung eines möglichen Zuschusses nur zum Teil oder gar nicht angerechnet worden.
1. Kosten des Platzwartes
Vom Verein wird für die Pflege des Tennenplatzes, der Kleinspielfelder, der versiegelten Bereiche und der Grünanlage (incl. Baumschnitt) ein Platzwart beschäftigt, der neben diesen Arbeiten auch noch den vereinseigenen Platz betreut. Die anteiligen Kosten für den Tennenplatz werden mit 21.000,00 € angegeben. Da in anderen Vereinen die Platzpflege durch eigene ehrenamtlich tätige Mitglieder wahrgenommen wird, die Anlage des Tennenplatzes aber weit über eine reine Platzpflege hinaus geht, wird vorgeschlagen die Aufwendungen zu 50% zu berücksichtigen.
2. Reinigungskraft
Für die Reinigung des am Tennenplatz gelegenen und dem Verein überlassenen städtischen Vereinsheimes wird eine Reinigungskraft beschäftigt. Hierfür werden Kosten von 8.832,00 € jährlich angegeben. Die Reinigungskraft reinigt auch die Jugendcontainer und die Räume der Physiotherapie.
Hier könnte diese Leistung gänzlich durch ehrenamtlich tätige Kräfte erfolgen. Soweit der Verein sich eine Reinigungskraft „leistet“ sollen diese Kosten keine Berücksichtigung finden.
3. Gebühren und Abgaben
Der Verein zahlt jährlich Gebühren und Abgaben in Höhe von 3.892,00 € für Grundbesitz, Schornsteinfeger, Gebäudeversicherung u.ä.. Diese Kosten sollen gänzlich berücksichtigt werden.
4. Strom und Gas
Bedingt durch die hohe Mitgliederzahl und die bei einem Fußballverein mit der Sache in Zusammenhang stehenden hohen Energiekosten werden ca. 11.372,00 € für Gas und Stromrechnungen aufgebracht. Da das überlassene Sportheim nicht gesellschaftlich genutzt wird, sollen diese Kosten ebenfalls in voller Höhe anerkannt werden.
5. Unterhaltungskosten und Reparaturen
Nach Angabe des Vereins werden jährlich ca. 14.911 € für Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten am Clubhaus aufgebracht. Da durch die vorgelegten Rechnungen auch außergewöhnliche Instandsetzungsarbeiten nachgewiesen wurden, die nicht in jedem Jahr in dieser Höhe anfallen, hat die Verwaltung diese Summe auf eine voraussichtliche Nutzungsdauer umgelegt und kommt zum Ergebnis für diesen Zweck jährlich 2.600 € als angemessene Kosten zu berücksichtigen.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass der Vorsitzende des FC Wegberg-Beeck 1920 e.V. seine Argumentation, dass der bisherige Betrag nicht ausreichend sei, nachvollziehbar durch entsprechende Nachweise belegt hat. Nach Überprüfung und Wertung der einzelnen Ausgaben schlägt die Verwaltung vor, den jährlichen Zuschuss auf gerundet 28.000,00 € zu erhöhen und den bisherigen Überlassungsvertrag, der sonst zum 31.12.2009 auslaufen würde, mit dieser Änderung ab dem 01.07.2009 um 5 Jahre zu verlängern. Im abzuschließenden Vertrag soll jedoch eine Anpassungsklausel aufgenommen werden, die es bei Änderung der Ausgangslage (z.B. geringere Unterhaltungskosten bei einem Kunstrasenplatz) zulässt, den Zuschuss zu kürzen.
Die Ausgaben für das Jahr 2009 würden sich wie folgt gliedern:
Zuschuss bis zum 30.06.2009:
50% von 14.316,17 € = 7.158,09 €
Zuschuss vom 01.07.-31.12.2009:
50% von 28.000,00 € = 14.000,00 €
Gesamtaufwand 2009: 21.158,09 €
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die bisherigen Zuschüsse werden über das Produkt 08 01 02 Sachkonto 5458 000 gezahlt. Für den Ausgabezweck stehen insgesamt 14.320,00 € zur Verfügung. Der Gesamtaufwand beträgt für 2009 21.158,09 €
Mehraufwand: 6.838,09 €
Eine Deckung soll über das Produkt 03 02 01 (Schülerbeförderung) erfolgen. Hier eröffnet sich diese Möglichkeit aufgrund von Verhandlungen, die aktuell mit der West Energie und Verkehr geführt wurden.
Alternativen:
Werden nicht vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport schlägt dem Rat vor, den Zuschuss zur Pflege und Unterhaltung der Tennen-Sportanlage in Beeck auf jährlich 28.000 € neu festzusetzen. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag mit dem Verein abzuschließen. Hierbei soll eine Anpassungsklausel zu einer evtl. Kürzung des Zuschusses bei geänderter Ausgangslage eingefügt werden.
