Empfehlungsvorlage - VO/1100/09
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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09.06.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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30.06.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Steuerung der Einzelhandelsentwicklung ist eine entscheidende Aufgabe der
Gemeinden. Durch die Aufstellung von gemeindlichen Einzelhandelskonzepten und
der planungsrechtlichen Absicherung dieser Konzepte mittels Bauleitpläne können
die Gemeinden die Entwicklung ihrer Zentren und Nebenzentren unterstützen und
für eine ausgewogene Versorgungsstruktur sorgen. Einzelhandelskonzepte schaffen
einerseits eine Orientierungs- und Beurteilungsgrundlage für die Bauleitplanung
und die Beurteilung von Vorhaben wie auch andererseits Planungs- und
Investitionssicherheit für Einzelhändler, Investoren und Grundstückseigentümer.
Gemäß
§ 24a Abs. 1 Landesentwicklungsprogramm (LEPro) dürfen Kern- und Sondergebiete
für großflächige Einzelhandelsvorhaben im Sinne des § 11 Abs. 3
Baunutzungsverordnung (BauNVO) nur in zentralen Versorgungsbereichen geplant
werden. Ziele der Raumordnung sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu
beachten. Zentrale Versorgungsbereiche und zentren- und nahversorgungsrelevante
Sortimente legen die Kommunen im Rahmen von Einzelhandelskonzepten fest. Diese
Festlegung ist mit Rechtswirkung versehen.
Der
Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am
Der
Flächennutzungsplan ist am
Der
Rat hat mit seinen Beschlüssen zur Aufstellung bzw. Änderung verschiedener
Bebauungspläne begonnnen, die Ergebnisse des Einzelhandelskonzeptes sukzessive
in der Bauleitplanung umzusetzen, um negative Auswirkungen auf zentrale
Versorgungsbereiche ausschließen zu können. Im Sinne einer ausgewogenen
städtebaulichen Gesamtentwicklung schlägt die Verwaltung nun außerdem vor, im
Rahmen der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes die zentralen
Versorgungsbereiche „Hauptzentrum
Innenstadt“ und „Nahversorgungszentrum Arsbeck“ im
vorbereitenden Flächennutzungsplan darzustellen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat die Aufstellung der 1. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Zielsetzung der
Planung ist es, die zentralen Versorgungsbereiche „Hauptzentrum
Innenstadt“ und „Nahversorgungszentrum Arsbeck“ gemäß
Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt Wegberg im
Flächennutzungsplan darzustellen. Gemäß § 24a Abs. 1 Landesentwicklungsprogramm
(LEPro) dürfen Kern- und Sondergebiete für großflächige Einzelhandelsvorhaben
im Sinne des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) nur in zentralen
Versorgungsbereichen geplant werden.
Die Plangebiete
liegen in den Ortslagen Wegberg und Arsbeck und sind in den beigefügten
Kartenausschnitten zeichnerisch eindeutig dargestellt.
Grundlage für diesen
Beschluss ist § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung.
Die Bürgermeisterin
wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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166,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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99,5 kB
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