Empfehlungsvorlage - VO/1124/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Denkmalbereichssatzung für den Ortskern Beeck
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Tellers, Artur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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09.06.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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30.06.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 5 Absatz 5 der
Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Wegberg und seine Ausschüsse nimmt
der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr die Aufgaben eines
Denkmalausschusses wahr. Er entscheidet über die Maßnahmen des Denkmalschutzes
und der Denkmalpflege nach dem Denkmalschutzgesetz NRW, soweit nicht der Rat
oder der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin zuständig ist.
Der Erlass von Satzungen,
auch von Denkmalbereichssatzungen, ist eine Selbstverwaltungsangelegenheit und
fällt gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land NRW in den
Zuständigkeitsbereich des Rates.
Der zuständige Ausschuss
befasste sich erstmals in seiner Sitzung am
Im Anschluss an diese
Entscheidung wurde das Rheinische Amt für Denkmalpflege gebeten, den Entwurf
einer Denkmalbereichssatzung sowie eines dazugehörenden Gutachtens zu
entwickeln. Die Vertreter der Dorfvereine (Heimatverein Beeck, Dorfausschuss,
Kath. Kirchengemeinde Beeck) wurden auf Empfehlung des Ausschusses über diese
Absicht informiert; sie begrüßten das Vorhaben ausdrücklich.
Nach Kenntnisnahme des
Satzungsentwurfes und des Gutachtens beschloss der Ausschuss in seiner Sitzung
am
Diese fand nach
vorhergegangener öffentlicher Bekanntgabe sowohl in einer Bürgerversammlung am
Im Zusammenhang mit der
Denkmalbereichssatzung sah die Verwaltung und das Rheinische Amt für
Denkmalpflege die Notwendigkeit gegeben, zusätzlich eine Gestaltungssatzung nach
den Vorschriften der Bauordnung NRW zu entwickeln. Die Vertreter der
Dorfvereine wünschten außerdem, das Problem des ungeordneten Parkens auf dem
Kirchplatz aufzugreifen und ein Parkraumkonzept
zu entwickeln.
Es erschien sinnvoll,
diese drei Regelwerke auf dem weiteren Verfahrensweg zu bündeln (siehe
Mitteilung vom
Nach erneuter öffentlicher
Bekanntmachung erfolgte sodann die öffentliche Auslegung aller Konzepte
(Denkmalbereichssatzung nebst Gutachten gemäß § 6 Abs. 1 des
Denkmalschutzgesetzes, Gestaltungssatzung und Parkraumkonzept) in der Zeit vom
Bezüglich der Gestaltungssatzung
wird für den Ausschuss eine separate Vorlage erstellt.
Hinsichtlich des
Parkraumkonzeptes sind Stellungnahmen eingegangen, die noch nicht ausgewertet
worden sind. Hierauf kommt die Verwaltung zu gegebener Zeit zurück.
Gemäß § 6 Abs. 2 des
Denkmalschutzgesetzes (DSchG) sind nach Ablauf der Auslegungsfrist der Entwurf
der Satzung sowie die vorgebrachten Bedenken und Anregungen mit dem
Landschaftsverband (= Rheinisches Amt für Denkmalpflege) zu erörtern. Da der
Satzungsentwurf vom Fachamt erstellt wurde, Änderungen nicht vorgenommen und
auch Bedenken und Anregungen während der Auslegungszeit nicht vorgetragen
wurden, kann die Erörterung entfallen. Die Verwaltung beabsichtigt nunmehr, die
Satzung nebst Anlagen der Oberen Denkmalbehörde, dies ist der Landrat des
Kreises Heinsberg, zur Genehmigung vorzulegen. Vorher ist sie vom Rat der Stadt
zu beschießen.
Nach § 6 Abs. 3 hat die
Gemeinde die genehmigte Satzung öffentlich auszulegen. Sie hat unter Hinweis
auf die Genehmigung Ort und Zeit der Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft. Die Vorschrift enthält keine
Angabe darüber, wie lange die Auslegung zu erfolgen hat. Die Verwaltung wird
die Auslegung in Anlehnung an die Bestimmung des § 6 Abs. 1 DSchG - hier ist
eine Frist genannt - einen Monat durchführen. In der Bekanntmachung wird
angegeben, wo die Satzung nach der Auslegung dauerhaft zur Einsichtnahme
bereitliegt. Dies entspricht den gängigen Regeln in Bauleitplanverfahren.
Die Verwaltung schlägt
nunmehr dem Ausschuss vor, er möge dem Rat empfehlen, die
Denkmalbereichssatzung zu beschließen und die Verwaltung beauftragen, die
Genehmigung der Oberen Denkmalbehörde einzuholen.
Der Vorlage sind der
Satzungstext und das Gutachten des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege
beigefügt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, den Beschluss über die Denkmalbereichssatzung für den Ortskern Beeck zu fassen. Des Weiteren möge der Rat die Verwaltung beauftragen, die erforderliche Genehmigung von der Oberen Denkmalbehörde einzuholen. Nach Eingang der Genehmigung ist diese zusammen mit der Satzung und dem Gutachten gemäß § 6 Absatz 3 Denkmalschutzgesetz öffentlich auszulegen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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249,6 kB
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183,4 kB
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2,2 MB
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